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Bundesteilhabegesetz: Echte Teilhabe statt Rollback

  • Durch das Bundesteilhabegesetz soll der Bedarf behinderter Menschen besser erfasst und individueller gedeckt werden.
  • Genau diese Verbesserungen werden in den letzten Monaten von konservativen Politiker*innen immer heftiger als zu teuer bekämpft.
  • Die Grüne Bundestagsfraktion kämpft für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und echte Entlastungen für Kommunen.

Im Jahr 2016 protestierten viele Menschen mit Behinderungen und ihre Unterstützer*innen energisch und oft kreativ gegen die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Seit September 2025 gibt es Demonstrationen und zahlreiche Äußerungen und Aktionen, die unter anderem den Erhalt des Gesetzes zum Ziel haben. Wie ist dieser Umschwung zu erklären?

Das BTHG – ein Gesetz mit verschiedenen Seiten 

Schon 2016 bezog sich die Kritik, auch die der Grünen Bundestagsfraktion, auf bestimmte Teile des Gesetzes. So enthält es Vorschriften, die es den zuständigen Behörden ermöglichen, aus finanziellen Gründen Leistungen zu bewilligen, die sich grundlegend von dem unterscheiden, was beantragt wird und zum Leben der behinderten Menschen passt. Außerdem müssen sie die Leistungen weiterhin aus eigenen Mitteln mitfinanzieren, sobald Einkommen und Vermögen vergleichsweise niedrige Schwellen überschreiten.

Mit dem BTHG wurden allerdings auch eindeutige Verbesserungen eingeführt. So wurde genauer als zuvor ausgeführt, wie festgestellt werden soll, wobei die Menschen wie viel Unterstützung brauchen. Für die Sozialämter in einigen Ländern war das nichts neues. Andere, die bisher eher grobe, pauschalisierende Raster genutzt hatten, mussten ihre Arbeit grundlegend umstellen. Eine zweite Änderung führte dazu, dass Wohnheime keine „Pauschal-Pakete“ aus Unterstützung, Unterkunft und Verpflegung mehr anbieten dürfen. Stattdessen müssen verschiedene Teil-Leistungen getrennt erbracht werden. Außerdem ist es seit 2020 möglich, verschiedene Unterstützungs-Leistungen auch dann von verschiedenen Anbietern in Anspruch zu nehmen, wenn man in einem Wohnheim lebt. Beides soll dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen mehr Entscheidungsfreiheit und besser zu ihnen passende Leistungen erhalten. Durch Übergangsregelungen werden diese beiden Neuerungen oft erst seit 2023 spürbar.

Ein Gesetz unter Beschuss 

Nur kurz danach begannen vor allem konservative Kommunal- und Landespolitiker*innen, die durch das BTHG eingeführten Neuerungen heftig zu kritisieren. Dabei verweisen sie immer auf die in den letzten Jahren unzweifelhaft deutlich gestiegenen Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe, teilweise auch auf einen höheren Verwaltungsaufwand. Ziel ist häufig nicht nur die Rücknahme der durch das BTHG eingeführten Neuerungen, sondern eine deutlich restriktivere Politik als in den letzten Jahrzehnten. Vor und seit der letzten Bundestagswahl fanden und finden diese Angriffe immer mehr Gehör, bis hin zum Bundeskanzler. Der hat daraufhin eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Länder und Kommunale Spitzenverbände ihre Wünsche einbringen konnten.

Eine Zusammenstellung dieser Wünsche, die nicht nur das BTHG, sondern auch die Kinder- und Jugendhilfe und den Unterhaltsvorschuss betreffen, fand den Weg in die interessierte Öffentlichkeit. Die Wunschliste stellt einen neuen Tiefpunkt in der Diskussion dar. Sie zeigt nicht nur, dass die dafür Verantwortlichen auch nach zehn Jahren nicht gewillt sind, sich ernsthaft mit dem Gesetz und den damit vorgenommenen Änderungen in der Eingliederungshilfe wirklich auseinanderzusetzen. Sie zeigt vielmehr, dass ihnen offenbar auch schon das bis 2019 geltende Gesetz den behinderten Menschen zu viele Rechte und Freiheiten eingeräumt hatte. Darüber hinaus wird deutlich, dass ihre Kritik mehr auf ihrem Bauchgefühl und ihren Einstellungen als auf Zahlen, Daten und Fakten basiert. Sie konnten nämlich zu keinem ihrer Vorschläge, die massiv in das Leben von Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, eingreifen, konkret angeben, welche Einsparungen sie sich davon erwarten. Seriöse Politik sieht anders aus.      

Schlussfolgerung falsch 

Die Untersuchungen, die sich mit dem BTHG befassen, finden  keine oder allenfalls geringe Folgen der Neuerungen auf die Entwicklung der Ausgaben. Relevante Ursachen sind dagegen die steigende Lebenserwartung behinderter Menschen, die zunehmende Zahl von Menschen mit psychischen Behinderungen und die Tatsache, dass Angehörige immer seltener in der Lage sind, selbst Unterstützung zu leisten. Darüber hinaus sind Preise und Löhne seit 2022 allgemein stark gestiegen . Schließlich wird festgestellt, dass die schlechte bzw. nur teilweise Umsetzung der Neuerungen zu höheren Kosten und mehr Aufwand für die Verwaltung führen als deren vollständige Umsetzung.

Echte Lösungen statt Rollback

Darum  haben wir im Oktober 2025 mit unserem Antrag „Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken – Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren“ ein Paket mit Maßnahmen zur Abstimmung vorgelegt, das die Kommunen entlastet, ohne Menschen mit Behinderungen in ein Umfeld zu bringen, in dem sie zuletzt in den 1980er und 1990er Jahren lebten. Dazu gehört einerseits, die Verbesserungen durch das BTHG zu erhalten und konsequent umzusetzen. An vielen Stellen kann dabei eine flexible, an die Lebensumstände der Menschen mit Behinderungen angepasste Verwaltungspraxis den Aufwand verringern. Andererseits muss der Bund die Kommunen finanziell stärker als bisher unterstützen. Am 24.04.2026 holen wir das Thema mit einer Aktuellen Stunde erneut in den Bundestag und sorgen dafür, dass alle Fraktionen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen, Kindern und Jugendlichen sowie Alleinerziehenden Stellung beziehen müssen.  

Auch unter den jetzigen Umständen behalten wir jedoch im Blick, dass an wichtigen Stellen des BTHG weiterhin Bedarf an einer Weiterentwicklung im Sinne der behinderten Menschen besteht.

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