Gesundheitswesen

Reformstau bei Digitalisierung wird gelöst

Hände tippen etwas in einen Rechner. Davor ein Stethoskop
Mit gleich zwei Gesetzentwürfen werden wir die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen. Damit stärken wir die Versorgung, die Gesundheitsforschung und die Patientenrechte. National Cancer Institute | Unsplash
16.11.2023
  • Die Patientenakte wird nur von wenigen genutzt und ist bislang eher ein digitaler Zettelkasten. Vorhandene Gesundheitsdaten sind verstreut und können nicht genutzt werden.
  • Das werden wir ändern: Wir wollen den Nutzen der Akte für die Patient*innen und ihre Versorgung erhöhen, die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten ermöglichen und Patientenrechte stärken.
  • Der Bundestag berät bis Dezember gleich zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, die diese Ziele umsetzen sollen.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kommt seit Jahren nicht richtig voran. Bislang spielen die elektronische Patientenakte (ePA) und andere digitale Anwendungen, wie das elektronische Rezept (eRezept), im Alltag der Patientenversorgung kaum eine Rolle. Ärzt*innen und viele andere Beschäftige in Gesundheitsberufen erleben die Digitalisierung bislang eher als Last denn als Treiber einer besseren Versorgung.

Mehr Nutzen für die elektronische Patientenakte

Bislang ist die elektronische Patientenakte nur ein unvollständiger, digitaler Zettelkasten. Sie wird gerade mal von einem Prozent der Versicherten überhaupt genutzt. Das wollen wir ändern. Künftig wird die Patientenakte allen Versicherten zur Verfügung gestellt, die nicht ausdrücklich widersprechen („Opt-out“).

Gleichzeitig ermöglichen wir, dass Patient*innen alle ihre Daten an einem gesicherten Ort selbst einsehen können. Das stärkt ihre Autonomie und führt auch zu einer besseren Versorgung. Mittelfristig ist unser Ziel, die ePA zu einem vollständigen, sicheren und persönlichen Gesundheitsdatenraum für alle weiterzuentwickeln.

Datenschutzverstöße stärker ahnden

Die Akte schafft großen Nutzen für die Patient*innen und ihre Versorgung. Gleichzeitig müssen die darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher sind. Deshalb muss genau nachvollzogen werden können, wer welche Daten eingesehen hat. Eine missbräuchliche Nutzung muss empfindliche Konsequenzen haben, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Gesundheitsdaten gemeinwohlorientiert nutzen

In der Pandemie war Deutschland abhängig von Daten und darauf aufbauenden Studien anderer Länder. Viele spezifische Forschungsfragen konnten nicht mit Daten der deutschen Bevölkerung beantwortet werden. Gleichzeitig werden überall in unserem Gesundheitssystem Daten erhoben.

Mit dem Gesundheitsdatennutzungs-Gesetz (GDNG) schaffen wir Datenunabhängigkeit für den Forschungsstandort Deutschland, indem wir die im Gesundheitswesen erhobenen Daten grundsätzlich für gemeinwohlorientierte Forschungszwecke zugänglich machen.

Im Gesetzentwurf des GDNG ist vorgesehen, dass Kranken- und Pflegekassen personenbezogene Daten ihrer Versicherten nutzen können, um sie über individuelle Gesundheitsrisiken zu informieren. Das stößt insbesondere bei Patientenorganisationen auf Kritik. Im parlamentarischen Verfahren werden wir diese Bedenken aufgreifen und die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelung prüfen.