Pressemitteilung vom 26.04.2022

Bundesverfassungsbericht bestätigt hohen Reformbedarf der Verfassungsschutzbehörden

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. eingereichten Klage gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz erklärt Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums:

Wir Grüne begrüßen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich und danken den Klägerinnen und Klägern für ihr Engagement. Das Urteil ist erfreulich deutlich.

Ob bei der Massenüberwachung durch die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, bei der seit Jahren umstrittenen Online-Durchsuchung, den unzureichenden Rechtsgrundlagen zum Einsatz von V-Leuten durch den Verfassungsschutz oder überbordende Datenübermittlungsvorschriften – erneut weist das Bundesverfassungsgericht den bayerischen Gesetzgeber deutlich in die Schranken.

Trotz erheblicher Kritik hielt die Landesregierung viel zu lang völlig unbeirrt an den unzureichenden Regelungen fest – und hat heute die Rechnung für diese Ignoranz gegenüber den Freiheitsrechten bekommen. Das heutige Grundsatzurteil gibt auch deutliche Signale über Bayern hinaus.

Das Gericht zeigt in etlichen Punkten klar die verfassungsrechtlichen Grenzen für Befugnisse von Verfassungsschutzbehörden auf, auf die wir gemeinsam mit einer sehr engagierten Zivilgesellschaft seit vielen Jahren kritisch hingewiesen und deren Überschreitungen wir auch selbst immer wieder mit entsprechenden Klagen nach Karlsruhe getragen haben. Die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie beweist sich in ihrer Rechtsstaatlichkeit, die auch den Behörden notwendige Rechtssicherheit bietet.

Während vergangene Bundesregierungen immer wieder mit ihren Befugniserweiterungen vom Bundesverfassungsgericht eingesammelt wurden, bewegt sich das heutige Urteil klar auf Linie der Vereinbarungen, die wir gemeinsam mit SPD und FDP im Koalitionsvertrag verankern konnten. Wir werden das Urteil sorgfältig analysieren und die notwendigen, von der Ampel-Koalition bereits eingeleiteten Kurswechsel beim Grundrechtsschutz vornehmen, eine Überwachungsgesamtrechnung erarbeiten und das Recht der Nachrichtendienste grundlegend reformieren.