Pressemitteilung vom 27.07.2022

Besserer Schutz für Whistleblower*innen beschlossen

Zu dem am Mittwoch im Kabinett beschlossenen „Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ erklärt Dr. Till Steffen, Mitglied im Rechtsausschuss:

Das lang ersehnte Gesetz zum Schutz von Hinweisgeber*innen ist nun endlich da. Whistleblower*innen erfüllen eine wichtige Funktion bei der Aufdeckung von Missständen. Sie können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Gegenüber dem Referentenentwurf sind einige Verbesserungen erfolgt. So sollen nun weitreichend auch anonyme Hinweise verfolgt werden. Meldungen der Hinweisgeber*innen sollen jetzt auch möglich sein, wenn die zugrundeliegenden Dokumente von Behörden als vertraulich (VS-NfD: Verschlusssachen – nur für den Dienstgebrauch) eingestuft wurden.

An einigen Stellen sehen wir aber noch Verbesserungspotential. Um den Tierschutz zu verbessern, sollten Tierärzt*innen aus der Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht herausgenommen werden. Nach dem jetzigen Entwurf wäre auch die Aufdeckung rechtsextremer Chats von Polizeibeamt*innen nicht ausreichend geschützt, obwohl diese Meldungen gerade zum Schutz unserer Demokratie wichtig sind. Ebenfalls noch nicht erfasst sind etwa Enthüllungen wie von der Informatikerin und Whistleblowerin Frances Haugen zu Facebook, obwohl ein erhebliches öffentliches Interesse an der Aufdeckung besteht. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir hier im weiteren Verfahren zu guten Lösungen kommen werden, so wie es der Koalitionsvertrag auch vorsieht.

 

Hintergrund

Der Koalitionsvertrag äußert sich wie folgt zum Hinweisgeberschutz:
„Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote.“