Statement vom 30.03.2022

Agnieszka Brugger und Julian Pahlke zum Mandat für die Bundeswehrmission EUNAVFOR Med Irini

Zum heute vom Kabinett beschlossenen Mandat für die Bundeswehrmission EUNAVFOR Med Irini erklären Agnieszka Brugger, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Julian Pahlke, Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union: 

Agnieszka Brugger, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
„Der politische Einigungsprozess in Libyen stagniert weiterhin und die Situation im Land ist nach wie vor extrem fragil. Trotz der Vereinbarungen aus dem Waffenstillstand befinden sich weiterhin ausländische Kämpfer und Truppen im Land. Es kommt immer wieder zu Verstößen gegen das Waffenembargo.  Es bleibt daher eine wichtige Aufgabe, gemeinsam mit den europäischen Partnern den politischen Prozess unter Führung der Vereinten Nationen und die Umsetzung des Waffenembargos zu unterstützen. Der beste internationale Beschluss nützt nichts, wenn die Mitgliedsstaaten solche Maßnahmen nicht auch tatkräftig umsetzen. Mit dieser Marinemission leistet die Bundeswehr einen wichtigen Beitrag zur Überwachung des Waffenembargos und gegen Öl-Schmuggel.  

Die Ausbildung der libyschen Küstenwache war in den vergangenen Jahren eine hochproblematische Komponente der Mission. Diese Küstenwache wird teilweise von Milizenführern und Schleppern kontrolliert. Es gibt zahlreiche Hinweise auf massive Vergehen an Geflüchteten und Menschenrechtsverletzungen. Aus guten Gründen hat die Ausbildung in den vergangenen Jahren auch in der Praxis nicht stattgefunden. Mandate sollten immer dem Grundsatz der Mandatsklarheit entsprechen und sich an den realen Aufgaben der Bundeswehr orientieren. Unter den gegebenen Bedingungen wäre aktuell eine Ausbildung der libyschen Küstenwache nicht verantwortbar. Es ist gut, dass die Ausbildung nun nicht mehr Teil des deutschen Mandates ist. Auch das klare Bekenntnis zur Seenotrettung stellt eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu den Beschlüssen der Vergangenheit dar.“

Julian Pahlke, Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union: 
„Es ist gut, dass die Ausbildung nun nicht mehr Teil des deutschen Mandates ist. Sie war von Anfang an falsch und beschämend. Der Acht-Tage-Mechanismus, der weiterhin Teil des Mandats ist, ist und bleibt eine problematische Vorgabe des europäischen Mandats. Umso mehr begrüßen wir, dass es im Mandat nun ein klares Bekenntnis zur Seenotrettung gibt. Das ist eine wesentliche Veränderung. Sie dient dem Schutz von flüchtenden Menschen und der Wahrung ihrer universellen Menschenrechte. Darüber hinaus streben wir an, mit anderen EU-Staaten eine gemeinsame Unterstützung für die Seenotrettung und flüchtende Menschen in Seenot zu schaffen.”