Pressemitteilung vom 02.02.2024

Der AI Act kommt – und damit erstmals ein klarer Wegweiser für den Einsatz von KI

Zur heutigen Zustimmung des Rats der EU zum AI Act erklären Tabea Rößner, Vorsitzende des Ausschusses für Digitales und Tobias B. Bacherle, Obmann im Ausschuss für Digitales:
 

Der AI Act ist endlich auf der Zielgeraden – mit der Zustimmung des Rats der EU gehen wir heute einen entscheidenden Schritt, um einen wertebasierten Einsatz von KI in der EU sicherzustellen. Nach intensiven Verhandlungen und mit einem Kompromiss, der an einigen Stellen hinter unseren Erwartungen zurückbleibt, ist nun der Weg frei für das weltweit erste umfassende Gesetz für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
 

Damit kommen wir erstmals mit der Regulierung in die Vorhand und schaffen die dringend benötigten Rahmenbedingungen für KI-basierte Innovation und Investitionen. Zugrunde liegt ein wertegeleitetes Verständnis, das zum einen Menschenrechte und Diskriminierungsfreiheit im digitalen Raum absichert und gleichzeitig Rechtssicherheit schafft. So wird europäischen und internationalen Unternehmen erstmals ein Rahmen geboten, der ihnen klare Kriterien für die Marktzulassung von vertrauenswürdiger KI bereitstellt. Ein weiterer Erfolg ist, dass die Verordnung auch erste Regeln für generative KI und Basismodelle umfasst, die auf neue Entwicklungen hin kontinuierlich angepasst werden können. Damit werden vom AI Act alle Akteure in der Wertschöpfungskette adressiert. Gerade für das europäische KI-Ökosystem bieten diese Regeln erste Rechtssicherheit und eine Stärkung gegenüber den global agierenden Anbietern großer Basismodelle, für Neueinsteiger lässt der zweistufige Ansatz genug innovationsfreundlichen Spielraum.
 

Leider kommt der AI Act unserer gewünschten Absage an biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nicht gänzlich nach. Immerhin formuliert der AI Act nun Mindeststandards, über die die Mitgliedsstaaten auch hinaus gehen können. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass es zuvor keinerlei rechtliche Vorgaben für biometrische Überwachung auf EU-Ebene gab und ohne diese Einigung wohl kurz- und mittelfristig auch nicht geben würde. In Deutschland wollen wir die Möglichkeit für einen strengeren gesetzlichen Rahmen zu biometrischer Fernidentifizierung konsequent nutzen. Nur wenn wir unsere nach außen oft vorgetragenen demokratischen Werte auch nach innen gesetzlich festschreiben, bleiben wir glaubwürdig.
 

Nunmehr kommt es darauf an, wie die Umsetzung im Einzelnen ausgestaltet wird, insbesondere was Standardisierung und eine klare, durchsetzungsstarke Aufsichtsstruktur betrifft. Mit diesen Fragen und dem Gesamtkomplex Künstliche Intelligenz in den verschiedenen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft werden wir uns als Grüne Bundestagsfraktion weiterhin intensiv auseinandersetzen, als Nächstes bei unserer Konferenz am 19. April 2024 im Deutschen Bundestag. Wir freuen uns auf die weitere Debatte!