Maria Klein-Schmeink zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Zum Kabinettsbeschluss zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz erklärt Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
„Der an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf kann dabei helfen, die Finanzlage der Krankenversicherung kurzfristig zu stabilisieren. Eine langfristige Lösung für eine nachhaltige und gerechte Finanzierung ist er noch nicht. Im weiteren Verfahren werden wir genau darauf achten, dass die Krankenkassen durch zu hohen Rücklagenabbau keinen Schaden nehmen.
Als Ampel-Koalition haben wir ein schweres Erbe der Ära Spahn angetreten. Unter seiner Ägide wurden milliardenteure Gesetze beschlossen und die GKV buchstäblich leergeplündert. Hinzu kommt aktuell der wirtschaftliche Einbruch infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, durch den weitere Einbußen bei den Beitragseinnahmen entstehen.
Schätzungen gehen deshalb von einem Defizit der Krankenkassen von mindestens 17 Milliarden Euro für das Jahr 2023 aus. Würde die Lücke ausschließlich über Beitragsmitteln geschlossen werden, würden sich die Beitragssätze um 1 bis 1,1 Beitragspunkte erhöhen. Das wäre ausgerechnet in der jetzigen Krisensituation mit den hohen Belastungen für die Haushalte nicht zu verantworten. Deshalb müssen alle an der Gesundheitsversorgung beteiligten Akteure, also Versicherte, Kassen, Leistungserbringer, Industrie und Bund, ihren Beitrag dazu leisten, dass die Situation zumindest stabilisiert wird.
Für uns Grüne gehören zu einer nachhaltigen Finanzreform jedoch weitere Schritte, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Dazu zählen die regelhafte Dynamisierung des Bundeszuschusses an die GKV und die höhere Pauschale für gesetzlich versicherte ALG2-Empfänger. Dafür werden wir uns weiter einsetzen. Sollte sich das nicht kurzfristig realisieren lassen, müssen wir über andere Maßnahmen der gerechten und solidarischen Einnahmeverbesserung nachdenken – wie etwa die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze.“