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Beschleunigte Verfahren für öffentliche Aufträge
- Wir sind in der Verantwortung, unsere Soldat*innen besser auszustatten, damit sie ihren Kernaufgaben der Landes- und Bündnisverteidigung und dem internationale Krisenmanagement sicher und erfolgreich nachgehen können.
- Um die Ausrüstungsdefizite der Bundeswehr zu beheben, hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Union das Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro beschlossen. Diese Summe muss effektiv und effizient investiert werden. Jeder Euro muss der europäischen Sicherheit dienen.
- Das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz soll für eine Beschleunigung bei der Auftragsvergabe im Beschaffungsprozess der Bundeswehr sorgen. Gleichzeitig wird dieses Gesetz nur einer von vielen Hebeln sein, um das Beschaffungswesen der Bundeswehr effizienter zu gestalten. Weitere Reformen, die über den Bereich des Vergabeverfahrens hinausgehen, bleiben notwendig.
Ende Mai hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Union ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro beschlossen, um die Ausrüstungsdefizite der Bundeswehr zu beheben. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bedeutet eine Zäsur für die europäische Friedensordnung. Mit dem Sondervermögen soll die Bundeswehr in die Lage versetzt werden, ihrem Auftrag der Bündnisfähigkeit gerecht zu werden und unsere internationalen Partner innerhalb der NATO und der EU zu unterstützen.
Effiziente und zielgerichtete Ausgaben
Uns Grünen im Bundestag ist wichtig, dass wir das Geld effizient und zielgerichtet ausgeben, um unsere Landes- und Bündnisverteidigung zu stärken und die Bundeswehr im Rahmen der europäischen und transatlantischen Allianz zu einem verlässlichen Partner zu machen. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr unterstützen wir eine unverzügliche und schnellstmögliche Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr.
Die Beschaffungsprobleme der Bundeswehr sind in der Vergangenheit deutlich zutage getreten. Das Beschaffungswesen muss effizienter, effektiver und beschleunigt werden. Es ist eine unserer vordringlichsten Aufgaben, die von den vorherigen Regierungen nur angemahnten Reformen in dieser Legislaturperiode endlich anzupacken. Wir nehmen diese Verantwortung sehr ernst und haben mit klarer Haltung verhandelt.
Schnellere Vergabe
Die neuen gesetzlichen Regelungen machen zunächst eine schnellere Vergabe der Aufträge möglich. Wir werden die Nachprüfungsverfahren beschleunigen und den Fokus auf marktverfügbare Systeme richten. Außerdem erreichen wir mit dem neuen Gesetz, dass bei der Beschaffung auch Kooperationsprogramme mit anderen Mitgliedsstaaten der EU vereinfacht genutzt werden können. Das klingt wie eine Nebensache, ist aber entscheidend: Denn sämtliche EU-Mitgliedsstaaten tätigen heute zu viele Milliarden an militärischen Ausgaben, in dem jede Nation für sich Gewehre, Schiffe oder Hubschrauber beauftragt, anstatt die Beschaffung europäisch in einer sinnvollen Arbeitsteilung zu koordinieren. Genau hier setzt das Gesetz an, in dem es die gemeinsame europäische Beschaffung stärkt und beschleunigt.
Weitere Reformen notwendig
Das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz ist jedoch nur ein erster Schritt hin zu einem moderneren, effizienteren und kostensensibleren Beschaffungswesen. Damit das gelingt, müssen wir auch die Frage „was“ eigentlich beschafft werden soll, in den Blick nehmen. Weitere Reformen, die über den Bereich des Vergabeverfahrens hinausgehen, bleiben also notwendig.
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