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Wir stärken den kollektiven Rechtsschutz
- Die neue Verbandsklage schafft für Verbraucher*innen einen besseren und einfacheren Zugang zu ihrem Recht und entlastet die Zivilgerichte.
- Im Vergleich zur bisherigen Musterfeststellungsklage müssen Verbraucher*innen nun nicht mehr aufwendig alleine vor Gericht ziehen, sondern können ihren Schadensersatz gemeinsam einfordern, wenn Unternehmen sich rechtswidrig verhalten haben.
- Wir haben ein praxistaugliches Instrument geschaffen, das von Verbraucher*innen und Verbänden gut genutzt werden kann. Verbraucher*innen, Gerichte und Unternehmen werden so entlastet.
"David gegen Goliath" ist im Verbraucher*innen-Alltag leider immer noch real. Einbehaltene Bankgebühren, die erstattet werden müssten, zu viel verlangte Energiekosten oder ausbleibende oder zu geringe Entschädigung für verspätete und ausgefallene Flüge — die Liste der Fälle, bei denen sich Unternehmen gegenüber Verbraucher*innen nicht an das Recht halten, ist leider lang.
Deshalb haben wir mit dem Instrument der Verbandsklage den kollektiven Rechtsschutz und damit essentielle Verbraucher*innen-Rechte gestärkt. Der Bundestag hat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz - VRUG)“ beschlossen.
Entwurf im Verfahren verbessert
Der vom Parlament geänderte Gesetzentwurf der Bundesregierung macht das Instrument Verbandsklage noch besser. Das konnten wir erreichen:
Der „Opt-In“ Zeitpunkt, also bis wann sich Verbraucher*innen einer Verbandsklage anschließen können, wurde auf bis zu drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Gerichtsverhandlung verlängert. Das heißt, der Prozess hat im besten Fall schon Erkenntnisse über die Erfolgsaussichten der Klage für Verbraucher*innen ergeben. So haben Verbraucher*innen nun mehr Zeit zu überlegen, ob sie sich einer Verbandsklage anschließen wollen. Zudem können sie ihre Entscheidung auf einer besseren Grundlage treffen.
Eine Klage kann sich auch gegen mehrere beklagte Unternehmen richten. Das heißt, fällt zum Beispiel ein Flugzeug aus, dessen Passagiere ihre Tickets bei unterschiedlichen Anbietern gekauft haben (z. B. Airline direkt, Reisebüro, Online-Plattform) kann trotzdem zusammen geklagt werden, obwohl die Verbraucher*innen verschiedene Vertragspartner hatten.
Ein Streitwertdeckel bei 300.000 € reduziert die Kostenrisiken für klagende Verbände, die durch gerichtliche Verfahrenskosten entstehen können.
Das spätere Opt-In und die Bündelung gleichgelagerter Sachverhalte macht es für Verbraucher*innen attraktiv, sich einer Klage anzuschließen. Gleichzeitig wird so erreicht, dass die Justiz bei Massenschadensfällen tatsächlich entlastet wird und Unternehmen Planungssicherheit bekommen.
Wenn ein Verband betroffene Verbraucher*innen gebündelt vor Gericht vertreten kann, erspart ihnen das Zeit, Geld und Nerven im Alltag. Wenn dadurch insgesamt weniger individuelle Klagen bei den Gerichten erhoben werden, spart das bei den Gerichten Ressourcen, die dringend für andere Verfahren gebraucht werden.
Nicht zuletzt der Dieselskandal hat gezeigt, in welcher Dimension die Gerichte bei entsprechenden Fällen gefordert werden. Damit Verbraucher*innen schnell ihr Recht und Unternehmen schnell Rechtsklarheit erhalten, braucht es viel Personal bei den Gerichten, das so nicht immer zur Verfügung steht. Umso wichtiger ist es daher mit den Mitteln des Prozessrechts effektive Verfahren zu gestalten.
Gesetzentwurf
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG
Beschlussempfehlung
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