Statement vom 28.06.2022

Maria Klein-Schmeink zum GKV-Finanzierungsgesetz

Zu den an diesem Dienstag durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkten zu einem GKV-Finanzierungsgesetz erklärt Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Mit unserem beitragsfinanzierten Gesundheitswesen stellen wir für alle den Zugang zu einer guten und hochentwickelten Gesundheitsversorgung sicher. Aufgrund des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts geht die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinander.

Die an diesem Dienstag von Bundesminister Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkte nehmen wir mit vielen offenen Fragen und einigem Diskussionsbedarf zur Kenntnis. Sie sind eine notwendige, aber noch keine hinreichende Antwort auf die vor allem von der Vorgängerregierung verursachten Finanzprobleme in der GKV.

Ein Darlehen an die GKV ist keine nachhaltige Antwort auf die strukturellen Finanzprobleme in der GKV. Fragen stellen sich auch noch zur Einbeziehung der Leistungserbringer in die Einsparungen. Es muss sichergestellt sein, dass die Regelungen nicht zu Lasten von ohnehin schon prekär finanzierten Leistungen gehen, die vornehmlich von Menschen mit chronischen Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung in Anspruch genommen werden.

Im Koalitionsvertrag haben wir klare Vereinbarungen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen getroffen wie die Dynamisierung des Bundeszuschusses oder die bessere Finanzierung der Beiträge von ALG-II-Bezieher*innen. Diese Vereinbarung haben auch Finanzminister Lindner und Bundeskanzler Scholz unterschrieben. Die finanzielle Lage der GKV ist überaus ernst. Wenn die vereinbarten Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag aufgrund der angespannten allgemeinen Finanzlage nicht kommen, müssen wir über andere Maßnahmen zur Stärkung der Beitragseinnahmen reden. Wichtig ist dabei eine faire Lastenteilung, bei der starke Schultern mehr tragen. Gerechte Maßnahmen zur Steigerung der Beitragseinnahmen dürfen kein Tabu sein. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze etwa würde je nach Ausgestaltung einen erheblichen Teil der strukturellen Deckungslücke abdecken können. Auch intelligente Schritte, die Strukturreformen in der Versorgung mit mehr Effizienz verbinden, sollten ein wichtiges Element sein.“