Gesundheitswesen

Reformstau bei Digitalisierung wird gelöst

Hände tippen etwas in einen Rechner. Davor ein Stethoskop
Der Bundestag hat zwei Gesetzentwürfe verabschiedet, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen. Damit stärken wir die Versorgung, die Gesundheitsforschung und die Patientenrechte. National Cancer Institute | Unsplash
14.12.2023
  • Die Patientenakte wird nur von wenigen genutzt und ist bislang eher ein digitaler Zettelkasten. Vorhandene Gesundheitsdaten sind verstreut und können nicht genutzt werden.
  • Das ändern wir nun und stärken damit die Rechte der Patient*innen. Wir schaffen die elektronische Patientenakte (ePA) für alle und ermöglichen die Nutzung von Gesundheitsdaten für Anliegen des Gemeinwohls in Versorgung oder Forschung. Die ePA schafft Transparenz, da Patient*innen erstmals einsehen können, welche Daten über sie gespeichert sind.
  • Dazu hat der Bundestag gleich zwei Gesetzentwürfe verabschiedet, das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungs-Gesetz (GDNG).

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kommt seit Jahren nicht richtig voran. Bislang spielen die elektronische Patientenakte (ePA) und andere digitale Anwendungen, wie das elektronische Rezept (E-Rezept), im Alltag der Patient*innen-Versorgung kaum eine Rolle. Ärzt*innen und viele andere Beschäftige in Gesundheitsberufen erlebten die Digitalisierung in der Vergangenheit eher als Last denn als Treiber einer besseren Versorgung.

Mehr Nutzen für die elektronische Patientenakte

Bislang ist die elektronische Patientenakte nur ein unvollständiger, digitaler Zettelkasten. Sie wird gerade mal von einem Prozent der Versicherten genutzt. Um das zu ändern, wird die Patientenakte künftig allen Versicherten zur Verfügung gestellt, die nicht ausdrücklich widersprechen („Opt-out“ Verfahren).

Gleichzeitig ermöglichen wir, dass Patient*innen alle ihre Daten an einem gesicherten Ort selbst einsehen können. Das stärkt ihre Autonomie und führt zu einer besseren Versorgung. Mittelfristig ist unser Ziel, die ePA zu einem vollständigen, sicheren und persönlichen Gesundheitsdatenraum für alle weiterzuentwickeln. Dadurch haben Patient*innen einen umfassenden Überblick über alle sie betreffenden Daten.

Außerdem haben sie die Gewähr, dass ihre Daten aktuell und vollständig sind. Schließlich ermöglicht das Vorliegen von digitalen Informationen technische Auswertungen, wie die Erkennung von Arzneimittel-Wechselwirkungen, um die Patientensicherheit zu erhöhen.

Datenschutzverstöße stärker ahnden

Die Akte schafft großen Nutzen für Patient*innen und ihre Versorgung. Sie müssen jedoch auch darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher sind. Deshalb ist es unerlässlich, genau nachvollziehen zu können, wer welche Daten eingesehen hat. Eine missbräuchliche Nutzung muss empfindliche Konsequenzen haben, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.

Gesundheitsdaten gemeinwohlorientiert nutzen

In der Pandemie war Deutschland abhängig von Daten und darauf aufbauenden Studien anderer Länder. Viele spezifische Forschungsfragen konnten nicht mit Daten der deutschen Bevölkerung beantwortet werden. Und das, obwohl überall in unserem Gesundheitssystem Daten erhoben werden.

Mit dem Gesundheitsdatennutzungs-Gesetz (GDNG) schaffen wir Datenunabhängigkeit für den Forschungsstandort Deutschland, indem wir die im Gesundheitswesen erhobenen Daten grundsätzlich für gemeinwohlorientierte Forschungszwecke zugänglich machen.

Weitere Verbesserungen erreicht

In den Verhandlungen mit den Koalitionspartnern haben wir weitere Verbesserungen erreicht. Durch diese werden die Datensicherheit gestärkt und die Praktikabilität erhöht. Konkret können beispielsweise Menschen, die kein Smartphone oder keinen PC besitzen, ihre elektronische Patientenakte auch in der Apotheke einsehen und dort bestimmte Funktionen bearbeiten.

Versicherte können künftig außerdem Vitalwerte aus Fitnesstrackern oder ähnlichen Geräten in der Akte speichern und so Leistungserbringern zur Verfügung stellen. Zudem sollen Versicherte der Nutzung ihrer Daten für Forschungszwecke einfacher als bislang vorgesehen widersprechen können. Weiterhin können Patient*innen nun bei einem Arzneimittelrückruf direkt und digital informiert werden.