Pressemitteilung vom 02.06.2022

Start des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz (GeKoB) ist ein wichtiger Meilenstein

Zur heutigen Gründung des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz (GeKoB) durch die Innenministerkonferenz erklärt Leon Eckert, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat:

Wir begrüßen die Kooperation zwischen den Bundesländern und dem Bund in Form des Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz heute als ersten wichtigen Schritt. Gerade die hohen Opferzahlen und schweren Schäden infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass der Bevölkerungsschutz neue Strukturen der Kooperation benötig.

Über den heutigen Start des GeKoB hinausgehend fordern wir seit langem eine Aufwertung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu einer Zentralstelle, bei der im überregionalen Katastrophenfall die Fäden verbindlich zusammenlaufen. Hierbei ist es wichtig, dass die Kommunikation und die Koordination zwischen den Ländern und dem Bund belastbar geregelt werden. Das neue GeKoB ist ein guter Ansatz, um Kooperationspotenziale und Schwachstellen genauer identifizieren zu können. Daher sollte aufbauend auf den Erfahrungen im GeKoB weiter an einer Form der gesetzlich geregelten Kooperation zwischen Bund und Ländern gearbeitet werden.

Wir freuen uns, dass die Innenministerkonferenz und das Bundesinnenministerium die langjährigen Forderungen der grünen Bundestagsfraktion nach einer besseren Verzahnung von Bund und Ländern im Bevölkerungsschutz mit Leben füllen und sprechen den Ländern und dem Bund unseren Dank für die jetzige Vereinbarung aus. Der Bevölkerungsschutz in Deutschland lebt von der Unterschiedlichkeit der Kommunen und Länder und dem großen ehrenamtlichen Engagement. Im Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz sollte aus unserer Sicht diese Vielfalt an Fähigkeiten und Erfahrungen erfolgreich zu einer starken Kraft vereinigt werden.

Hintergrund

In Deutschland ist der Katastrophenschutz Sache der Bundesländer, der Zivilschutz Aufgabe des Bundes. Im Sinne des Doppelnutzens können Investitionen in den Zivilschutz auch vom Katastrophenschutz genutzt werden. Zusammengefasst werden der Zivilschutz und der Katastrophenschutz vor dem Hintergrund des Doppelnutzens als Bevölkerungsschutz bezeichnet.

Bisher ist die Kooperation der Bundesländer mit dem Bund im Kontext des Katastrophenschutzes bzw. der Katastrophenhilfe (Subsidaritätsprinzip) rein freiwillig. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Kooperation. Das GeKoB ist daher in der jetzigen Form eine freiwillige Kooperationsplattform innerhalb des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.