Statement vom 14.11.2023

Erhard Grundl zur Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten, die Ausstrahlung des Internetsenders Auf1 über Satelliten zu verbieten

Zur Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten, die Ausstrahlung des Internetsenders Auf1 über Satelliten zu verbieten, erklärt Erhard Grundl, Sprecher für Medienpolitik:

„Auf1 inszeniert sich klar als AfD-Hofberichterstatter und verbreitet die menschenfeindlichen Positionen der Partei. Wir sind froh, dass die Landesmedienanstalten in Bezug auf Auf1 so schnell und konsequent gehandelt haben. Gut, dass die rechtlichen Werkzeuge in Deutschland greifen, um Desinformation und Verschwörungen im Rundfunk zu bekämpfen.

Gleichzeitig bekommen die über 250.000 Nutzenden des Telegramkanals von Auf1 täglich einseitige, hetzerische und irreführende Pseudoberichterstattung zu sehen. Plattformen wie Telegram entziehen sich zurzeit der Regulierung. Hier brauchen wir effektivere Regeln und Instrumente.“

Hintergrund:
Der dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnende Internetsender Auf1 sendet seit dem 1. September seine Inhalte sechs Stunden pro Tag über den Kanal des Stuttgarter TV-Anbieters „schwarz rot gold tv“ (SRGT). Dies sei eine unerlaubte Themenplatzierung und verstoße gegen den Medienstaatsvertrag, so die Entscheidung der Medienaufsicht.