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Gesetzliche Auskunftsrechte - Grundlage der Pressefreiheit
- Journalist*innen brauchen schnelle und zuverlässige Wege, um Informationen von Bundesbehörden abzufragen. Die aktuelle Rechtslage lässt Behörden allerdings zu viel Ermessensspielraum und verhindert so journalistische Recherchen.
- Wir Grüne im Bundestag sehen das als Gefahr für Transparenz und Demokratie. Ohne verlässliche Informationen können Medien ihre Kontrollfunktion nicht wahrnehmen, und die Öffentlichkeit bleibt im Dunkeln.
- Wir haben daher ein Medienauskunftsgesetz gegenüber Bundesbehörden in den Bundestag eingebracht - mit klaren Verfahren, die Information unverzüglich, vollständig und kostenfrei bereitstellen, Ausnahmen streng begrenzen und dem hohen Stellenwert der Medienfreiheit Rechnung tragen.
Fehlende Regeln erschweren journalistische Recherchen
Derzeit gibt es für Journalist*innen und andere Medienvertreter*innen keinen klaren gesetzlichen Anspruch, von Bundesbehörden Auskünfte zu erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar festgestellt, dass sich Medien auf einen verfassungsrechtlichen Minimalstandard berufen können, jedoch fehlt eine konkrete Rechtsgrundlage, die die Praxis bestimmt. Ohne ein bundesgesetzliches Regelwerk bleiben Entscheidungsbefugnisse bei den Behörden ungeregelt, was zu langen Wartezeiten, unklaren Ablehnungen und teils willkürlichen Beschränkungen führen kann. Die Bundesregierung hat bislang ihre Gesetzgebungskompetenz nicht genutzt und lässt damit die Informationsfreiheit der Medien auf einem unsicheren Fundament ruhen.
Medienfreiheit braucht rechtssichere Auskunftspflichten
Aus Sicht der Grünen Bundestagsfraktion ist dieser Zustand nicht hinnehmbar, weil er die Kernfunktion der Medien – die Kontrolle staatlicher Macht – unterminiert. Wenn Journalist*innen nicht zeitnah an verwaltungsinterne Daten gelangen, können Missstände nicht aufgedeckt und die Öffentlichkeit nicht umfassend informiert werden. Aus diesem Grund hatten wir uns in der Ampel-Regierung dazu verpflichtet, Auskunftspflichten gesetzlich zu regeln. Die Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, hatte einen Referentenentwurf für ein Medienauskunftsgesetz erstellt, das Vorhaben allerdings aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode nicht mehr erfolgreich abschließen können.
Medienauskunftsgesetz würde demokratische Funktion der Presse stärken
Unser Medienauskunftsgesetz liefert hierzu eine klare Antwort:
- Vertreter*innen der Medien bekommen ein gesetzliches Auskunftsrecht gegenüber allen Bundesbehörden. Die Auskunft umfasst alle zumutbar zu ermittelnden oder zu beschaffenden Informationen und ist unverzüglich, vollständig und kostenfrei zu erteilen.
- Auskünfte können in klar definierten Ausnahmefällen verweigert werden. Jede Verweigerung muss einer Gesamtabwägung unterliegen, bei der die Presse‑ und Rundfunkfreiheit zu berücksichtigen sind.
- Die Behörden werden verpflichtet, alle Medien gleich zu behandeln.
- Für einstweilige Anordnungen entfällt die übliche Glaubhaftmachungspflicht; die Dringlichkeit wird allein anhand der grundrechtlichen Bedeutung der Pressefreiheit beurteilt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht. Das Medienauskunftsgesetz stellt die Informationsfreiheit der Medien auf ein verlässliches, bundeseinheitliches Fundament – ein entscheidender Beitrag zur Stärkung der Demokratie.
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