Pressemitteilung vom 05.12.2022

Völkerstrafrecht und seine rechtsprechenden Institutionen weiter stärken

Zum Beginn der 21. Sitzung der Versammlung der Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs erklärt Boris Mijatović, Sprecher für Menschenrechtspolitik:

Seit 24. Februar diesen Jahres hat der Internationale Strafgerichtshof eine selten dagewesene Unterstützung bei der Ahndung schwerster Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfahren. Russlands brutaler Angriffskrieg gegen die Ukraine hat aber auch gezeigt: Wir müssen das Völkerstrafrecht und seine Recht sprechenden Institutionen weiter stärken. Diese Erwartung wird im Fokus der diesjährigen Vertragsstaatenkonferenz des Internationalen Strafgerichtshofs stehen.

Kurz nach Beginn des russischen Angriffskrieges stellte eine noch nie dagewesene Anzahl von Vertragsstaaten einen Antrag zur Einleitung von Ermittlungen zur Lage in der Ukraine. Ein Erfolg für die Stärkung des Völkerstrafrechts. Nichtsdestotrotz verdeutlicht der Krieg in der Ukraine auch die Herausforderungen, vor denen der Internationale Strafgerichtshof steht: Das Verbrechen der Aggression, das Urverbrechen dieses Krieges kann der Strafgerichtshof bisher nicht ahnden. Auch dieser Frage wird sich die Vertragsstaatenkonferenz annehmen müssen. Ebenso der Finanzierungslücke des Internationalen Strafgerichtshofs: ob laufende Ermittlungen in Afghanistan, Vorverfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Libyen oder Reparationsfälle für ehemalige Kindersoldaten im Kongo – der Internationale Strafgerichtshof ist in vielfältigen Kontexten eingebunden. Um sein Mandat uneingeschränkt ausüben zu können, muss er angemessene finanzielle Unterstützung erhalten.

Die Bundesregierung und der Bundestag haben die Mittel für den Internationalen Strafgerichtshof enorm aufgestockt. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Beendigung von Straflosigkeit. Wir hoffen, dass auch unsere Partner im Internationalen Strafgerichtshof ihre politische und finanzielle Unterstützung ausbauen werden. Zudem sollte die Vertragsstaatenkonferenz eine Ausweitung der Mitgliedschaft des Internationalen Strafgerichtshofs anstreben und eine Beschränkung des Vetorechts des Sicherheitsrats in Fällen schwerer internationaler Verbrechen diskutieren.