Online-Fachgespräch Alles auf Video – Diskussionsrunde zur audiovisuellen Dokumentation der Hauptverhandlung
Die strafrechtliche Hauptverhandlung wird in Deutschland bisher nicht aufgezeichnet. In einem Formalprotokoll wird lediglich der Gang der Hauptverhandlung festgehalten. Statt eines Wortprotokolls haben wir daher nur eine Zusammenfassung des "wesentlichen Inhalts" der Aussagen der Zeug*innen oder Angeklagten. Dies erschwert die Arbeit der Prozessbeteiligten.
Durch eine Aufzeichnung der Hauptverhandlung in Bild und Ton könnte dieses Problem gelöst werden. In anderen Ländern ist dies bereits seit vielen Jahren die Norm. Bei unserem Fachgespräch wollen wir erörtern, was für oder gegen eine audiovisuelle Aufzeichnung und anschließende Protokollierung spricht.
Unsere Gäste Ulrike Paul, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer, Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof und Dr. Oliver Piechaczek, Präsidium Deutscher Richterbund, diskutieren die derzeitige Rechtslage und den aktuellen Gesetzentwurf zur digitalen Dokumentation der Hauptverhandlung. Hierbei wird besonders auf die Idee der audiovisuellen Dokumentation eingegangen und das Dafür und Dagegen aus den verschiedenen Perspektiven dargelegt.
Die Veranstaltung findet online als Videokonferenz statt. Die Moderation informiert Sie während der Veranstaltung, in welcher Form Sie Fragen stellen und sich beteiligen können. Beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis zur Verwendung von Zoom: https://www.gruene-bundestag.de/zoom-hinweis
Uhrzeit | Programm |
19.30 | Begrüßung Dr. Konstantin von Notz MdB |
19.35 | Begrüßung und Eingangsstatement Canan Bayram MdB |
19.45 | Kurze Begrüßung und Vorstellung der Speaker*innen Ulrike Paul Prof. Dr. Andreas Mosbacher Dr. Oliver Piechaczek Moderation: Canan Bayram MdB |
19.50 | Impulse durch die Speaker*innen Ulrike Pau, Prof. Dr. Mosbacher, Dr. Oliver Piechaczek |
20.00 | Diskussionsrunde mit den Speaker*innen |
20.30 | Fragen durch Zuschauer*innen |
20.55 | Ende der Veranstaltung |