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Besser Bauen und Wohnen

  • Wir wollen in Städten und Dörfern günstige Wohnungen, leicht erreichbare Einkaufsmöglichkeiten, Orte für Konzerte und Kultur, Platz für Handwerk, Gewerbe und Start-Ups, öffentliche Plätze mit Grün und Wasser an denen man sich gerne aufhält.
  • In den Innenstädten und Ortskernen soll das Leben pulsieren, nicht Einöde und Langeweile herrschen. Städte und Dörfer sollen im Sommer sich nicht aufheizen wie Backöfen und beim nächsten Starkregen in Wassermassen ertrinken. Es braucht eine soziale Mischung und Miteinander, nicht Ausgrenzung und Abschottung. Eben Orte, an denen wir uns wohlfühlen und in denen wir gut leben.
  • Wir gestalten die Grundlagen für die Planung der Städte und Dörfer neu und geben ihnen so mehr Möglichkeiten an die Hand sich nachhaltig zu entwickeln.

Die Grundlage für die Planung unserer Städte und Dörfer bildet das Baurecht. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart die Instrumente des Baugesetzbuchs anzupassen. Ziel ist es, seine Instrumente effektiver und unkomplizierter anwenden zu können, Klimaschutz und -anpassung, Gemeinwohlorientierung und die Innenentwicklung zu stärken. Ebenso haben wir vereinbart zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren, weitere Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungsverfahren vorzunehmen, die Regelungen im Baulandmobilisierungsgesetz zu entfristen und die rechtlichen Grundlagen für eine vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren zu schaffen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte und lang erwartete Reform des Baurechts liegt vor. Ein Entwurf wurde in die parlamentarische Debatte eingebracht.

Entwicklung von Wohnen, Grünflächen und Mobilität

Die Lebensqualität und die Identifikation der Menschen mit ihrer Stadt oder ihrem Ort hängt davon ab, wie attraktiv, vielfältig und lebendig diese gestaltet sind. Dies besser kommunal planen und gestalten zu können, ist Ziel der dreifachen Innenentwicklung, die die Entwicklung von Wohnungsbau, Grün- und Freiflächen sowie Mobilität zusammendenkt. Um diesen Ansatz zu stärken sieht der Entwurf vor, in das Baurecht ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung aufzunehmen.

Sozialen Wohnungsbau stärken

Bisher konnte in Bebauungsplänen nur festgesetzt werden, dass auf einer bestimmten Fläche Wohnungsbau erfolgen soll. Allerdings war es der Kommune nicht möglich festzulegen, welche Art von Wohnungen dort entstehen sollten. Daher war es auch immer möglich, Luxuswohnungen zu bauen, obwohl bezahlbare Mietwohnungen immer knapper wurden. Dies ändert sich mit der Einführung der Festsetzungsmöglichkeit für den sozialen Wohnungsbau als Inhalt eines Bebauungsplans. So haben die Kommunen die Möglichkeit in ihren Bebauungsplänen den Bau von Sozialwohnungen festzulegen.

Mehr Wohnungen durch leichteren Umbau

Bezahlbarer Wohnraum ist knapp und die Baupreise sind hoch. Indem wir umbauen, aufstocken, Dachgeschosse ausbauen, nachverdichten und Leerstandsflächen nutzen können bis zu 4 Millionen neue Wohnungen entstehen — günstiger und umweltfreundlicher als auf der grünen Wiese. Hinzu kommt, dass viele Bebauungspläne schon etwas älter sind und ihre Festlegungen manchmal nicht mehr den Anforderungen unserer Zeit entsprechen. Diese Pläne zu ändern ist möglich, kostet aber viel Zeit und Geld.

Der Entwurf sieht vor, dass mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus abgewichen werden kann. So können neue Wohnungen entstehen, indem bei bestehenden Gebäuden das Dach ausgebaut oder eine neue Etage gebaut wird.

Bauland für Wohnungsbau aktivieren 

Auch in angespannten Wohnungsmärkten gibt es immer wieder Fälle, in denen Bauland nicht für den Wohnungsbau genutzt wird, obwohl eine hohe Nachfrage nach Wohnungen besteht und eine Baugenehmigung vorliegt. Allzu oft werden diese ungenutzten Flächen mit erheblichem Gewinn weiterverkauft, ohne dass eine einzige Wohnung gebaut worden ist. Diese Baulandspekulationen sind unsozial, da sie die bestehen Möglichkeiten für den Wohnungsbau blockieren, den Wohnraum verknappen und so die Wohnungskrise verschärfen.

Der Gesetzentwurf ermöglicht es in angespannten Wohnungsmärkten für mehrere Flächen gleichzeitig Baugebote auszusprechen und so die ungenutzten Flächen dem Wohnungsbau zu zuführen. Dies wäre ein echter Bauturbo für die über 800.000 genehmigten aber nicht gebauten Wohnungen in Deutschland.

Auswirkung von Hitzewellen und Starkregen mildern

Hitze, Trockenheit und Starkregen nehmen durch die Klimakrise zu. Daher hat der Ausbau von Bäumen, Grün- und Wasserflächen eine hohe Bedeutung für die Lebens- und Aufenthaltsqualität. Der Entwurf stärkt den Klimaschutz und die Klimaanpassung. Indem die Festsetzung von dezentraler Versickerung, Zisternen, Retentionsdächer und Zwischenspeicherung durch multifunktionale Auffangflächen in die Inhalte von Bebauungsplänen aufgenommen werden. Ergänzt wird dies mit verbesserten Pflanz- und Maßnahmengeboten.

Verbesserungen im Mietrecht statt "Spekulationsturbo"

Den bedingungslosen Genehmigungsturbo nach § 246e lehnen wir als Generalklausel für den Bau unsozialen Wohnraums ab. Ohne klare Vorgaben für bezahlbaren Wohnraum fördert die Regelung teure Luxuswohnungen und soziale Verdrängung, statt die Wohnkrise zu lösen. Die teuren Wohnungen treiben Mietpreise auch in der Umgebung nach oben.

Investoren könnten mit dem § 246e leichter Flächen in Bauland umwandeln auch ohne ernsthafte Absicht darauf Wohnungen zu bauen und dann teurer weiterverkaufen. Damit wird die Bodenspekulation angeheizt, statt bezahlbare Wohnungen geschaffen. Das lehnen wir ab.

Unterstützt werden wir hierbei von einem breit getragenen Verbändebündnis von Architekten über Sozial- bis Umweltverbänden, die sich mit einem eindringlichen Appell gegen den § 246e BauGB und für mehr bezahlbaren Wohnraum an die Öffentlichkeit gewandt haben.

Wie geht es weiter?

Zwar enthält der Entwurf viele Grüne Forderungen, wie die dreifache Innenentwicklung von Wohnungsbau, Grünflächen und Mobilität, eine stärkere soziale Bodennutzung, leichterer Wohnungsbau mittels Dachaufstockung und auf untergenutzten Flächen oder eine bessere klimagerechte Stadtentwicklung. Aber es gibt natürlich auch Regelungen, die wir uns in den kommenden Wochen noch genauer angucken und prüfen müssen. Sicher ist, dass wir uns in der parlamentarischen Beratung für die Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten einsetzen werden.

Die Frage bezahlbaren Wohnens und fairer Mieten ist absolut zentral dafür, dass den Menschen die alltäglichen Lebenskosten nicht über den Kopf wachsen. Wer zulässt, dass Wohnen immer teurer wird, der heizt Frust und Enttäuschung an und spielt den Populisten und Extremisten in die Hände.

Wir erwarten unseren Koalitionspartnern, endlich den Weg für spürbare Verbesserungen im Mietrecht freizumachen, damit mehr Menschen in Deutschland bezahlbaren Wohnraum finden und sich keine Ängste und Sorgen machen müssen, ob sie ihre Wohnung auch in Zukunft noch halten können. (link3) Besonders das Justizministerium, das Wohn- und Bauministerium und der selbsternannte Mietenkanzler dürfen ihre Verantwortung für bezahlbaren Wohnraum nicht weiter schleifen lassen, sondern stehen gegenüber 42 Millionen Mieterinnen und Mietern in der Bringschuld.

Etliche, der bisher geltenden Maßnahmen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern sind befristet und laufen in Kürze aus, wenn nicht jetzt gehandelt wird. Daher ist es so wichtig, dass mindestens die im Koalitionsvertrag konkret vereinbarten Maßnahmen im Mietrecht  umgesetzt werden:

  • In angespannten Märkten werden wir die Kappungsgrenze auf elf Prozent in drei Jahren absenken.
  • Wir verlängern die Mietpreisbremse bis zum Jahre 2029.
  • Ausweitung der Einführung von qualifizierten Mietspiegeln.

Dass die Koalitionspartner die längst vereinbaren Miet-Reformen immer noch blockieren ist für niemanden mehr verständlich.

Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung

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