Statement vom 30.01.2023

Andreas Audretsch zur Urteilsverkündung des Bundesfinanzhofs zur Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Zur Urteilsverkündung des Bundesfinanzhofs zur Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags erklärt Andreas Audretsch, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Es ist gut, dass der Soli weiterhin erhoben wird. Es wäre absurd gewesen, die reichsten zehn Prozent des Landes zu entlasten, während viele Menschen kaum noch wissen, wie sie am Ende des Monats ihre Rechnungen bezahlen sollen. Steuersenkungen für die Reichsten passen nicht in diese Zeit, das gilt beim Soli, aber auch generell. Angesichts des Krieges in der Ukraine, der fossilen Energiekrise und der Klimakrise müssen wir in den kommenden Jahren massiv in soziale Gerechtigkeit und die grüne Transformation, in gute Jobs und den Wohlstand der Zukunft investieren. All das muss finanziert werden. Die heutige Entscheidung ist darum ein wichtiger Schritt, aber nicht das Ende der Debatte. Zu Recht haben die Wirtschaftsweisen gefordert, den Spitzensteuersatz zur Krisen-Finanzierung anzuheben. Wir brauchen eine ehrlichere Debatte über Verteilungsgerechtigkeit und eine gerechte Steuerpolitik.“