Lohnuntergrenze

Mindestlohnkommission reformieren

Köche in einem Restaurant.
Wir wollen dafür sorgen, dass Löhne von Geringverdienenden nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung entkoppelt werden. Wir haben dafür Vorschläge entwickelt. picture alliance | Jens Büttner
08.11.2023
  • Der Mindestlohn ist zu niedrig, um angesichts hoher Inflation vor Armut zu schützen. Das Verfahren zur Anpassung in der Mindestlohnkommission muss daher reformiert werden. Vorschläge dafür haben wir in einem Fraktionsbeschluss formuliert.
  • Wir wollen dafür sorgen, dass Löhne von Geringverdienenden nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung entkoppelt werden. Armut trotz Vollzeitarbeit darf es nicht geben. 
  • Für die Anpassung des Mindestlohnes wollen wir daher als Untergrenze 60 Prozent des Medianlohns festlegen. Zudem soll jährlich über die notwendige Anpassung beschlossen werden, für Pattsituationen soll ein besserer Lösungsmechanismus eingeführt werden.

Trotz anhaltend hoher Inflation hat die Mindestlohnkommission kürzlich beschlossen, die Lohnuntergrenze bis 2025 lediglich um 41 Cent pro Jahr zu erhöhen. Dies führt effektiv zu einer Reallohnsenkung für Millionen von Mindestlohnempfänger*innen, wobei strukturschwache Regionen in Ostdeutschland und eine überproportional hohe Anzahl von Frauen besonders stark betroffen sind.

Anpassung nicht ausreichend

Die Entscheidung verdeutlicht, dass die derzeitige Methodik der Mindestlohnanpassung nicht ausreichend ist, um Erwerbsarmut zu verhindern. Potenziell verschärft die diese sogar. Wir Grüne im Bundestag halten daher eine Änderung des Mindestlohngesetzes für erforderlich.

Am 7. November 2023 haben wir daher einen Beschluss zur Reform der Mindestlohnkommission verabschiedet. Unser Ziel ist es, als Untergrenze für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Lohnniveaus von Vollzeitbeschäftigten festzulegen. Zudem streben wir eine jährliche Überprüfung und Anpassung des Mindestlohnes an.

Es ist darüber hinaus unabdingbar, einen faireren Mechanismus zur Überwindung von Pattsituationen zwischen den Sozialpartnern in der Mindestlohnkommission zu etablieren.

Die Verkürzung des Anpassungszeitraums gewährleistet, dass konjunkturelle Einflüsse, Preis- und Tarifentwicklung zeitnaher bei der Festlegung des Mindestlohns berücksichtigt werden.

Unser Ziel besteht darin, den Mindestlohn dauerhaft aus dem Bereich der Lohnarmut zu führen.