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Klimaneutrales Heizen
- Der Bundestag hat das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung beschlossen.
- Damit ist ein wichtiger Beitrag für eine klimaneutrale und langfristig sichere und bezahlbare Wärmeversorgung auf den Weg gebracht.
- Mit dem Gesetz erhalten alle, die eine neue Heizung planen, verlässliche Informationen und Sicherheit für ihre Entscheidung.
Nach dem bereits beschlossenen Heizungsgesetz haben wir den nächsten Schritt getan, um die Wärmeversorung in Deutschland langfristig bezahlbar und klimaneutral zu machen.
Kommunen liefern Grundlage für gute Entscheidungen
Mit dem Gesetz zur „Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze“ geben wir den Kommunen ein gutes Planungsinstrument für den Umbau der Infrastruktur an die Hand. Eine Kommunale Wärmeplanung weist die Planungen der Energieversorger (kommunal oder privat, wie Stadtwerke, RWE Vattenfall, Eon) für den Leitungsausbau und die in Zukunft am wahrscheinlichsten genutzte Heizungsart im Quartier aus. Sie ist die Grundlage für fundierte Entscheidungen der Bürger*innen, welche neue Heizung am besten für sie geeignet ist.
Bürger*innen sollen die notwendigen Informationen bekommen, welche Leitungen im Wärmebereich in ihrem Quartier möglich und geplant sind. Bei unterschiedlichen infrastrukturellen Voraussetzungen machen unterschiedliche Heizarten Sinn. Es kann etwa in der Kommune geplant werden, das Fernwärmenetz auszubauen, also sogenannte Fernwärmenetz-Quartiere auszuweisen. Es kann aber auch sinnvoll sein, ein Nahwärmenetz aufzubauen, oder in der Nähe von Industrien, die Wasserstoff nutzen und wo dieser in Zukunft ausreichend zur Verfügung stehen wird, Wasserstoffquartiere auszuweisen. Wärmepumpen sind optimal in Quartieren, in denen kein zentrales Wärmenetz angeboten werden kann, weil der Betrieb für die Versorger zu teuer sein würde und damit die Preise für die Kund*innen zu hoch wären.
Die kommunale Wärmeplanung sorgt dafür, dass vor Ort klar wird, wie der Bürger*innen innen in Zukunft weiter bezahlbar und klimaneutral heizen können. Grundlagen dafür sind eine Datenanalyse zum Wärmebedarf und eine Potentialanalyse zu vorhandenen oder ausbaufähigen Infrastrukturen und Versorgungsmöglichkeiten im Bereich Wärme. Dadurch wird klar, wie viel Wärme vor Ort gebraucht wird und welche erneuerbaren Potenziale vor Ort zur Verfügung stehen.
Mit hohen Anforderungen stellen wir sicher, dass der Planung von Wasserstoffgebieten belastbare und realistische Wirtschaftlichkeitsrechnungen zugrunde liegen. Kommunen sollen mit diesen garantieren können, dass Wasserstoff geliefert wird, wenn sie sich dafür entscheiden, in Teilen des Stadtgebietes Flächen für Wasserstoffnutzung in der Wärme auszuweisen (z. B. wenn ein industrieller Wasserstoffnutzer als Ankerkunde vor Ort ist).
Eine unrealistische Wasserstoffplanung, mit der der Einsatz von klimaschädlichen Erdgasheizungen verlängert wird, anstatt den Umstieg auf klimafreundliche Wärme mitzugestalten, soll so nicht möglich sein.
Die Transformation des Gasnetzes muss durch eine verbindliche Vereinbarung zwischen Kommune und Gasnetzbetreibern mit Zwischenzielen für 2035 und 2040 gewährleistet werden. Die Zwischenziele müssen der Einhaltung der Klimaziele genügen. Diese Vereinbarung wird nachfolgend von der Bundesnetzagentur auf ihre Plausibilität hin geprüft und entsprechend genehmigt. Damit wird sichergestellt, dass die Umstellung der Gasnetze anhand der bundesrechtlich vereinbarten Klimaziele stattfindet und dass sich die Bürger*innen darauf verlassen können, in Zukunft ihre Wohnungen wirklich klimaneutral und bezahlbar heizen zu können. Klimaschutz und Verbraucher*innenschutz gehen für uns Hand in Hand.
Wärmeplanung bringt verlässliche Informationen
So bekommen die Bürger*innen die verlässliche Information, ob in Zukunft wahrscheinlich Wärmenetze in ihrem Quartier kommen oder nicht. Sie können sich beim Einbau einer neuen Heizung gut informiert, klug und richtig für die optimale Heizart entscheiden. Die Kommunen übernehmen so gemeinsam mit den Bürger*innen die Verantwortung, die Infrastruktur in ihrem Quartier so zu planen, dass auch künftig alle Menschen vor Ort ihre Wohnungen warm haben und langfristig mit bezahlbaren Betriebskosten finanzieren können.
Es ist der Wunsch vieler Bürger*innen, diese Informationen zu bekommen, damit sie bei einem notwendigen Heizungstausch Fehlinvestitionen vermeiden können. Deshalb wollen wir die Kommunale Wärmeplanung flächendeckend in allen Kommunen. Damit das allen Kommunen, auch kleineren, gelingen kann, ist ein vereinfachtes Verfahren für kleine Kommunen vorgesehen.
Klimaneutral und bezahlbar Heizen
Gleichzeitig regelt das Gesetz die Dekarbonisierung der Wärmenetze, um zu erreichen, dass die Bürger*innen schrittweise Wärme aus erneuerbaren Energien angeliefert bekommen und somit nicht teuer fossile Energie für das Heizen bezahlen müssen. Vorhandene Netze sollen dabei in Stufen klimaneutral werden, bei neu zu schaffenden Netzen gibt es eine Vorgabe von 65 Prozent erneuerbare Energie im Netz von Beginn an.
Zur bestmöglichen Unterstützung bei der Dekarbonisierung der Wärmenetze hat die Bundesregierung umfangreiche Förderungen beschlossen:
Zur Erstellung der Wärmepläne stellen wir aus dem Bundeshaushalt den Ländern über die Umsatzsteuer finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Diese werden in fünf gleiche Jahrestranchen in Höhe von jeweils 100 Millionen Euro von 2024 bis einschließlich 2028 aufgeteilt. Dazu wurden entsprechende Anpassungen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) am 24.04.2024 im Bundeskabinett beschlossen. Außerdem wurden vom Bau- und Wirtschaftsministerium gemeinsam ein Leitfaden erstellt sowie ein Dialogprozess durchgeführt, um alle Beteiligten bestmöglich bei der Wärmeplanung zu unterstützen.
Neben der Wärmeplanung ist auch der Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze eine entscheidende Säule für grüne Wärme. Zur Umstellung der Wärmenetze auf grüne Energien steht die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) zur Verfügung. Diese wurde für 2024 auf 750 Millionen Euro erhöht. Zusätzlich stehen 10 Millionen Euro für die Betriebskostenförderung (OPEX) zur Verfügung.
Auch zukünftig setzen wir Grüne im Bundestag auf eine verlässliche Unterstützung für die Versorger über die BEW und eine ausreichende zeitliche Streckung der Finanzierung der anfallenden Investitionen. Dabei stehen für uns Verbraucher*innenschutz und Preistransparenz im Vordergrund. Dafür machen wir uns auch bei der Novellierung der AVBFernwärme-Verordnung stark.
Verbraucher*innen müssen sich auf Klimafreundlichkeit, Planungssicherheit und Bezahlbarkeit verlassen können. Dies schafft auch Investitionssicherheit für Wirtschaft und Handwerk.
Durch die enge Kopplung von kommunaler Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz (GEG, auch Heizungsgesetz genannt) verhindern wir, dass Verbraucher*innen in der Heizkostenfalle landen. Mit angepassten Übergangsfristen können sie mit Sorgfalt und guter Rechengrundlage die richtigen Entscheidungen treffen.
Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen erhalten Klarheit darüber, wie in Zukunft klimaneutral, praktisch und bezahlbar geheizt werden kann und welche infrastrukturellen Voraussetzungen dafür vorhanden sein werden.
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