Vorratsdatenspeicherung: EuGH-Urteil ist deutliches Signal an Gesetzgeber
Zur wiederholten Absage des Gerichtshofs der Europäischen Union zur allgemeinen und anlasslosen Vorratsdatenspeicherung erklären Marcel Emmerich, Mitglied im Innenausschuss und Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:
Seit Jahren wird die Vorratsdatenspeicherung von höchsten Gerichten als grundrechtswidrig beurteilt und seit Jahren warnen Zivilgesellschaft und Fraktionen aus Bundestag und Europaparlament vor dem hochproblematischen Grundrechtsverstoß.
Auch wenn das Urteil des EuGH noch keine konkrete Rechtsprechung für Deutschland bedeutet, ist das Signal in Richtung auch anderer nationaler Gesetzgeber erneut klar und unmissverständlich: Auch die deutsche Regelung einer allgemeinen und anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist unvereinbar mit geltendem EU-Recht. Dennoch ist sie weiterhin nur ausgesetzt.
Statt anlasslos alles zu speichern, sollten Daten erst bei konkreten und schwerwiegenden Gefahren für unsere Sicherheit und nur durch richterlichen Beschluss gespeichert werden. Deswegen ist es jetzt an der Zeit, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland endgültig ad acta zu legen und stattdessen auf den rechtssicheren und verhältnismäßigen Quick-Freeze-Ansatz zu setzen.
Mit der Ampel-Koalition finden wir zurück zu einer vorausschauenden und faktenorientierten Sicherheitspolitik, die auf bestehende sicherheitspolitische Gefahren zielgerichtet antwortet. Wir machen Schluss mit der sicherheitspolitischen Irrfahrt der letzten Jahre und stärken so unsere Sicherheit und unsere Freiheitsrechte. Dazu gehört auch, dass wir in der Debatte deutlich stärker auf die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen blicken müssen. Eingriffe müssen stets anlassbezogen sein.
Außerdem werden wir schnell mit einer Überwachungsgesamtrechnung einen Überblick über alle staatlichen Überwachungsinstrumente aufstellen und prüfen, ob sie ihre Funktion auch erfüllen und so unsere Sicherheit und unsere Freiheit stärken.