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Beschleunigter Wohnungsbau: Bezahlbarer Wohnraum statt Teuerturbo

  • Die Preise für eine neue Mietwohnung kennen nur eine Richtung – nach oben. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Ein Umzug kommt in Deutschland also teuer zu stehen. Dies schränkt die Freiheit der Menschen ein, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Der Bedarf an bezahlbaren Wohnungen ist riesig.
  • Neben Verbesserungen im Mietrecht braucht es neue bezahlbare Wohnungen, das geht nur mit dem Bau oder Ausbau von sozial oder gemeinnützigen Wohnungen – am besten im Bestand. Der Entwurf enthält aber keine Vorgaben für bezahlbaren Wohnungsbau. Es droht das Bauen weiterer Luxushäuser auf der grünen Wiese.
  • Schnelleres Planen und Bauen ist dringend notwendig, aber durch eine kluge Baupolitik, die soziale, wirtschaftliche und ökologische Ziele mitdenkt und nicht mit der Brechstange.

Dem Gesetz für beschleunigten Wohnungsbau ist bezahlbares Wohnen egal, denn es macht keine Vorgaben für soziale und gemeinnützige Wohnungen. Erlaubt ist alles, was schnell gebaut wird – und fette Gewinne für Investoren bringt. Der Bauturbo ist in Wahrheit ein Teuerturbo.

Keine Vorfahrt für bezahlbaren Wohnraum

Der Gesetzentwurf enthält keine Vorgaben für den Bau von sozialen oder gemeinnützigen Wohnungen oder zur Schaffung preisgebundener Mietwohnungen. Die Einschränkung der Anwendung in „angespannten Wohnungsmärkten“ ist außerdem entfallen. Es ist also unklar, wie dieses Gesetz dazu beitragen soll, dass tatsächlich die dringend benötigten Wohnungen, die sich normale Menschen leisten können, gebaut werden.

Mehr Spekulation und Investorengewinne

Die Möglichkeit, weitgehend von den Vorschriften des Baurechts abzuweichen, verschärft den Wettbewerb um Baurechte und Bauland. Dadurch werden spekulative Investoren begünstigt, was zu steigenden Bodenpreisen führen kann. Profitorientierte Projekte sind so immer attraktiver als gemeinwohlorientierte und bezahlbare Wohnformen. Außerdem ist nicht sichergestellt, dass überhaupt neuer Wohnraum entsteht. Denn mit einer Baugenehmigung nach § 246e BauGB ist keine Bauverpflichtung verbunden. Daher können Grundstückseigentümer eine Baugenehmigung beantragen um den Wert ihres Grundstücks zu erhöhen, obwohl sie überhaupt keine Absicht haben Wohnungen zu bauen.

Mehr Druck auf Kommunen

Im vorgesehenen § 246e, zentral für das beschleunigte Bauen, fehlt die Regelung, dass die Gemeinden mit den Investoren vertraglich Quoten für sozialen Wohnungsbaus oder Vereinbarungen für soziale Infrastruktur wie Kindertagesstätten treffen können. Gerade die vorgesehene kurze Frist von zwei Monaten zwischen Beantragung und Genehmigung macht eine solche Vertragsverhandlung nahezu unmöglich. Die neuen Bestimmungen erhöhen den politischen Druck zur Genehmigung von Vorhaben, auch wenn die Stadtverwaltung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung Bedenken hat.

Risiken für Umwelt und klimagerechte Stadt- und Dorfentwicklung

Durch die Schwächung planungsrechtlicher Vorgaben droht ein Verlust wertvoller Grün- und Agrarflächen sowie eine Zunahme von Zersiedelung. Dabei sind genau diese Flächen unverzichtbar - für eine klimaresistente und lebenswerte Stadt ebenso wie für den Schutz der Artenvielfalt. Diese zu überbauen steht im Widerspruch zu den Zielen des Flächensparens und der nachhaltigen Stadtentwicklung und gefährdet Klima- und Naturschutzinteressen. Künftig können neue Luxuswohnungen entstehen, wo vorher Bäume, Wiesen oder öffentliche Grünflächen standen. Der blinde Glaube an 'einfach schneller Bauen' ohne soziale und Klimaaspekte mitzudenken, zeigt, dass Schwarz-Rot mehr an Lobbyinteressen als Gemeinwohl denkt. Förderung von klimagerechtem, nachhaltigem Bau und Umbau - Fehlanzeige.

Schwächung demokratischer Planungskultur

Beteiligung wird erschwert, die Bürgerbeteiligung ist viel zu kurz bemessen und nicht mehr in eine ordentliche Stadtplanung eingebunden. Zusätzlich wird eingeschränkt, wer klagebefugt ist.

Anders als das neue Gesetz unterstellt, ist Bürger*innenbeteiligung aber kein Hindernis, sondern Grundbedingung für gute Stadtentwicklung. Investoren denken oft nur bis zur Schlüsselübergabe – die Menschen vor Ort aber wissen mehr über die örtlichen Verhältnisse und leben langfristig mit den Entscheidungen. Deshalb darf das neue Baugesetz demokratische Mitspracherechte nicht einfach übergehen.

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