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Einstufung der AfD und mögliches Verbotsverfahren
- Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Die AfD hat gegen diese Einstufung geklagt. Der Klage hat das Verwaltungsgericht Köln vorläufig in einem Eilverfahren stattgegeben.
- Die Entscheidung in der Sache steht aber noch aus, sie wird im so genannten Hauptsacheverfahren verhandelt. Zuvor war die Partei vom Verfassungsschutz bereits als Verdachtsfall eingestuft worden, was Gerichte auch als rechtmäßig bestätigt haben. Auch verschiedene Landesverbände der AfD sind gerichtlich bestätigt als „gesichert rechtsextremistische Bestrebungen“ eingestuft.
- Angesichts dieser Entwicklungen steht auch weiterhin ein Antrag auf ein Partei-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im Raum. Unsere Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann haben die anderen demokratischen Fraktionen im Bundestag eingeladen, die Einleitung eines solchen Verfahrens gewissenhaft und gemeinsam zu prüfen.
Folge zunehmender Radikalisierung
Die AfD radikalisiert sich seit Jahren kontinuierlich. Sie wertet ganze Bevölkerungsgruppen ab und steht mit unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Kriegsfuß. Das Verwaltungsgericht Köln überprüft derzeit die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Bislang sind nur öffentlich zugängliche Aussagen von AfD-Funktionären und Mitgliedern in die gerichtliche Bewertung eingeflossen.
Die AfD ist eine für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat insgesamt brandgefährliche Partei. Aus der deutschen Geschichte wissen wir, wie schrecklich sich die Verhältnisse entwickeln können, wenn Rechtsextreme, Nationalisten und Demokratiefeinde die parlamentarische Demokratie angreifen und in politische Verantwortung kommen.
Die AfD klagt grundsätzlich gegen die Einstufungen der Verfassungsschutzämter. Daher befassen sich deutsche Gerichte regelmäßig mit den Gutachten. Der Tenor ist klar: Letztendlich haben Gerichte bislang alle Einstufungen bestätigt. Noch im Juli 2025 scheiterte die AfD mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wo sie Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW zur Einstufung als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ einlegen wollte.
Partei-Verbotsverfahren – Ja oder Nein?
Aufgrund der Entwicklungen der AfD in den letzten Jahren, insbesondere aufgrund menschenfeindlicher Äußerungen auch hochrangiger Mitglieder, stellt sich auch weiterhin die Frage nach einem möglichen Partei-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Einen Automatismus gibt es hier zwar nicht, der Deutsche Bundestag hat vor dem Hintergrund unserer geschichtlichen Verantwortung aber die rechtliche und politische Pflicht, sich ernsthaft mit der Einleitung eines Partei-Verbotsverfahrens zu befassen, wenn ein entsprechender Anlass besteht. Bei der Entscheidung handelt es sich aber auch um eine politische Abwägung, bei der die Erfolgsaussichten eines Verfahrens eine Rolle spielen.
Wir möchten die Möglichkeit der Einleitung eines Verbotsverfahrens gewissenhaft und gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen im Bundestag besprechen. Daher haben wir die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD und Linke bereits am 4. September 2025 in einem Brief zu einem Treffen eingeladen. Von SPD und Linke kamen positive Signale, bei der CDU/CSU-Fraktion herrscht Schweigen.
Wer weiterhin eine ‚Normalisierung‘ fordert, verharmlost eine Partei, die unsere Verfassung angreift. Insbesondere die Union mit Friedrich Merz und Jens Spahn muss sich den Gefahren endlich stellen, die von dieser Partei ausgehen, und sich klar positionieren.
Um zu einer Entscheidung zu kommen, fordern wir Grüne im Bundestag eine umgehende Prüfung vorliegender Gutachten der Verfassungsschutz-Ämter und die Zusammenführung von Informationen aus Bund und Ländern. Bei einem entsprechenden Ergebnis sollte die rechtssichere Einleitung eines Verbotsverfahrens folgen. Gleichzeitig setzen wir den politischen Kampf gegen Rechtsextremismus innerhalb und außerhalb des Parlaments und gegen seine menschenverachtende Ideologie ungemindert fort.
Folgen für Beamten-, Disziplinar- und Waffenrecht
Wir haben dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht.
Unabhängig von der Einleitung eines Verbotsverfahrens nehmen wir den gesamten Instrumentenkoffer der wehrhaften Demokratie in den Blick – vom Beamten- und Disziplinarrecht, über das Waffenrecht, aber auch die Parteien- und Stiftungsfinanzierung.
Wer den demokratischen Staat ablehnt oder bekämpft, kann ihm nicht dienen. Beamt*innen müssen jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Doch auch nach einer gerichtlich bestätigten Hochstufung der AfD bestünde kein Automatismus der Entfernung aus dem Staatsdienst. Es handelt sich weiterhin um Einzelfallprüfungen. Eine AfD-Mitgliedschaft lässt aber zumindest an der Verfassungstreue von Beamt*innen zweifeln. Das gilt umso mehr, wenn es sich um Personen handelt, die über die bloße Mitgliedschaft hinaus Funktionen, Ämter oder Mandate für die Partei wahrnehmen.
In der vergangenen Wahlperiode haben wir mit der Reform des Disziplinarrechts die Möglichkeit geschaffen, Verfassungsfeinde schneller als früher aus dem Staatsdienst zu entfernen. Wir erwarten daher, dass die notwendigen Überprüfungen durchgeführt und wenn nötig Konsequenzen gezogen werden. Die Menschen in unserer vielfältigen Gesellschaft müssen darauf vertrauen können, dass sie von staatlicher Verwaltung diskriminierungsfrei behandelt werden und nicht etwa ein ausgrenzendes Volksverständnis Entscheidungen prägt.
Ähnliches gilt für das Waffenrecht. Im Waffengesetz ist geregelt, dass Verfassungsfeinde nicht legal in den Besitz von Waffen kommen dürfen. Waffen in den Händen von Personen, die nicht mit beiden Beinen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, sind eine große Gefahr. Hier ist es aus unserer Sicht nun geboten, AfD-Mitgliedern die waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen oder zu entziehen. Dazu haben sich die Fraktionen von Union und SPD auch in ihrem Koalitionsvertrag bekannt. Wir werden nachdrücklich darauf drängen, dass das zügig und rechtsstaatlich korrekt umgesetzt wird.
Auch bei der Parteien- und Stiftungsfinanzierung, die ebenfalls vom Bundestag in der vergangenen Wahlperiode reformiert wurde, kommt es nun darauf an, genau hinzuschauen und notwendige Konsequenzen zu ziehen.
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