Pressemitteilung vom 13.01.2022

Staatsfolter-Urteil stärkt die Menschenrechte und das Weltrechtsprinzip

Zum Staatsfolter-Urteil gegen einen syrischen Geheimdienstmitarbeiter erklären Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik, und Boris Mijatović, Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Dieses Urteil ist wegweisend für weitere Strafverfahren bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es zeigt deutlich, dass Deutschland kein sicherer Hafen für Folterer und Kriegsverbrecher ist. Täter schwerster Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen sich weltweit ihrer Verantwortung stellen, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit und unabhängig davon, wo die Verbrechen begangen wurden.

Dieses historische Urteil ist ein wichtiges Zeichen an die Angehörigen der Opfer von Kriegsverbrechen in Syrien; an die Überlebenden, die staatlich angeordnete Folter und schwerste Misshandlungen in Gefängnissen in Syrien ertragen mussten: Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht, eine juristische Aufarbeitung ist möglich.

Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht ermöglicht es, dass in Deutschland Kriegsverbrechen, die in anderen Staaten erfolgten, auch vor deutschen Gerichten verurteilt werden. Mit dem weltweit ersten auf diesem Weltrechtsprinzip basierenden Strafprozess bezüglich Staatsfolter wurde nun deutsche und internationale Rechtsgeschichte geschrieben.

Es ist zu erwarten, dass es zukünftig weitere solcher Verfahren und Urteile geben wird. Das muss bei der Ausstattung von Gerichten und der Bundesanwaltschaft berücksichtigt werden. Wir hoffen auf eine breite Resonanz dieses Urteils auch in anderen Ländern, damit die gewonnenen Erkenntnisse in ähnlichen Verfahren verwendet werden können.