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Schwangerschaftsabbrüche legalisieren

  • Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat im April 2024 klare Empfehlungen zum §218 StGB vorgelegt.
  • Diese Empfehlungen waren Grundlage für unseren Fraktionsbeschluss und für einen interfraktionellen Gruppenantrag zu § 218.
  • Unser Ziel: Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche zu legalisieren.

Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft ist eine sehr persönliche Entscheidung. Als Fraktion haben wir daher beschlossen, dass Schwangerschaftsabbrüche auf Wunsch der Schwangeren bis zur 12. Woche rechtmäßig und straffrei gestellt werden sollen. Statt einer Beratungspflicht wollen wir ein Recht auf Beratung etablieren. 

Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben ungewollt schwanger. Damit Frauen selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben bestimmen können, brauchen wir ein liberaleres Abtreibungsrecht in Deutschland. Die Stigmatisierungen von Betroffenen, von Ärztinnen und Ärzten und beratenden Fachkräften muss beendet werden. Neue gesetzliche Regelungen sind erforderlich. 

Schwangerschaftsabbruch soll bis zur 12. Woche rechtmäßig und straffrei werden

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland verboten und gelten als Straftat. Nur unter bestimmten Voraussetzungen wird von der Strafbarkeit abgesehen: der Abbruch muss innerhalb der ersten 12. Wochen stattfinden, die Schwangere muss sich vorher beraten lassen und eine dreitägige Wartefrist einhalten. Viele Frauen empfinden diese Regelung als bevormundend und überholt. Bei der Wiedervereinigung war die restriktive Regelung in der Bundesrepublik auch für viele ostdeutsche Frauen befremdlich. Eine große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet heute eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuchs.

Deutschland hinkt bei reproduktiven Rechten in Europa seit langem hinterher

In vielen anderen europäischen Staaten existieren bereits liberale Abtreibungsregelungen, Deutschland hinkt dieser Entwicklung hin zu reproduktiven Rechten seit langem hinterher. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenkommission sollte daher klären, wie eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs aussehen könnte.

Im April 2024 hat die Kommission aus Expertinnen verschiedenster Disziplinen einen umfangreichen Abschlussbericht und klare Empfehlungen vorgelegt.

Mit unserem Fraktionsbeschluss folgen wir den wichtigsten Empfehlungen der Kommission:

  • Schwangerschaftsabbrüche bis zu 12. Woche sind rechtmäßig und straffrei zu stellen
  • statt einer Beratungspflicht soll ein Recht auf Beratung abgesichert werden
  • Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln für alle Menschen
  • Kostenübernahme für Abbrüche durch die Krankenkassen

Zahlreiche Frauenverbände, Menschenrechtskonventionen und die Mehrheit der Bevölkerung fordern eine Entkriminalisierung. 

Im Herbst 2024 haben sich Abgeordnete verschiedener Fraktionen zusammengetan, um eine Reform des § 218 mit einem Gruppenantrag voranzutreiben. Der Antrag wurde von 328 Abgeordneten in den deutschen Bundestag eingebracht. Der Antrag fordert die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Schwangerschaftswoche, das Ende der obligatorischen Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung sowie die Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. 

Am 10. Februar hat zu dem Antrag eine Anhörung im Rechtsausschuss stattgefunden, aber keine weitere Lesung mehr im Bundestag.

Wir Grüne im Bundestag sagen: Schwangerschaftsabbrüche müssen legalisiert werden

Wir Grüne im Bundestag werden weiterhin für die volle Umsetzung von reproduktiven Rechten kämpfen. Denn wir sind der Meinung: Schwangerschaftsabbrüche müssen legalisiert werden, der Paragraf 218 in seiner jetzigen Form gehört abgeschafft. 

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