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Für eine moderne Gesellschaft ohne Barrieren
- Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert - durch viele verschiedene Barrieren.
- Während staatliche Einrichtungen zur Barrierefreiheit verpflichtet sind, gilt das für private Unternehmen nur in wenigen Fällen. Daran werden auch die jetzt vorgelegten Änderungen am Behindertengleichstellungsgesetz kaum etwas ändern.
- Wir Grüne im Bundestag wollen mit einer umfassenden Verpflichtung Barrieren in allen Bereichen beseitigen.
Seit 2002 verpflichtet das Behindertengleichstellungsgesetz Bundesministerien und Behörden des Bundes dazu, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen. Im Jahr 2016 wurde das Gesetz zum ersten und bisher einzigen Mal grundlegend überarbeitet. Damals versprachen Bundesregierung sowie Abgeordnete von Union und SPD, dass bei der nächsten größeren Überarbeitung auch private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen dazu verpflichtet werden sollen. Nachdem die letzte Regierung ihren Gesetzentwurf nicht mehr fertigstellen konnte, kommt nun nach 10 Jahren die angekündigte zweite Überarbeitung. Hält sie, was versprochen wurde?
Barrieren schließen Menschen aus
Viele verschiedene Barrieren behindern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Treppenstufen ohne zusätzliche Rampe, Webseiten, die ohne Rücksicht auf blinde und sehbehinderte Menschen programmiert sind, komplizierte Formulare und vieles mehr. All das schließt vor allem Menschen mit Behinderung ganz oder teilweise aus.
Aufgrund von Barrieren können sie oft Verkehrsmittel nicht nutzen, sich auf der Straße nicht überall ungehindert bewegen, Wohnungen, Geschäfte oder Arztpraxen nicht betreten und das Internet nicht reibungslos nutzen. Aber auch Eltern mit Kinderwagen, Reisende mit viel Gepäck und ältere Menschen scheitern täglich an Barrieren. Und schon jetzt ist klar: das Problem wird immer mehr Menschen treffen, weil die Zahl älterer Menschen in den nächsten Jahren steigt. Dabei ist es technisch fast immer problemlos möglich, Produkte und Angebote barrierefrei zu gestalten. Auch finanziell ist vieles leichter umsetzbar, als es oft dargestellt wird.
Bisher kaum Fortschritte
Zugang ist ein Menschenrecht, überall! Bisher sind aber vor allem staatliche Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet. So wichtig das ist, aber die Menschen verbringen viel weniger Zeit in Bundesministerien und Behörden als in Geschäften, Gaststätten oder Kinos. Auch die Websites von privaten Betreiber*innen werden deutlich häufiger besucht als die von staatlichen Einrichtungen. Private Unternehmen sind bisher jedoch nicht verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Gleiches gilt für Wohnungsgesellschaften, solange sie nicht neu bauen.
Auch das 2021 vom Bundestag beschlossene „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ änderte daran wenig, weil es nur für wenige Produkte und Dienstleistungen gilt sowie sehr dehnbare Ausnahmen und zu lange Übergangsfristen vorsieht.
Das jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet Unternehmen zwar, Menschen mit Behinderung im konkreten Einzelfall durch „angemessene Vorkehrungen den Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen möglich zu machen. Es schränkt diese Verpflichtung gleichzeitig aber so stark ein, dass es kaum zu spürbaren Verbesserungen im Alltag führen wird. Sämtliche technischen Änderungen werden von vornherein für unzumutbar erklärt, obwohl das Konzept der angemessenen Vorkehrungen ohnehin eine Prüfung auf finanzielle Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit beinhaltet. Außerdem können behinderte Menschen, die sich von Unternehmen benachteiligt fühlen, vor Gericht nur feststellen lassen, dass sie benachteiligt wurden. Die Möglichkeit, mit einer Klage zu erreichen, dass die Benachteiligung beseitigt oder in Zukunft unterlassen wird, besteht nicht. Auch Schadensersatz ist ausgeschlossen. Um der Enttäuschung die Krone aufzusetzen, will sich die Bundesregierung vom Bundestag für die Gebäude von Zoll, Bundespolizei und anderen Sicherheitsbehörden eine dauerhafte Ausnahme von der vor zehn Jahren beschlossenen Verpflichtung zum Abbau von Barrieren genehmigen lassen. Vom versprochenen Fortschritt kann also keine Rede sein.
Produkte und Dienstleistungen für Alle zugänglich machen
Wir möchten mit Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes oder des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes private Anbieter verpflichten, innerhalb eines realistischen Zeitraums Barrieren abzubauen. Sowohl die angebotenen Waren und Dienstleistungen als auch die Orte, an denen sie angeboten werden, müssen barrierefrei werden. Ist das zunächst nicht möglich, weil z.B. Gebäude (noch) nicht barrierefrei umgestaltet werden können, sollen die Angebote auf anderen Wegen zugänglich gemacht werde, etwa durch mobile Rampen oder Bring-Dienste. Diese „angemessenen Vorkehrungen“ sind ein wichtiger Schritt zum Abbau von Barrieren. Darüber hinaus fordern wir Möglichkeiten zu Klagen, mit denen sich tatsächlich greifbare Verbesserungen durchsetzen lassen.
Behinderte Menschen gewinnen dadurch mehr Freiheit. Unternehmen müssen zwar zunächst investieren, aber diese Investitionen zahlen sich aus, da mehr Kund*innen angesprochen werden. Das zeigt der Blick in die USA, nach Großbritannien, Österreich und in andere Länder. Dort gewinnen durch den Abbau von Barrieren behinderte Menschen und Unternehmen. Wo es bei uns dennoch nötig ist, wollen wir Unternehmen mit Förderprogrammen unterstützen.
Antrag
Barrierefreiheit für eine moderne und inklusive Gesellschaft ernsthaft umsetzen
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