Ein Haushalt für Investitionen und Klimaschutz
Zum Beschluss des Kabinetts über den Bundeshaushalt 2022, die Eckwerte für das Haushaltsjahr 2023 und den Finanzplan erklärt Sven-Christian Kindler, Sprecher für Haushaltspolitik:
Der im Kabinett beschlossene Haushalt ist eine erste gute Grundlage für die weitere Beratung im Parlament. Wir schaffen einen Einstieg in ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen. Die öffentlichen Investitionen im Bundeshaushalt werden deutlich erhöht. Zusammen mit dem Klima- und Transformationsfonds und dem Sondervermögen für Digitalisierung sind Investitionen von rund 74 Milliarden Euro im Jahr 2022 geplant. Das ist ein deutliches Plus gegenüber der Vorgängerregierung. Die Investitionen, insbesondere in den Klimaschutz und die Transformation, müssen in den nächsten Jahren weiter gesteigert werden.
Vier Milliarden Euro stehen jetzt für den Natürlichen Klimaschutz im Finanzplan zur Verfügung. Ebenso sind 700 Millionen Euro für klimafeste Wälder und eine Milliarde Euro für den Umbau der Tierhaltung eingeplant. Der Kindersofortzuschlag ist im Haushalt verankert, damit gibt es einen Einstieg in die Kindergrundsicherung. Die Ausgaben für humanitäre Hilfe, zivile Krisenprävention, Friedensförderung und Entwicklungszusammenarbeit konnten im Haushalt 2022 stabilisiert werden. Deutschland erreicht dieses Jahr eine ODA-Quote von 0,7 Prozent im Verhältnis Bruttoinlandsprodukt. Diese Quote muss mindestens laut Koalitionsvertrag auch in den nächsten Jahren erreicht werden. Dafür liegt noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns. Der Bedarf an zusätzlichen Mitteln für eine friedliche Zusammenarbeit und Entwicklung in der Welt ist durch den Angriffskrieg Putins deutlich gestiegen, nicht etwa gesunken.
Die Kosten für den Lebensunterhalt und fossile Energien sind über die letzten Wochen und Monate stark gestiegen. Um diese Belastungen abzufedern und Bürger*innen zu unterstützen, hat das Bundeskabinett heute ein umfangreiches Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Dazu gehören u. a. eine substanzielle Erhöhung des Heizkostenzuschlags, ein Kindersofortzuschlag und eine Einmalzahlung für Menschen in der Grundsicherung. Der Haushaltsentwurf kann natürlich noch nicht alle aktuellen Entwicklungen aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Putins gegen die Ukraine berücksichtigen. Notwendig sind weitere Maßnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen Abfederung der Folgen des Angriffskriegs Putins in der Ukraine. Das betrifft zum Beispiel ein steuerfinanziertes Energiegeld, Unterstützung für Menschen in der Grundsicherung, die Aufnahme und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Kriegsgebieten, wirtschaftliche Hilfen aufgrund von Sanktionen und eine weitere Aufstockung der humanitären Hilfe. Diese zusätzlich notwendigen Maßnahmen sollten über zusätzliche Kredite nach der Notfallklausel nach Artikel 115 Grundgesetz und eine gerechte Steuerpolitik, bei der starke Schultern mehr tragen, finanziert werden. Die Nettokreditaufnahme von 100 Milliarden Euro ist daher ein aktuelles Zwischenergebnis und wird durch weitere Reaktionen aufgrund des Kriegs und seine schwerwiegenden Folgen höher ausfallen als jetzt aktuell anvisiert.
Die Eckwerte für das Jahr 2023 gehen noch davon aus, dass wir ab dem Jahr 2023 die Notfallregel der Schuldenbremse nicht mehr in Anspruch nehmen müssen. Das ist eine gewagte Prognose. Die aktuelle Notlage mit dem Krieg in Europa hat massive Auswirkungen auf die Energieversorgung, auf die humanitäre Hilfe und auf die wirtschaftliche und soziale Situation im Land und wird daher auch massive finanzielle Auswirkungen haben. Angesichts der aktuellen Notlage kann gerade niemand seriös vorhersagen, ob die Schuldenbremse nächstes Jahr eingehalten werden kann.