11 Jahre Patientenrechtegesetz – Braucht es ein Update?

Hybride Konferenz

Veranstaltungsdetails

10:30 - 17:00 Uhr
Im Deutschen Bundstag

Über die Veranstaltung

  • Im Koalitionsvertrag wurde die Novellierung und Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes vereinbart.
  • Bei der Konferenz „11 Jahre Patientenrechtegesetz – Braucht es ein Update?“ der Grünen Bundestagsfraktion wurde Bilanz des Gesetzes gezogen.
  • Patient*innen stehen oft vor erheblichen Hürden, wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen. In den Sessions ging es um die Beweislasterleichterung, die Organisationsverantwortung bei Schadensfällen und das Gutachterwesen.

Am 27.05.2024 lud die Grüne Bundestagsfraktion zu einer Veranstaltung in den Bundestag ein, um die im Koalitionsvertrag verankerte Novellierung und Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes zu diskutieren. Experten*innen und Betroffene beleuchteten zum Thema „11 Jahre Patientenrechtegesetz – Braucht es ein Update?“ zentrale Reformvorschläge für das Gesetz. Maria Klein-Schmeink MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, unterstrich in ihrer Begrüßung die Bedeutung der Stärkung der Patient*innenrechte.

In der einführenden Keynote kam Joachim Greuner, Rechtsanwalt, Angehöriger und Vorstand der Sepsis Stiftung, zu Wort. Er berichtete von dem tragischen Verlust seiner Frau und seines Kindes durch gravierende Behandlungsfehler. In diesem Kontext sprach er über den Umgang mit Patient*innen bei Fehlern und forderte anonymisierte Fallakten, Strafen für Gefälligkeitsgutachten, ein Meldesystem für Behandlungsfehler und einen Entschädigungsfonds.

Dr. Martin Danner, Prof. Dr. Carina Dorneck, Jörg Heynemann und Claus Fahlenbrach diskutierten unter der Moderation von Helge Limburg MdB, Leiter der AG Recht, über Möglichkeiten der Beweislasterleichterung. Denn viele Patient*innen stoßen auf erhebliche Schwierigkeiten ihre Rechte auch durchzusetzen. Zur Verbesserung der Situation wurden klare Dokumentationspflichten, Möglichkeiten durch die elektronische Patientenakte, Entschädigungsfonds und eine Erweiterung der Einsichtsrechte diskutiert.

Die Referentin Dr. Charlotte Hölscher der Fachstelle Patientensicherheit des Medizinischen Dienstes Bund widmete sich in ihrem Vortrag dem Fehlermanagement / Never Event Register. Sie gab einen Überblick über die Meldung von Schadensfällen, die Notwendigkeit einer systematisierten Erhebung von Daten in einem Never Event Register und die einheitliche Definition dieser Fälle.

Prof. Dr. Karl Beine, Dr. Tim Neelmeier, Nikola Scharf und Prof. Dr. Karsten Scholz diskutierten unter der Moderation von Dr. Janosch Dahmen MdB, Leiter der AG Gesundheit und Pflege, zum Thema Organisationsverantwortung bei Schadensfällen. Es wurde ein Spannungsfeld zwischen guter Behandlung und ökonomischen sowie zeitlichen Druck auf das Personal beschrieben. Gefordert wurde eine bessere Kommunikation zwischen Geschäftsführung und Ärzteschaft, eine Erhöhung der Verantwortungsübernahme durch die Führungsebene bei Schadensfällen, ein vermehrtes öffentliche Eingestehen von Fehlern, Einsichtsrechte für Patient*innen, sowie allgemein ein größerer Aufklärungswille in ambulanten und stationären Einrichtungen.

Michaela Engelmeier, Prof. Dr. Peter Gaidzik und Dr. Ruth Hecker, moderiert von Linda Heitmann MdB, Berichterstatterin für das Thema Patientenrechte, diskutierten über notwendige Veränderungen im Gutachterwesen. Patient*innen können sich bei Behandlungsfehlern an ihre Krankenkasse oder an einen Patientenbeauftragten wenden. Es ging um die qualitativen Anforderungen im Verfahren im Prozesswesen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Einführung von Qualitätsanforderungen an Gutachten und Gutachter*innen. Ein Ansatzpunkt wäre eine verpflichtende Integration des Themas in die medizinische Aus-, Weiter- und Fortbildung. Weiterhin wurde auf die Bedeutung von Unabhängigkeit der Gutachter*innen hingewiesen.

Mit dabei aus der Fraktion

Linda Heitmann
 
Dr. Janosch Dahmen
 

Gesundheitspolitischer Sprecher

Helge Limburg
 

Sprecher für Recht und Verbraucherschutz