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Unsere Gebäude sind auf Klimakurs
- Wir Grüne im Bundestag haben den Gebäudesektor fit gemacht, indem wir die erneuerbare Wärmeversorgung und die Energieeffizienz gestärkt haben. Dadurch haben wir die Abhängigkeit von fossilen Energien verringert und die Menschen vor steigenden Energiekosten geschützt.
- Mit einer guten Verzahnung von kommunaler Wärmeplanung und großzügiger Förderung für den Heizungstausch haben wir entscheidende Weichen für ein warmes Zuhause für alle gestellt.
- Trotzdem bleibt noch einiges zu tun, denn im Gebäudebestand, insbesondere den energetisch schlechtesten Gebäuden, schlummert immer noch ein großes Einsparpotenzial, welches es für die Bewohner*innen zu heben gilt.
Wir Grüne im Bundestag sorgen dafür, dass Heizen bezahlbar, gut fürs Klima und sozial gerecht wird. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geben wir klare politische Rahmenbedingungen vor, damit der Umstieg auf moderne, zukunftsfähige Heizungen rechtzeitig für einen wirksamen Klimaschutz erfolgt. Damit niemand überfordert wird, gibt es zugleich massive und gezielte Unterstützung. Und damit sich nicht jede*r Hausbesitzer*in allein um seine Wärmeversorgung kümmern muss, haben wir mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung die Bedingungen für gemeinsame Wärmekonzepte wie Fernwärmenetze verbessert.
All das ist auch noch gut für das Klima. Die Klimadaten des Umweltbundesamts vom März 2024 haben gezeigt: Deutschland ist auf einem guten Weg, um seine Klimaziele bis 2030 insgesamt einzuhalten. Der Expertenrat für Klimafragen (EKR) hat im Juni 2024 aber auch gezeigt, dass diese Zielerreichung nicht gesichert ist und es vor allem in den Bereichen Gebäude und Verkehr noch weiterer Anstrengung bedarf. Kurz gesagt: wir Grüne im Bundestag haben viele wichtige Weichen für den Klimaschutz im Gebäudesektor gestellt, es bleibt aber auch noch Einiges zu tun.
Gebäudeenergiegesetz macht das Heizen erneuerbar
Wir haben den Umstieg auf erneuerbare Wärme eingeleitet und die Wärmewende für alle sozial gerecht gemacht. Seit dem 1. Januar 2024 wird jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben. Der Staat unterstützt hier mit großzügiger Förderung von bis zu 70 Prozent (siehe unten). Mieter*innen und Eigentümer*innen werden durch die neuen gesetzlichen Regelungen vor steigenden Energiekosten ebenso geschützt wie das Klima, Wirtschaft und Handwerk werden gestärkt.
Klimawirkung konkret: Neue Heizungen nutzen künftig zum Großteil erneuerbare Energien. Öl- und Gasverbrennung sinken und werden bis 2045 beendet.
Heizungsförderung beschleunigt den Einbau klimafreundlicher Heizungen
Mit einer verbesserten und zielgerichteten Förderung sorgen wir dafür, dass jede und jeder die Investition in eine klimafreundliche Heizung stemmen kann. Für alle, die ihr Zuhause klimafit machen wollen, trägt der Staat bis zu 70 Prozent der Investitionskosten einer neuen Heizung und bis zu 20 Prozent für Maßnahmen wie Außenwanddämmung oder neue, besser isolierende Fenster. Für den Restbetrag gibt es zusätzlich zinsvergünstigte Kredite.
Klimawirkung konkret: Beschleunigt und unterstützt den Einbau klimafreundlicher Heizungen – sozial gerecht.
Bundesförderung für effiziente Gebäude und serielle Sanierung
Neben dem Heizungstausch ist die energetische Sanierung des Gebäudebestands der große Hebel im Gebäudesektor, um sowohl das Klima als auch Bewohner*innen vor steigenden Heizkosten zu schützen. Deswegen haben wir die Bundesförderung für effiziente Wohngebäude und Nichtwohngebäude so ausgestaltet, dass sie vor allem energetische Sanierungen mit den größten Einsparpotentialen im Bestand anreizen. Je effizienter das Gebäude wird, desto höher fällt der Zuschuss aus. Die Förderung erhöht sich weiter, wenn besonders nachhaltig vorgegangen wird, oder erneuerbare Heizungen eingebaut werden. Außerdem werden innovative Sanierungskonzepte, wie die serielle Sanierung extra bezuschusst. Da diese ein großes Potenzial für weite Teile des Gebäudebestands bietet, war der Beschluss die Bundesförderung Serielle Sanierung fortzuführend richtig. So können die richtigen Rahmenbedingungen am Markt geschaffen werden, um das Konzept noch weiter in die Breite zu tragen.
Klimawirkung konkret: Reizt umfassende und innovative Sanierungen vor allem der energetisch schlechtesten Gebäude an.
CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz schafft Anreize für klimafreundliche Wohnungen bei Vermietenden
Das CO2-Kosten-Aufteilungsgesetz sorgt für eine faire Verteilung der CO2-Kosten beim Heizen zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen. Je schlechter der Sanierungszustand des Gebäudes, also umso höher der oftmals fossile Energieverbrauch, desto höher ist der Anteil an den CO2-Kosten, der von Vermieter*innen übernommen werden muss. Denn sie sind verantwortlich für den Zustand des Gebäudes und die Auswahl der Heizung.
Klimawirkung konkret: Vermieter*innen haben nun einen größeren Anreiz in klimafreundliche Heizungen und Wohnungen zu investieren. Die Beteiligung der Mieter*innen wird auf einen fairen Anteil begrenzt.
Klarer Fahrplan mit der kommunalen Wärmeplanung
Für die Wärmewende braucht es braucht den verstärkten Einsatz und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen, in denen aus verschiedenen Erneuerbaren-Quellen wie Abwärme, Geo- oder Solarthermie Wärme eingespeist und gespeichert wird. Mit dem Gesetz zur „Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze“ geben wir den Kommunen ein gutes Planungsinstrument für den Umbau der Infrastruktur an die Hand. Eine Kommunale Wärmeplanung weist die Planungen der Energieversorger für den Leitungsausbau und die in Zukunft am wahrscheinlichsten genutzte Heizungsart im Quartier aus. Ziel ist es, dass eine verpflichtende Wärmeplanung spätestens in den Jahren 2026 für große Kommunen und spätestens 2028 für mittlere Kommunen vorliegt. Sie ist die Grundlage für fundierte Entscheidungen der Bürger*innen, welche neue Heizung am besten für sie geeignet ist, ohne in eine Kostenfalle zu tappen.
Klimawirkung konkret: Gibt Kommunen und Verbraucher*innen Planungssicherheit für den Einsatz klimafreundlicher Wärmequellen.
Solide Förderung für effiziente Wärmenetze
Neben der Wärmeplanung ist auch der Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze eine entscheidende Säule für grüne Wärme. Zur Umstellung der Wärmenetze auf grüne Energien steht die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) zur Verfügung. Diese wurde für 2024 auf 750 Millionen Euro erhöht. Zusätzlich stehen 10 Millionen Euro für die Betriebskostenförderung (OPEX) zur Verfügung.
Klimawirkung konkret: Beschleunigt die Umstellung auf erneuerbare Wärmenetze.
Initiative öffentliche Gebäude und Sanierung kommunaler Einrichtungen
Die Vorbildfunktion zu stärken und die Sanierungsrate öffentlicher Gebäude zu erhöhen ist richtig, denn hier besteht noch viel Luft nach oben. Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ auf energieeffiziente Sanierung auszurichten und so die Kommunen bei der Erhaltung der Infrastruktur zu unterstützten, ist daher konsequent. Durch unseren Einsatz für den Erhalt dieses Programms konnten wir konkret Klimaschutz in den Kommunen vorantreiben und gleichzeitig die soziale Infrastruktur vor Ort stärken.
Klimawirkung konkret: Hoher Energieverbrauch öffentlicher Gebäude wird reduziert.
Energieeffizienzgesetz
Mit dem Energieeffizienzgesetz haben wir klare sektorübergreifende Energieeffizienzziele festgelegt. Das Gesetz beinhaltet zudem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren. Somit leistet es ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur den deutschen Klimazielen.
Klimawirkung konkret: Geringerer Energieverbrauch und Weiternutzung von Wärmequellen verringert Emissionen.
Trotz des Erreichten wollen wir noch einiges anpacken, denn die Herausforderungen sind groß.
Hierzu gehören:
Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes nach europäischem Rahmen
Die novellierten Europäische Gebäuderichtlinie setzt klare Ziele: die Klimaneutralität des gesamten Gebäudebestands sowie die Bekämpfung von Energiearmut. Diese wollen wir auch in Deutschland ambitioniert umsetzen, um allen ein warmes, gut gedämmtes Zuhause zu ermöglichen. Dies beinhaltet vor allem Mindestenergiestandards für Bestandsgebäude. Denn: nur mit sozialverträglichen Sanierungen der energetisch schlechtesten Gebäude schaffen wir den Schutz vulnerabler Haushalte und eine Erhöhung der Wohnqualität durch effiziente Gebäude und geringe Nebenkosten.
Verlässliche und sozial verträgliche Förderkulisse
Die Förderung für energetische Sanierungen wollen wir erhöhen und vor allem sozial staffeln, damit jeder im Winter vor Kälte und im Sommer vor Hitze geschützt ist. Dabei müssen die Kosten im Sinne des Drittelmodells gerecht zwischen Eigentümer, Mieter und Staat aufgeteilt werden. Wir wollen Mieter*innen vor zu hohen Mieten schützen und bezahlbaren Wohnraum schaffen.
Um den Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärme voranzubringen, setzen wir auf eine verlässliche Unterstützung für die Versorger und eine ausreichende zeitliche Streckung der Finanzierung der anfallenden Investitionen. Dabei stehen für uns Verbraucher*innenschutz und Preistransparenz im Vordergrund.
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Mit dem Gebäudeenergiegesetz wecken wir den schlafenden Riesen der erneuerbaren Wärme und setzen einem Meilenstein für den Klimaschutz. Der komplette Umstieg auf erneuerbare Wärme wird damit unumkehrbar.
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