EU-Handelspolitik

Mercosur-Abkommen nur mit verbindlichem Waldschutz

Bild eines Regenwaldes in Brasilien
Das EU-Mercosur Abkommen bietet die Möglichkeit, wirtschaftliche Kooperation mit Nachhaltigkeit zu verbinden. Voraussetzung dafür ist auch der verbindliche Waldschutz. unsplash | joao tzanno
30.05.2023
  • In der Ampelkoalition haben wir die Bedingungen für eine Ratifizierung des EU-Mercosur Abkommens klar festgelegt. Dazu gehört der Abschluss einer praktisch durchsetzbaren Zusatzvereinbarung zum Schutz und Erhalt der bestehenden Waldflächen.
  • Denn: Wenn der Regenwald stirbt, kippt das Klima. Vor allem der Amazonas ist eine Lebensversicherung für die Zukunft von uns Menschen auf diesem Planeten.
  • Ein Gutachten, das in unserem Auftrag erstellt wurde, zeigt konkret auf, wie sich ein verbindliches Waldschutzinstrument im Rahmen einer Vertragsergänzung völkerrechtlich in das Abkommen implementieren lässt.

Unter der Präsidentschaft von Lula da Silva in Brasilien besteht die historische Chance, mit den Staaten des Mercosur – Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay – einen wirksamen Schutz des Regenwaldes im Zuge der Ratifizierung des EU-Mercosur Abkommens zu vereinbaren. Die Rahmenbedingungen dafür haben wir im Koalitionsvertrag und der Weiterentwicklung der Handelsagenda der Ampel festgehalten.

Neben umsetzbaren und überprüfbaren Verpflichtungen zum Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsschutz muss eine praktisch durchsetzbare Zusatzvereinbarung zum Schutz und Erhalt bestehender Waldflächen abgeschlossen werden.

Dazu sagt unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Andreas Audretsch: 

Ziel ist es, den Schutz des Regenwaldes völkerrechtlich abzusichern und verbindlich gemeinsam mit den Mercosur-Staaten zu vereinbaren. Es geht um das stärkste Waldschutzinstrument, das je im Rahmen eines Handelsabkommens verhandelt wurde. 

Das bekannt gewordene Auslegungsinstrument der EU-Kommission entspricht diesen Anforderungen nicht, es brächte keine substanziellen Verbesserungen des Waldschutzes - zu diesem Schluss kommt das in unserem Auftrag erstellte Gutachten.

Gleichzeitig werden in ihm aber auch konkrete Vorschläge gemacht, wie ein verbindliches Waldschutzinstrument anhand einer Vertragsergänzung (neuer völkerrechtlicher Vertragsteil) ausgestaltet werden kann – ohne die bisher ausgehandelten Vertragsteile zu ändern.

Waldschutzinstrument ist möglich und geboten

Das Gutachten zeigt auf, dass die Implementierung eines Waldschutzinstruments in das gegenwärtig verhandelte Abkommen nicht nur völkerrechtlich möglich, sondern auch unionsrechtlich geboten ist.

Ein effektives völkerrechtliches Waldschutzinstrument muss die Vertragsparteien verpflichten, weitere Entwaldung zu verhindern, das eigene Waldschutzrecht aufzubauen und regelmäßig über die Umsetzung zu berichten.

Dazu sagt Maik Außendorf, Berichterstatter für Handelspolitik: 

Es ist unsere unionsrechtliche Verpflichtung, das Mercosur-Handelsabkommen im weiteren Prozess so zu ergänzen, dass es zum Erhalt der bestehenden Ökosysteme beiträgt, statt sie zu gefährden.

Diese Verpflichtungen sollen für die EU und die Mercosur-Staaten gleichermaßen gelten. Verletzungen von Nachhaltigkeitsvorschriften haben im bisherigen Entwurf des Abkommens keine erkennbaren Konsequenzen, anders als Handelsbestimmungen wie Zollerleichterungen oder Importquoten. Wenn das Waldschutzinstrument in den allgemeinen Streitbeilegungsmechanismus aufgenommen wird, besteht hingegen die Möglichkeit, bei Verletzungen der Waldschutzverpflichtungen Handelszugeständnisse auszusetzen.

Einen anderen Ansatz bietet die Variante des innovativen Anreizmechanismus. Diese Form der Durchsetzung bedient sie sich nicht der Sanktion, sondern schafft durch wirtschaftliche Vorteile positive Anreize zum Waldschutz. Halten die Vertragsparteien die im Waldschutzinstrument vereinbarten Pflichten ein, werden neue Handelsvorteile freigeschaltet.

Hintergrund zum Abkommen

Eine Einigung über den Handelsteil des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und den Staaten des Mercosur wurde am 28. Juni 2019 nach fast 20-jähriger Verhandlungsdauer erzielt. Der formelle Abschluss des Abkommens steht noch aus, da die EU-Kommission derzeit nachhaltigkeitsbezogene Begleitmaßnahmen im Rahmen der bereits erwähnten Zusatzvereinbarung sondiert.

Mithilfe des Abkommens könnten internationale Handelsbeziehungen vertieft, Lieferketten diversifiziert sowie geopolitischen Herausforderungen begegnet werden.