Reform der Krankenhausfinanzierung

Mehr Verlässlichkeit, mehr Qualität, weniger Fehlanreize

Krankenschwester notiert Patientendaten
Um weiterhin eine breite Versorgung in allen Regionen Deutschlands zu gewährleisten und zugleich die Versorgungsqualität zu verbessern, ist eine Reform der Krankenhausfinanzierung dringend notwendig. adobe stock | contrastwerkstatt
24.02.2023
  • Das heutige Fallpauschalen-System im Krankenhaus führt zu Fehlanreizen, gefährdet die Versorgung ländlicher Räume und belastet das Personal.
  • Die Ampel-Koalition hat daher in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform der Krankenhausfinanzierung auf der Grundlage von Vorschlägen einer Regierungskommission vereinbart.
  • Jetzt liegen die Kommissionsvorschläge vor und werden mit den Ländern diskutiert. Ziele sind eine weitreichende Reform des Vergütungssystems und die Stärkung der Versorgungsqualität. 

Das heutige Finanzierungssystem im Krankenhaus ist stark reformbedürftig. Es setzt mit Ausnahme der Pflege nahezu ausschließlich auf Fallpauschalen. Das führt beispielsweise dazu, dass Krankenhäuser dazu angetrieben werden, möglichst viele Leistungen zu erbringen, um notwendige Einrichtungen finanzieren zu können. Dieser Druck belastet in immer stärkerem Maße auch das Personal in den Krankenhäusern.

SPD, Grüne und FDP haben daher in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das System der Fallpauschalen zu reformieren. Eine Regierungskommission hat dafür Vorschläge entwickelt.

Verlässliche Finanzierung

Künftig sollen die Vorhaltekosten für Krankenhäuser durch Vorhaltepauschalen finanziert werden, die unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle sind. Damit sinkt der Druck, diese Kosten über möglichst viele, möglichst lukrative Behandlungen zu erwirtschaften. Damit werden Krankenhäuser wieder ein stärkerer Teil der Daseinsvorsorge und die Grundversorgung ist flächendeckend und wohnortnah sichergestellt.

Gute Qualität

Um weiterhin eine breite Versorgung in allen Regionen Deutschlands zu gewährleisten und zugleich die Versorgungsqualität zu verbessern, sollen Krankenhäuser bestimmten Versorgungsstufen zugeordnet werden. Zusätzlich soll genau definiert werden, welche Leistungen ein Krankenhaus abrechnen darf,  dazu muss es bestimmte Kriterien erfüllen.

Gewährleistet werden soll so einerseits überall in Deutschland eine bedarfsgerechte stationäre Versorgung, andererseits dass komplizierte Eingriffe nur in solchen Krankenhäusern erfolgen, in denen alle notwendigen Spezialistinnen und Spezialisten in der erforderlichen Qualität immer zur Verfügung stehen. Die bestmögliche Versorgung für alle Patientinnen und Patienten soll damit sichergestellt werden. 

Wie geht es nun weiter?

Diese Vorschläge werden bis zum Sommer zwischen Bund und  Ländern beraten. Aufbauend darauf wird zügig ein Gesetzentwurf durch die Bundesregierung erarbeitet und in den Bundestag eingebracht. Es ist Eile geboten, denn der Reformstau in unseren Krankenhäusern ist erheblich ­­— das Personal ist vielerorts überlastet, manche bedarfsnotwendige ländliche Klinik kämpft ums Überleben, pädiatrische Stationen sind am Limit.