Pressemitteilung vom 15.04.2024

Ein Jahr Bürgerkrieg: Humanitäre Katastrophe im Sudan

Sexualisierte Gewalt, Einsatz als Kindersoldaten, eine drohende Hungersnot für acht bis zehn Millionen Menschen – das ist die aktuelle Lage für die Zivilbevölkerung im Sudan ein Jahr nach dem Ausbruch des Bürgerkriegs am 15. April 2023.

Seit Beginn der brutalen Gewalt wurden über 14.000 Menschen getötet und über 27.000 verletzt. Sexualisierte Gewalt zerstört das Leben vieler Frauen und Mädchen. Über acht Millionen Sudanesinnen und Sudanesen wurden vertrieben, mindestens 1,8 Millionen Menschen flohen in die Nachbarländer Tschad, Ägypten, Äthiopien, Südsudan, Libyen und die Zentralafrikanische Republik. Mit über sechs Millionen Binnenflüchtlingen innerhalb Sudans handelt es sich um die aktuell größte Binnenvertreibung weltweit.

Dokumentierte Gewalttaten, darunter vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Objekte wie Schulen, Krankenhäuser oder humanitäre Einrichtungen, ethnisch motivierte Gewalt und die Behinderung von humanitärer Hilfe zur Versorgung der notleidenden Bevölkerung stellen mögliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.

Besonders in den Regionen Khartum, Darfur und Kordofan hat sich die ohnehin dramatische humanitäre Lage weiter verschlechtert. Laut World Food Programme sind rund 18 Millionen Menschen von akutem Hunger betroffen. Gleichzeitig ist der humanitarian response plan der Vereinten Nationen für Sudan für das Jahr 2024 bislang nur zu 5,4 Prozent gedeckt.

Die desolate Sicherheitslage, die Abwesenheit von staatlichen Instanzen, Plünderungen, fehlende Netz- und Telefonverbindungen sowie Mangel an Treibstoff, Bargeld, Hilfsgütern und humanitärem Personal vor Ort machen die Arbeit von Organisationen der humanitären Hilfe nahezu unmöglich. Viele Organisationen wie das World Food Programme mussten ihre Einsatzzentralen in die Nachbarländer verlegen.

Wir fordern die Konfliktparteien auf, ihre Waffen niederzulegen und die sichere und ungehinderte Arbeit für humanitäre Organisationen unverzüglich und vollständig wiederherzustellen. Die humanitäre Hilfe muss dringend die notleidende sudanesische Zivilbevölkerung erreichen. Darüber hinaus steht die Staatengemeinschaft in der Pflicht, bei der  humanitären Geberkonferenz am Montag in Paris konkrete Zusagen und vor allem Mittel bereitzuhalten, die eine humanitäre Katastrophe verhindern.