Maria Klein-Schmeink zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
Zur Einigung der Ampelfraktionen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) erklärt Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
„Ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird zu Hause durch Angehörige gepflegt. Es ist uns wichtig, diesen Einsatz wertzuschätzen, den Familien gute Bedingungen und mehr Unterstützung im Alltag zu bieten.
Das Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz enthält dafür wichtige Bausteine. Wichtige Leistungen wie das Pflegegeld, aber auch Zuschüsse zum ambulanten Pflegedienst oder zu den Eigenanteilen im Pflegeheim werden in den nächsten Jahren endlich schrittweise angehoben.
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen konnten wir außerdem erreichen, dass mit dem Entlastungsbudget Pflegebedürftige ab dem 01.07.2025 Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege flexibel kombinieren können und so auch die pflegenden Angehörigen Leistungen im Umfang von 3.539 Euro unbürokratisch nutzen können, damit sie eine Auszeit nehmen können und währenddessen die Pflege sichergestellt ist. Für Eltern von pflegebedürftigen Kindern mit Pflegegrad 4 oder 5 steht dieses Entlastungsbudget schon ab dem 01. Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis zum Juli 2025 auch auf 3.539 Euro an.
Außerdem werden die Modellvorhaben zur Förderung von Unterstützungsmaßnahmen für Pflege im Quartier wieder in das Gesetz aufgenommen, ebenso wie die Verlängerung der Fördermaßnahmen für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, insbesondere für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das war uns wichtig, um mehr Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort und für Pflegekräfte zu haben.
Es ist völlig klar, dass diese Reform nicht alle Baustellen in der Pflege abdeckt. Im Koalitionsvertrag sind noch zahlreiche Maßnahmen zur Stabilisierung der Pflegeversicherung vereinbart, außerdem weitere Punkte wie die Stärkung der Kommunen in der Pflege. Dafür werden wir uns weiter stark machen.“