Statement vom 14.12.2022

Katharina Dröge zu den verbesserten Investitionsbedingungen für Erneuerbare Energien

Zu den verbesserten Investitionsbedingungen für Erneuerbare Energien erklärt die Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge:

Die Gas- und Strompreisbremse kann kommen. Mit der Einigung der Ampel-Fraktionen auf weitere Verbesserungen steht der Entlastung für Millionen Haushalte und Unternehmen in diesem Land nichts mehr im Weg. Ab kommenden Jahr werden die Menschen die Entlastung automatisch auf ihren Strom- und Heizungsrechnungen sehen.

Die Einigung ist auch eine gute Nachricht für die Energiewende. Die gestiegenen Inflationskosten bei den Erneuerbaren Energien werden bei künftigen Ausschreibungen berücksichtigt. Bis zu 25 Prozent mehr für die Erneuerbaren! Wir schaffen den Rahmen dafür, dass die Bundesnetzagentur künftig im Rahmen des EEG den Höchstwert um bis zu 25 Prozent anheben kann. Damit stärkt die Ampel den Erneuerbaren-Standort Deutschland und gewährleistet Investitionssicherheit.

Wir haben vereinbart, dass bei staatlicher Unterstützung ab einer bestimmten Höhe keine Boni und Dividenden mehr ausgezahlt werden dürfen. Das ist ein Gebot der Fairness.

Die Ampel hat unterschiedliche Auffassungen zur Erbschaftssteuer. Wir Grünen halten die Anhebung der Freibeträge weiterhin für falsch. Schon heute gibt es sehr hohe Freibeträge bei Erbschaften. Da die Einnahmen der Erbschaftssteuer vollständig an die Länder fließen, müssten Initiativen zur Reform aktuell aus den Ländern kommen. Bei einem positiven Beschluss des Bundesrats würden wir uns dem nicht entgegen stellen.

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Kurzinformation: Strom- und Gaspreisbremse

Das ganze Jahr war geprägt davon, in Zeiten von Putins Ukrainekrieg die Energieversorgung stabil, die Energiepreise bezahlbar zu halten und zugleich den Ausbau der erneuerbaren Energie anzukurbeln, als entscheidende Klimaschutzmaßnahme. Dieser Dreiklang ist uns auch zum Ende des Jahres mit dem Gesetzespaket zur Strom- und Gaspreisbremse gelungen.

Die historische Krise macht es diesen Winter nötig, dass die Ampel die Breite der Gesellschaft, Kommunen und Unternehmen von hohen fossilen Energiepreisen entlastet. Der Weg für die Gas- und Strompreisbremsen ist nun frei. Das ist eine gute Nachricht. Ab kommenden Jahr werden Millionen Haushalte und Unternehmen genauso wie etwa Krankenhäuser, Pflegeheime und kulturelle Einrichtungen in diesem Land bei ihren Strom- und Heizungsrechnungen entlastet. Die Preisbegrenzungen beziehen sich auf einen großen Teil ihres bisherigen Energieverbrauchs. Die Strom- und Gaspreisbremse sowie die Bremse für Fernwärme und die Übernahme des Dezemberabschlages erfolgen automatisch, niemand muss dafür einen Antrag stellen.

Krisenfest für die Zukunft werden wir jedoch nur mit ambitionierten Maßnahmen bei der Energieeffizienz und erneuerbarem Heizen, nur so lösen wir das Problem hoher Heizkosten auf Dauer. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass parallel zu den Entlastungen bei Strom, Gas und Fernwärme auch die Investitionsbedingungen für die Erneuerbaren verbessert werden.

Entlastungen kommen wie geplant – automatisch und angemessen

  • Entlastung bei Strom- und Gaspreisen ab dem 1. März 2023, rückwirkend berechnet ab Januar 2023, zusätzlich zur Dezemberhilfe bei den Abschlagszahlungen
     
  • Die Entlastung erfolgt für die Bürger*innen automatisch, umgesetzt über ihre Energielieferant*innen
     

Details der Entlastung

    • Haushalte und kleinere Unternehmen (bis 30.000 Kilowattstunden Stromverbrauch) erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh, mittlere und größere Unternehmen erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh, auf den sich noch Abgaben und Entgelte addieren.
    • Bei Gas werden Verbraucherinnen und Verbraucher bereits durch die Dezember-Soforthilfe entlastet, das heißt der Abschlag für den Monat Dezember entfällt komplett. Darüber hinaus greift ab März die Gaspreisbremse und deckelt den Gaspreis für kleine Unternehmen und Haushalte auf 12 ct/kWh für ein Kontingent von 80 Prozent des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Größere Kunden erhalten ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres Gas-Jahresverbrauchs im Jahr 2021 zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 7 ct/kWh.
    • Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.
  • Härtefallregelung für Pellets, Heizöl, Flüssiggas:
    • Die gestiegenen Energiekosten treffen in der Krise auch Menschen, die zum Beispiel mit Holzpellets heizen. Deshalb entlastet die Ampel auch die Bezieher*innen von sogenannten nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen (bspw. auch Flüssiggas oder Heizöl) maximal bis zur Höhe von 2000 Euro. Maßgeblich für eine Entlastung ist dabei, ob der gezahlte Preis mehr als das Doppelte des jahresdurchschnittlichen Vorjahreswertes für den jeweiligen Brennstoff betrug. Entlastet werden rückwirkend Einkäufe im Jahr 2022. Die Antragstellung und Abwicklung der Hilfen erfolgen über die Länder. Vermieter*innen müssen sich verpflichten, die Entlastung an ihre Mieter*innen weiterzugeben.

 

Sozial gerecht entlastet

  • Die Entlastungen durch die Gas- und Strompreisbremsen sollen analog zur Dezemberhilfe versteuert werden, damit werden niedrige Einkommen im Vergleich zu Gutverdienenden stärker entlastet.
     
  • Boni und Dividenden dürfen von Unternehmen nur begrenzt ausgezahlt werden, je nachdem wie viel Entlastung die Unternehmen in Anspruch genommen haben:
    • 1. ab 25 Mio. Euro kombinierter Hilfe gilt ein Verbot der Erhöhung bestehender Boni für Organe der Geschäftsleitung;
      2. Ab 50 Mio. Euro kombinierter Hilfe gilt ein Verbot von allen Boni für Organe der Geschäftsleitung;
      3. ab 50 Mio. Euro kombinierter Hilfe gilt ein Verbot von Dividendenzahlung.

 

Investitionsbedingungen für erneuerbare Energien verbessert

Mittel- und langfristig brauchen wir Unabhängigkeit von teuren fossilen Brennstoffen, für unsere Energiesicherheit und für den Klimaschutz. Zur Zeit sind die finanziellen Investitionsbedingungen aber sehr schwierig. Im Rahmen der Bremsengesetze wird daher ein Inflationsausgleich für die Finanzierung der Erneuerbaren eingeführt. Die Finanzierung der Bioenergie ist ebenfalls sichergestellt und schöpft den möglichen EU-rechtlichen Rahmen aus.

  • Den Turbo beim Ausbau der Erneuerbaren haben wir als Ampel mit den Beschlüssen im Sommer bereits angestoßen. Um die Investitionen in Solar- und Windenergie trotz gestiegener Materialpreise, höherer Zinsen und Inflationsdruck abzusichern, führen wir nun außerdem bessere Finanzierungsbedingungen durch höhere Höchstwerte in den EEG Ausschreibungen ein.
    • Bei Wind und Photovoltaik sowie Innovationsausschreibungen kann die Bundesnetzagentur die Höchstwerte für Gebote um bis zu 25 Prozent erhöhen, bisher wären nur 10 Prozent Veränderung möglich gewesen, die jedoch die realen Kostensteigerungen nicht decken können. Mit dieser Maßnahme reagieren wir auf die zuletzt unterzeichneten Ausschreibungen für Erneuerbare.
  • Mit der niedrigeren Abschöpfung und der Orientierung an der Bemessungsleistung bei Biogasanlagen ist nun auch für die Bioenergie sichergestellt, dass sie weiter ihre wichtige Rolle als Flexibilitätsdienstleister spielen kann.
    • Der Sicherheitszuschlag der Bioenergie wird von 7.5 ct auf 9 ct erhöht, damit dürfen Bioenergieanlagen mehr ihrer Erlöse behalten und bleiben wirtschaftlich lohnend.

Unterschiedliche Positionen bei der Erbschaftssteuer  

Mit Blick auf die Erbschaftssteuer haben wir als Ampel nochmal im Rahmen einer politischen Erklärung festgehalten, dass wir unterschiedliche Auffassungen dazu haben, ob eine Anpassung der Freibeträge notwendig ist. Wir Grünen halten dies für das falsche Signal. Erbschaften sind vielfach auch jetzt schon durch hohe Freibeträge steuerfrei. Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, deren Einnahmen zu 100 Prozent an die Länder fließen. Sollte es im Bundesrat eine Mehrheit dafür geben, die Erbschaftssteuer zu reformieren, werden wir uns dem nicht entgegenstellen.