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Faire Mieten jetzt: Mehr Schutz für Mieter*innen

  • Mieten steigen rasant und Familien finden keine bezahlbaren Wohnungen mehr. Die Preise für eine neue Mietwohnung kennen nur eine Richtung – nach oben. Ein Umzug kommt in Deutschland also teuer zu stehen. Dennoch droht die Mietpreisbremse auszulaufen.
  • Mit unserem Faire-Mieten-Gesetz haben wir erfolgreich Druck auf die Bundesregierung ausgeübt die Mietpreisbremse zu verlängern und aufgezeigt, was für einen echten Schutz von Mieter*innen noch notwendig ist. Zwar wurde die Mietpreisbremse verlängert, ansonsten gab es bisher nur Versprechungen. Jetzt liegt ein mutloser Referentenentwurf auf dem Tisch, der am Tag seiner Veröffentlichung bereits von der Union attackiert wurde. Wir zeigen mit dem Antrag „Faire Mieten jetzt – Schutz und Aufklärung für Mieterinnen und Mieter" und einem Gesetzentwurf zur Stärkung des sozialen Mietrechts auf, wie echter Schutz für Mieter*innen geht.
  • Für den Schutz von Mieter*innen ist es dringend notwendig die Mietpreisbremse zu entfristen und bundesweit auszuweiten, Ausnahmen abzubauen und die Möglichkeiten zur Mieterhöhung bei bestehenden Mietverträgen abzusenken. Viel zu oft sehen sich Mieter*innen Eigenbedarfskündigungen, auch hier wollen wir den Schutz für Mieter*innen verbessern.

Die Preise für neue Mietwohnungen kennen nur eine Richtung – nach oben. Vor allem Bürger*innen mit kleinem Einkommen finden keine bezahlbare Wohnung mehr. Ein Umzug kommt in Deutschland also teuer zu stehen. So kostete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags 2024 in Leipzig die Wohnung 14,1 Prozent und in Berlin 22,2 Prozent mehr als noch zwei Jahre zuvor. (Quelle: IW Köln, IW-Wohnindex 2025, S. 13)

Dies schränkt die Freiheit der Menschen ein, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten: Etwa junge Menschen, die sich auf den Weg in ein selbstbestimmtes Leben machen und zu Hause ausziehen wollen. Oder Familien, die aus ihrer zu kleinen Wohnung ausziehen wollen, bleiben in ihren beengten Wohnverhältnissen.

Die explodierenden Neuvertragsmieten ziehen mit den Mieterhöhungen über die ortsübliche Vergleichsmiete dann die Bestandsmieten in die Höhe. So steigt die Belastung für jene, die schon lange in ihrer Wohnung leben. Daher braucht es dringend eine Verschnaufpause am Wohnungsmarkt. Aber das Gegenteil ist der Fall, die Mietpreisbremse droht auszulaufen. Die Neuvertragsmieten wären dann komplett dem Markt überlassen. Dies dürfen wir nicht zulassen.

Schwarz-Rot ohne Kraft für einen echten Schutz für Mieter*innen

Die Mietpreisbremse wurde zwar verlängert, aber der überlange Bremsweg bleibt. Grund hierfür sind die bleibenden großzügigen Ausnahmen und Umgehungsmöglichkeiten. Auch für jene, die bereits eine Wohnung haben, sieht es nicht gut aus. Ohne eine Absenkung der Mieterhöhungen bei Bestandsmietverträgen (Kappungsgrenze), steigen die Mieten auch für die Mieter*innen mit bestehenden Mietverträgen weiter an. Also weiterhin keine guten Nachrichten für alle, die eine Wohnung suchen. Großen Versprechen folgt bittere Enttäuschung, denn es liegt am Ende nur ein mutloser Referentenentwurf auf dem Tisch. Obwohl der Entwurf nur kosmetische Änderungen am Mietrecht vorsieht, wurde er am Tag der Veröffentlichung bereits von der Union attackiert.

Mietpreisbremse: entfristen und ausweiten

Der Druck auf die Mieten ist längst kein Großstadtphänomen mehr. Selbst in Regionen, die früher als entspannt galten, steigen die Angebotsmieten inzwischen deutlich schneller als die Einkommen. Denn ohne eine wirksame Begrenzung der Neuvertragsmieten werden Menschen immer weiter unter Druck gesetzt, und die Miete frisst immer mehr vom Lohn auf. Lohnarmut ist längst kein Randphänomen mehr, sondern betrifft breite Teile der Gesellschaft und verschärft die soziale Spaltung. Wir wollen die Mietpreisbremse entfristen, damit das Instrument auf absehbare Zeit zur Verfügung steht, auf das ganze Bundesgebiet ausweiten und Ausnahmen abschaffen. 

Mietpreisbremse scharf stellen 

Möbel vom Flohmarkt in die Wohnung stellen und schon gilt die Mietpreisbremse nicht mehr? Es werden immer mehr möblierte Wohnungen angeboten, um höhere Mieten durchsetzen zu können. Möblierte Wohnungen sind deutlich teurer als normale Mietwohnungen ohne Möbel. Wir wollen, dass der Möblierungszuschlag transparent im Mietvertrag ausgewiesen werden muss und die Höhe begrenzt wird. Mit dieser Regelung verhindern wir die Umgehung der Mietpreisbremse, ohne die Interessen der Vermieter*innen zu gefährden.

Der Markt für Ferienwohnungen und Kurzzeitvermietung in Deutschland wächst stark, angetrieben durch Digitalisierung und den Trend zu individuellen Reisen. 2024 wurden 22,6 Prozent mehr Übernachtungen über Online-Plattformen gebucht als noch ein Jahr zuvor. Kurzzeitvermietungen entziehen dem Markt dringend benötigte Mietwohnungen. Wir wollen daher, dass auch für befristete und kurze Vermietungen von Wohnungen die Mietpreisbremse gilt.

Wenn eine Miete bereits über der Mietpreisbremse liegt, kann aktuell beim Abschluss eines neuen Mietvertrags wieder die gleiche aber gesetzeswidrige Miete verlangt werden. Hiermit machen wir Schluss. 

Bisher waren Wohnungen, die nach 2014 gebaut worden sind, von der Mietpreisbremse ausgenommen. Diese soll zukünftig nur noch für Mietwohnungen gelten, die tatsächlich im letzten Jahr neu auf den Markt gekommen sind. Denn Wohnungen, die vor zehn Jahren gebaut wurden, sind heute keine Neubauten mehr.

Mehr Schutz bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs

Nach jeder zweiten erfolgreich durchgesetzten Mietpreisbremse folgt eine Eigenbedarfskündigung. Das zeigt, wie die Instrumente des Mietrechts verbogen werden, um maximale Mieten zu erzielen. Wir fordern einen Ausschluss von Eigenbedarfskündigungen für fünf Jahre, wenn die Mietpreisbremse erfolgreich durchgesetzt wurde. Das nimmt Mieterinnen und Mietern die Angst, ihre Rechte einzufordern. Vermieterinnen und Vermieter, die sich an die Mietpreisbremse halten, schränkt das nicht ein. Denn die könnten weiterhin Eigenbedarf geltend machen, sofern sie welchen haben.

Eigenbedarfskündigen dienen auch dazu, Mieter*innen mit alten Verträgen und  günstigen Mieten aus ihrer Wohnung zu drängen. Wir führen daher zusätzlich eine Sperrfrist von fünf Jahren für die Eigenbedarfskündigung nach Umschreibung der Wohnung auf neue Eigentümer*innen ein. Darüber hinaus wollen wir den Personenkreis auf Verwandte ersten Grades, also Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner und deren Kinder, eingrenzen. Darüber hinaus muss der Eigenbedarf mindestens für ein Jahr und nicht nur für eine kurze Zeit bestehen. 

Mieterhöhungen bei alten Mietverträgen ausbremsen

Wir wollen auch Mieter*innen mit bestehenden Mietverträgen entlasten und senken hierfür die Möglichkeit der Mieterhöhung bei Bestandsmieten in angespannten Wohnungsmärkten von 15 auf 9 Prozent in drei Jahren ab.

In Bestandsmietverhältnissen können Mieten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Daher wollen wir den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete auf 20 Jahre ausweiten. Indem wir mehr ältere und billigere Mietverträge in die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einbeziehen, bremsen wir die Mietpreisspirale weiter ab. 

Aktuell fließen in die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete die Mieten der letzten sechs Jahre ein. Die massiven Mietpreissteigerungen bei neuen Mietverträgen tragen so zu stetigen Mieterhöhungen für Bestandsmietverträge bei.

Mieterhöhungen brauchen Transparenz und klare Kriterien. Willkürliche Vergleichsmieten und ausgehandelte Mietspiegel ohne klare Kriterien leisten dies nicht. Wir wollen daher, dass Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen qualifizierte Mietspiegel erstellen müssen.

Die Suche nach einer neuen Wohnung kann in angespannten Wohnungsmärkten beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist eine Kündigungsfrist von weniger als drei Monaten, wie bei einer ordentlichen Kündigung, für die Suche nach einer neuen Wohnung nicht angemessen. Wir schlagen daher die Verlängerung der Frist auf sechs Monate vor.

Indexmieten brauchen eine Bremse

Indexmieten steigen gerade in Zeiten von hoher Inflation massiv, daher braucht es Obergrenzen. Wir schlagen daher vor, die Indexmieten zu begrenzen und auf höchstens 2,5 Prozent pro Jahr zu begrenzen.

Wuchermieten sind kein Kavaliersdelikt

Wir schlagen vor, § 5 Wirtschaftsstrafgesetz in ein praxistaugliches Instrument gegen Mietpreisüberhöhung durch unseriöse Vermietende zu ändern. Diese Forderung besteht schon länger und wurde sogar in einem Beschluss des Bundesrates mit Stimmen von Bundesländern mit Unionsregierungen gefordert.

Wie oben beschrieben führen wir bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse eine Sperrfrist von fünf Jahren für Kündigungen wegen Eigenbedarfs ein. Da auch wohnungsunternehmen gegen Mietpreisbremse verstoßen, wollen wir es möglich machen, dass bei einem Verstoß die Miete im gerichtlichen Verfahren auf die ortübliche Miete gesenkt werden kann.

Gesetzentwurf als Download

Entwurf eines Gesetzes zur Stärken des sozialen Mietrechts

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