12 Apr 2024

Hybrides Fachgespräch Sanktionen im Tierschutzrecht – Wie Tierquälerei konsequent geahndet werden kann

Schwere Fälle von Tierquälerei in der Landwirtschaft sind keine Seltenheit, immer wieder erschrecken Tierschutz-Skandale die Öffentlichkeit. Trotzdem werden Verstöße gegen das Tierschutzstrafrecht bisher kaum sanktioniert, und wenn, dann nur mit Geldstrafen.

Was führt zu dieser unzureichenden Durchsetzung des Tierschutzstrafrechts und wie kann diese beseitigt werden? Wie können die Interessen der Tiere gegenüber Gesellschaft und Wirtschaft adäquat auf rechtlicher Ebene vertreten werden?

Im Koalitionsvertrag haben sich die Ampel-Parteien darauf geeinigt, Teile des Tierschutzstrafrechts in das Kernstrafrecht zu überführen und das maximale Strafmaß zu erhöhen.  Dies ist aus rechtspolitischer sowie aus tierschutzrechtlicher Perspektive relevant. Die Aufnahme des Tierschutzstrafrechts in das Strafgesetzbuch (StGB) würde die Sichtbarkeit und damit auch die Auseinandersetzung damit erhöhen. Tierschutzwidriges Verhalten könnte so einfacher als Straftat erkannt und auch angemessen geahndet werden – denn oftmals werden genau diese Strafverfahren eingestellt.

Durch Aufnahme des ethischen Individualtierschutzes in Art. 20a Grundgesetz als Staatszielbestimmung im Jahre 2002 hat der Tierschutz eine immense Aufwertung erfahren. Wie können wir diesen herausragenden Stellenwert des Tierschutzes Rechnung tragen und unserer Verantwortung nachkommen? Wie können wir Teile des Tierschutzstrafrechts in das Kernstrafrecht überführen? Darüber und über weitere Aspekte des Tierschutzstrafrechts wollen wir mit ausgewiesenen Expert*innen diskutieren.

Wir laden herzlich alle Interessierten ein an der Diskussion teilzunehmen!

Die Veranstaltung findet sowohl in Präsenz als auch online als Videokonferenz statt. Die Moderation informiert Sie während der Veranstaltung, in welcher Form Sie Fragen stellen und sich beteiligen können. Beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis zur Verwendung von Zoom: https://www.gruene-bundestag.de/zoom-hinweis

Uhrzeit Programm
14.00

Begrüßung

Renate Künast MdB
Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

14.05

Politische Einführung

Dr. Zoe Mayer MdB
Berichterstatterin Tierschutzpolitik
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Helge Limburg MdB
Rechtspolitischer Sprecher
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

 

PANEL 

Moderation: Dr. Zoe Mayer MdB und Helge Limburg MdB

14.15

§ 17 TierSchG - ein zahnloser Tiger?

Dr. Barbara Felde
Stellvertretende Vorsitzende
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.

14.30

Tierschutzstrafrecht  - das sind die Hürden für amtliche Tierärzt*innen

Ltd. VD Dr. Holger Vogel
Präsident
Bundestierärztekammer e.V.

14.45

Wie sollte § 17 weiter ausgestaltet werden, um einen effizienten Vollzug zu gewährleisten?

Ariane Kari
Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung
15.00

Tierschutzstrafrecht zwischen Theorie und Praxis

Thomas Putschbach
Staatsanwalt als Gruppenleiter - Dezernat für Tierschutz- Artenschutz-
und Umweltdelikte
Staatsanwaltschaft Traunstein

15.15

Diskussion

Moderation: Dr. Zoe Mayer MdB und Helge Limburg MdB

15.40

Schlussworte

Dr. Zoe Mayer MdB

Helge Limburg MdB

16.00

Ausklang mit Fingerfood

16.30

Ende der Veranstaltung

Anreise

Um zum Marie-Elisabeth-Lüders-Haus zu gelangen, fahren Sie mit der Tram, U- oder S-Bahn bis zur Haltestelle "Friedrichstraße" oder per S-Bahn oder Bus 100 bis zur Haltestelle "Brandenburger Tor". Vom Hauptbahnhof sind es zirka 10 Minuten Fußweg, alternativ nutzen Sie von dort die Buslinie TXL bis "Marschallbrücke" oder die U5 bis Station „Bundestag“.