Fraktionsbeschluss

Mögliche Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele

Olympische Ringe mit einer deutschen Fahne im Hintergrund
Deutschland diskutiert eine neue Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele. In einem Fraktionsbeschluss benennen wir Grüne im Bundestag Kriterien für eine solche Bewerbung. Für und Wider haben viele Argumente. Zentrale Voraussetzung für eine Bewerbung ist verbindliche Bürgerbeteiligung. Bryan Turner | Unsplash
15.11.2023
  • Deutschland diskutiert eine neue Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele.
  • In einem Fraktionsbeschluss vom 14.11.2023 benennen wir Grüne im Bundestag Kriterien für so eine Bewerbung. Für und Wider haben viele Argumente.
  • Zentrale Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine verbindliche Bürgerbeteiligung.

Wir Grüne im Bundestag beteiligen uns an der laufenden öffentlichen Debatte über eine mögliche Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland. In einem Fraktionsbeschluss benennen wir Kriterien, Ziele, Chancen und Risiken einer gemeinsamen Bewerbung von Städten und Regionen wie Berlin, Hamburg, Leipzig, München und Düsseldorf.

Wir machen klar, dass eine verbindliche Bürger*innen-Beteiligung in den interessierten Städten und Regionen eine zentrale Bedingung für die mögliche Bewerbung sind. Dazu kommt, dass die Bewerbung ein modernes Konzept für nachhaltige Spiele darlegen muss: Es sollen ausschließlich bestehende oder temporäre Sportstätten genutzt werden. Wir sprechen uns aus für einen strikten Umwelt- und Klimaschutz und einen leistungsstarken öffentlichen Personennahverkehr. Des Weiteren fordern wir modern Tourismuskonzepte.

Transparenz und Good Governance

Die Finanzierung der Bewerbung muss transparent dargestellt werden und glaubwürdige Konzepte für Good Governance beinhalten. Dazu gehört auch eine strikte Anwendung des Lieferkettengesetzes und ein verbindliches Menschenrechtskonzept.

Aufarbeitung und Erinnerungskultur müssen einen besonderen Stellenwert im Rahmen einer deutschen Bewerbung innehaben, insbesondere im Hinblick auf vergangene und überwiegend historisch belastete Olympische Spiele von 1936 (Berlin und Garmisch-Partenkirchen) und 1972 (Attentat bei den Spielen in München) haben.