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Schrottimmobilien zu Wohnungen
- Schrottimmobilien – verwahrloste, vernachlässigte Häuser – dürfen keine Geschäftsmodelle sein.
- Wir Grüne im Bundestag wollen, dass aus Schrottimmobilien gute, bezahlbare Wohnungen werden.
- Die Regierung sieht der Verwahrlosung und dem Leerstand von Wohnraum zu. Wir machen konkrete Vorschläge, den Kommunen das Handwerkszeug und die Ressourcen an die Hand zu geben, Schrottimmobilien in Wohnungen umzuwandeln.
Schrottimmobilien sind stark vernachlässigte Häuser, oft mit Leerstand, Verfall und teils kriminellen Geschäftsmodellen bei Zwangsversteigerungen.
Diese verwahrlosten Immobilien und Schrottimmobilien belasten Mieter*innen und Nachbarschaften. Ob Leerstand, Verfall, Spekulation oder Gewinnmaximierung – alles hat massive Folgen für die Menschen vor Ort. Denn diese Gebäude können eine Gefährdung für die Gesundheit und die Sicherheit der Bewohner*innen sein. Darüber hinaus haben Schrottimmobilien einen schlechten Einfluss auf die Nachbarschaft.
Wir wollen, dass diese Schrottimmobilien zu guten und bezahlbaren Wohnungen werden
Aber es fehlt den Kommunen bisher an wirksamen, praxistauglichen Instrumenten, um gegen solche Missstände konsequent vorzugehen. Mit unserem Antrag „Wirksame Instrumente gegen Schrottimmobilien“ fordern wir die Bundesregierung auf, Kommunen endlich die Handhabe zu geben, solche Missstände abzustellen und Schrottimmobilien schneller zu sanieren.
Kommunen sollen Schrottimmobilien leichter ankaufen können – zu fairen Preisen statt zu überhöhten Marktpreisen. Wir wollen ein kommunales Ankaufsrecht für Schrottimmobilien einführen. Die Vorkaufsrechte wollen wir stärken und ausweiten. Mit vereinfachten städtebaulichen Instrumenten wie Bau- und Instandsetzungsgebote und klareren Regeln bei der Grundsteuer C sorgen wir dafür, dass Eigentümer ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl gerecht – und dass aus Schrottimmobilien wieder Orte mit Lebensqualität für die Menschen werden.
Ankaufsrecht der Kommunen bei Schrottimmobilien einführen
Wenn die Besitzerin oder der Besitzer die Verwahrlosung der Immobilie nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt und so ihre Untätigkeit deutlich macht, wollen wir dass die Kommune die Immobilie kaufen kann, ohne einen überhöhten Marktpreis zahlen zu müssen.
Vorkaufsrecht der Kommunen bei Insolvenz und Zwangsversteigerung einführen
Bei Zwangsversteigerungen von Schrottimmobilien kommt es vor, dass nur die Sicherheitsleistung hinterlegt aber das Gebot nicht bezahlt wird. Mit dem Zuschlag erhalten die neuen Eigentümer*innen aber das Recht die Mieten einzufordern oder die Immobilie neu zu vermieten, obwohl das Gebot gar nicht bezahlt worden ist. Wir wollen daher den Kommunen ein Vorkaufsrecht bei Insolvenz und Zwangsversteigerung einräumen.
Vorkaufsrecht der Kommunen rechtssicher ermöglichen und ausweiten
Wir wollen das kommunale Vorkaufsrecht in genannten Milieuschutzgebieten wieder rechtssicher ermöglichen und auf nicht genehmigungspflichtige Kaufverträge ausweiten. Zusätzlich wollen wir das Vorkaufsrecht auf Wohnungen des Wohneigentumsgesetzes, also Wohnungen in Mehrfamilienhäuser, die einzelnen Eigentümern gehören, und auf sogenannte Share Deals, bei denen ganze Immobiliengesellschaften verkauft werden, ausweiten.
Fairen Preise beim Vorkaufsrecht statt überhöhter Marktpreise
Angesichts der Finanznot vieler Kommunen wollen wir, dass die Kommunen das Vorkaufsrecht zu einem fairen Preis ausüben können. Dies erreichen wir indem um den Wert der Immobilien, bei der das Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll, zu bestimmen das Ertragswertverfahren angewendet wird. Dabei wird der Kaufpreis auf Grundlage der Mieteinnahmen berechnet. Bisher müssen die Kommunen in der Regel den viel höheren Marktpreis bezahlen.
Missstände abstellen und Verfall besteuern
Die bestehenden städtebaulichen Gebote, wie das Bau- oder Instandsetzungsgebot, wollen wir einfacher in der Praxis anwendbar machen und es den Kommunen erleichtern die privaten Grundstücke auf denen sich die Schrottimmobilien befinden zu betreten. So können Eigentümer*innen leichter auffordern gegen den Verfall vorzugehen und sich überhaupt einen Überblick über die Situation auf dem Grundstück und in der Immobilie zu bekommen.
Mit einer Klarstellung bei der Grundsteuer C, dass auch verfallene, ungenutzte Gebäude und unbebaute Grundstücke höher besteuert werden können, erreichen wir, das auch kleinere und ländliche Kommunen dieses Instrument leichter anwenden können.
Unterstützung und Förderung
Der Bund soll einen Wissenstransfer und Austausch guter Praxis (Werkstattgespräche, Leitfäden etc.) organisieren, weil viele Instrumente schon existieren, aber zu wenig genutzt werden. Die Städtebauförderung soll Maßnahmen gegen Schrottimmobilien ausdrücklich als förderfähig aufnehmen, wie zum Beispiel Zwischenerwerb und Sanierung. Finanzschwache Kommunen wollen wir bei Altschulden und bei der Finanzierung unterstützen, damit sie Vorkaufsrechte und andere Instrumente tatsächlich nutzen können.
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