Bund-Länder-Einigung

Krankenhausreform stärkt Versorgungsqualität

Krankenschwester notiert Patientendaten
Um weiterhin eine breite Versorgung in allen Regionen Deutschlands zu gewährleisten und zugleich die Versorgungsqualität zu verbessern, ist eine Reform der Krankenhausfinanzierung dringend notwendig. adobe stock | contrastwerkstatt
24.10.2023
  • Das heutige Finanzierungssystem im Krankenhaus führt zu Fehlanreizen, gefährdet die Versorgung ländlicher Räume und belastet das Personal.
  • Die Ampelkoalition hatte daher in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform der Krankenhausfinanzierung vereinbart.
  • Bund und Länder haben sich nun auf eine weitreichende Reform des Krankenhaussystems geeinigt. Ziele sind die Stärkung der Versorgung ländlicher Räume, bessere Versorgungsqualität und ein Ausweg aus dem ökonomischen Hamsterrad. 

Das heutige Finanzierungssystem für Krankenhäuser ist stark reformbedürftig. Es setzt nahezu ausschließlich auf Fallpauschalen. Dadurch werden Krankenhäuser etwa angetrieben, möglichst viele Leistungen zu erbringen, um sich wirtschaftlich über Wasser zu halten und notwendige Einrichtungen finanzieren zu können.

Das belastet in immer stärkerem Maße auch das Personal. Gleichzeitig geraten viele Krankenhäuser durch den zunehmenden Fachkräftemangel, sinkende Fallzahlen und steigende Kosten wirtschaftlich ins Trudeln. Durch jahrzehntelang ausbleibende Reformen ist das Krankenhauswesen in Deutschland selbst zum Patienten geworden.

Zukunftsplan für modernes Krankenhauswesen

Bund und Länder haben sich nun in konstruktiven Verhandlungen auf Eckpunkte einer grundlegenden Krankenhausreform geeinigt. Ziele der Reform sind:

  • Die Finanzierung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser wird verlässlicher. Der das Personal belastende ökonomische Druck zu immer mehr Leistungen wird überwunden.
  • Die Patientinnen und Patienten werden zur richtigen Zeit im richtigen Krankenhaus behandelt. Dadurch steigt die Qualität der Behandlung.
  • Kleine bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Regionen werden erhalten und in ihrer wichtigen Rolle gestärkt.

Lebensversicherung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser

Die Krankenhäuser sollen künftig bis zu 60 Prozent über so genannte Vorhaltepauschalen finanziert werden, die unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle sind. Damit sinkt der Druck, diese Kosten über möglichst viele, möglichst lukrative Behandlungen zu erwirtschaften.

Krankenhäuser werden wieder ein stärkerer Teil der Daseinsvorsorge und die Grundversorgung ist flächendeckend und wohnortnah sichergestellt — eine Lebensversicherung vor allem für kleine bedarfsnotwendige Häuser in ländlichen Räumen. Zusätzlich zu den bisherigen Fallpauschalen und der Vorhaltefinanzierung sollen beispielsweise die Geburtshilfe, die Pädiatrie, die Notfall- sowie die Intensivmedizin besondere Zuschläge erhalten.

Gute Qualität sichern

Durch die Umstellung bei der Finanzierung werden die Krankenhäuser künftig nicht mehr gezwungen sein, Leistungen zu erbringen, für die ihnen das notwendige Personal oder die nötige Ausstattung fehlt. Kern der Reform sind so genannte Leistungsgruppen, die die Länder den Krankenhäusern zuweisen. Die Länder bestimmen damit, welche Krankenhäuser welche Leistungen erbringen können. Komplizierte Eingriffe sollen nur in solchen Krankenhäusern erfolgen, in denen alle notwendigen Spezialistinnen und Spezialisten sowie Apparate zur Verfügung stehen.

Das kommt beispielsweise Schlaganfall-Patient*innen zugute. Sie können sich darauf verlassen, dass sie in einem Krankenhaus behandelt werden, das über eine Stroke Unit verfügt. Studien zeigen, dass die Überlebenswahrscheinlichkeit der Patient*innen deutlich steigt, wenn sie nach einem Schlaganfall in einem geeigneten Krankenhaus behandelt werden. Ähnliche Ergebnisse gibt es auch bei Patientinnen und Patienten mit Krebs, wenn sie in einem für die Krebsbehandlung zertifizierten Krankenhaus behandelt werden.

Stärkung ländlicher Regionen

Insbesondere für ländliche Regionen wird die Möglichkeit eingeräumt, so genannte sektorenübergreifende Versorger (Level 1i-Krankenhäuser) einzurichten. Hier können kleinere stationäre Eingriffe genauso erbracht werden wie ambulante ärztliche Behandlungen. Auch pflegerische Leistungen wie etwa die Kurzzeitpflege dürfen hier angesiedelt werden. Somit bilden diese Krankenhäuser gemeinsam mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften künftig das Herz der regionalen Gesundheitsversorgung.

Wie geht es weiter?

Bis Ende 2023 wird die Bundesregierung unter Beteiligung der Länder einen Gesetzentwurf entwickeln. Dieser wird Anfang des kommenden Jahres im Bundestag beraten werden. Das Gesetz soll Mitte 2024 in Kraft treten. Die Länder haben dann bis Ende 2025 Zeit, ihre Krankenhausgesetze anzupassen und festzulegen, welches Krankenhaus künftig welche Leistungen erbringen kann.