Pressemitteilung vom 17.11.2022

Mehr Menschenrechte wagen – Indien im UN-Menschenrechtsrat auf dem Prüfstand

Zur Überprüfung Indiens im UN-Menschenrechtsrat in Genf vom 10. bis 16. November erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Die turnusgemäße Überprüfung Indiens im UN-Menschenrechtsrat hat bestätigt, was viele Nichtregierungsorganisationen seit dem Amtsantritt von Premierminister Narendra Modi 2014 beobachten: Die Lage der Menschenrechte in Indien ist prekär.

Dies betrifft im Besonderen die Lage von Frauen- und Mädchenrechten. Viele Staaten zeigen sich aufgrund der in Indien weitverbreiteten Gewalt gegen Frauen und Mädchen und ihrer Diskriminierung beim Zugang zu Bildung, Wohnen, Gesundheit und zum Arbeitsmarkt besorgt. Nach der Thomson-Reuters-Studie 2018 gilt Indien gar als das gefährlichste Land für Frauen weltweit.

Darüber hinaus beklagen viele Staaten die Beschneidung des Raums für zivilgesellschaftliches Engagement durch strenge Regulierung der Finanzierungsmöglichkeiten von Nichtregierungsorganisationen aus dem Ausland. Das kann sogar so weit führen, dass sich NGOs in zeitraubenden Verfahren gegen den temporären Entzug der Lizenz wehren müssen. Davon sind auch namhafte Organisationen wie Oxfam betroffen.

Besorgniserregend ist auch Indiens Kurs, den Hinduismus als nationale Religion zu stärken und religiöse Minderheiten wie Christen und Muslime zurückzudrängen.

Für Menschenrechtler*innen ist das ein Alarmzeichen. In Genf mahnte eine Vielzahl der 130 beteiligten Staaten, darunter auch Deutschland, Indien an, hier dringend gegenzusteuern.

Wir müssen die Lage der Menschenrechte in Indien genau in den Blick nehmen, schon allein aufgrund des beiderseitigen Interesses an einer erfolgreichen Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen Werten aufbaut. Indien und Deutschland verbindet eine langjährige und bedeutsame Partnerschaft unter anderem in Handel, Bildung, Forschung und Technologie. Auch in Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels birgt eine enge Zusammenarbeit beider Länder für grüne und nachhaltige Entwicklung großes Potenzial. Globale Herausforderungen können wir nur mit Indien lösen.

Mehr Menschenrechte wagen muss umso mehr das Motto lauten, dem sich Indien verschreibt, und an dem sich auch Deutschland in den bilateralen Beziehungen zu Indien orientiert.

Hintergrund:
Das Universal Periodic Review (UPR) ist ein Staatenüberprüfungsverfahren, das seit 2007 im UN-Menschenrechtsrat praktiziert wird. Alle UN-Mitgliedsstaaten unterwerfen sich dem Verfahren alle viereinhalb Jahre. Ziel des Verfahrens ist es, die Verbesserung der Menschenrechtslage und die Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen der UN-Mitgliedsstaaten zu fördern. In dieser Woche startet der vierte Zyklus. Deutschland wird das nächste Mal im November 2023 geprüft werden.