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Schwangerschaftsabbrüche legalisieren

  • Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat klare Empfehlungen zum §218 StGB vorgelegt.
  • Diese Empfehlungen wollen wir noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
  • Wir wollen Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche legalisieren.

Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft ist eine sehr persönliche, selbstbestimmte Entscheidung. Wir wollen daher noch in dieser Legislaturperiode die Regelung zum Schwangerschaftsabbruch reformieren. Schwangerschaftsabbrüche auf Wunsch der Schwangeren sollen bis zur 12. Woche rechtmäßig und straffrei sein. Statt einer Beratungspflicht wollen wir ein Recht auf Beratung etablieren.

Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben ungewollt schwanger. Damit Frauen selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben bestimmen können, brauchen wir ein liberaleres Abtreibungsrecht in Deutschland. Die Stigmatisierungen von Betroffenen, von Ärztinnen und Ärzten und beratenden Fachkräften muss beendet werden. Neue gesetzliche Regelungen sind erforderlich – noch in dieser Wahlperiode.

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland verboten und gelten als Straftat. Nur unter bestimmten Voraussetzungen wird von der Strafbarkeit abgesehen: der Abbruch muss innerhalb der ersten 12. Wochen stattfinden, die Schwangere muss sich vorher beraten lassen und eine dreitägige Wartefrist einhalten. Viele Frauen empfinden diese Regelung als bevormundend und überholt. Bei der Wiedervereinigung war die restriktive Regelung in der Bundesrepublik auch für viele ostdeutsche Frauen befremdlich. Eine große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet heute eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuchs.

Deutschland hinkt bei reproduktiven Rechten in Europa seit langem hinterher

In vielen anderen europäischen Staaten existieren bereits liberale Abtreibungsregelungen, Deutschland hinkt dieser Entwicklung hin zu reproduktiven Rechten seit langem hinterher. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenkommission sollte daher klären, wie eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs aussehen könnte.

Im April 2024 hat die Kommission aus Expertinnen verschiedenster Disziplinen einen umfangreichen Abschlussbericht und klare Empfehlungen vorgelegt.

Mit unserem Fraktionsbeschluss folgen wir den wichtigsten Empfehlungen der Kommission:

  • Schwangerschaftsabbrüche bis zu 12. Woche sind rechtmäßig und straffrei zu stellen
  • statt einer Beratungspflicht soll ein Recht auf Beratung abgesichert werden
  • Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln für alle Menschen
  • Kostenübernahme für Abbrüche durch die Krankenkassen

Zahlreiche Frauenverbände, Menschenrechtskonventionen und die Mehrheit der Bevölkerung fordern eine Entkriminalisierung. Daher wollen wir noch in dieser Legislaturperiode diesen längst überfälligen Schritt gehen: § 218 muss reformiert werden.

Dokumente zum Download

Fraktionsbeschluss: Empfehlungen der Sachverständigenkommission zu § 218 StGB jetzt umsetzen
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