Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Einführung eines Bürgergeldes erklären die Mitglieder im Ausschuss für Arbeit und Soziales Beate Müller-Gemmeke und Stephanie Aeffner:
Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Mit dem Bürgergeld schaffen wir endlich einen Perspektivwechsel in den Jobcentern. Der Kooperationsplan und die Vertrauenszeit bilden die neue Grundlage für eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Statt Druck und dem ständigen Androhen von Sanktionen setzen wir künftig auf individuelle Beratung und Förderung. Die schnellstmögliche Vermittlung – oft in prekäre Jobs – wird zurückgestellt für mehr Qualifizierung und Weiterbildung. Erreichen wollen wir noch, dass auch Angebote zur sozialen Teilhabe gleichrangig daneben stehen.
Der Soziale Arbeitsmarkt wird endlich entfristet. Das fordern wir schon lange, denn es ist eines der besten Instrumente, um langzeitarbeitslosen Menschen berufliche Teilhabe zu ermöglichen. Positiv ist auch, dass dem Bedarf nach intensivem Coaching mit einem neuen Instrument entsprochen wird, auch wenn die konkrete Ausgestaltung noch verbessert werden kann. Das alles ist gut, aber es steht noch mehr auf der grünen Agenda. Der Soziale Arbeitsmarkt muss weitentwickelt, neue und individuell passende Instrumente aufgesetzt werden. Weitere Änderungen müssen im nächsten Jahr auf den Weg gebracht werden.
Stephanie Aeffner, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Wir bauen Armutsrisiken ab, indem die bisherige Wohnung und ein deutlich höheres Vermögen zwei Jahre lang geschützt werden. So können sich die Menschen auf die Jobsuche oder eine Weiterbildung konzentrieren. Zudem wird niemand mehr zwangsverrentet. Schüler*innen und Studierende können endlich mehr hinzuverdienen.
Wir Grüne haben lange für die Abschaffung von Sanktionen gekämpft. Sie werden nun deutlich entschärft. Klar ist, eine Leistungsminderung darf immer nur die Ultima Ratio sein. Damit stärken wir das Vertrauen zwischen Jobcentern und ihren Kund*innen.
Künftig wird die Inflation im Regelsatz stärker berücksichtigt – eine entscheidende Verbesserung. Wir werden darauf achten, dass die steigenden Energiekosten die Regelsätze nicht sprengen und Menschen nicht in akute Zahlungsnot bringen. Außerdem werden wir die Angleichung von SGB II- und SGB XII-Leistungen in den Blick nehmen. Menschen, die nicht arbeiten können, z. B. weil sie chronisch krank sind, dürfen nicht schlechter gestellt werden. Auch ihnen steht ein Leben in Würde und mit sozialer Teilhabe zu.