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Bewältigung von Krisen- und Kriegsfolgen
- Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland haben weltweit zu einem deutlichen Inflationsanstieg geführt. Auch in Deutschland haben sich vor allem fossile Energien massiv verteuert.
- Millionen Menschen fliehen vor dem Krieg in der Ukraine und suchen in Europa Schutz und Zuflucht – auch bei uns. Sie brauchen Unterbringung, Verpflegung und Unterstützung.
- Der Ergänzungshaushalt federt für 2022 mit kurzfristig wirkenden und zielgenauen Maßnahmen die mit dem Krieg verbundenen humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen ab.
Nach dem ersten Entlastungspaket der Bundesregierung enthält der Ergänzungshaushalt 2022 ein zweites Entlastungspaket, das mit gezielten Maßnahmen vor allem die hohen Energiekosten für die Bürger*innen abmildert und Unternehmen mit stark gestiegenen Kosten aufgrund der hohen Energiepreise finanziell unterstützt.
Entlastung bei hohen Energiekosten
Zu den Maßnahmen zählen eine einmalige Energiepreispauschale für alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Höhe von 300 Euro, ein einmaliger Familienzuschuss (Kinderbonus) für jedes Kind in Höhe von 100 Euro, der über die Familienkassen ausgezahlt wird, ein zusätzlicher Einmalbetrag für Empfänger*innen von Transferleistungen in Höhe von 100 Euro, eine auf drei Monate befristete Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe sowie die Einführung des 9-Euro-Tickets für den Öffentlichen Personennahverkehr.
Im Rahmen der parlamentarischen Haushaltsberatungen wurde zudem die Verdopplung des Heizkostenzuschusses beschlossen, die über den Ergänzungshaushalt finanziert wird und hilft, soziale Härten abzumildern.
Neben der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger erhalten auch Unternehmen staatliche Hilfe, denn viele von ihnen sind sowohl durch den Krieg als auch durch die von der internationalen Staatengemeinschaft beschlossenen Sanktionen gegen Russland teilweise gravierend betroffen. Für diese Unternehmen stellt der Bund 5 Milliarden Euro zur finanziellen Unterstützung bereit.
Hilfe für Geflüchtete
Das Leid der aus der Ukraine flüchtenden Menschen ist immens. Diejenigen, die in Deutschland Zuflucht suchen, erhalten Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB). Damit werden die Bundesländer von den Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entlastet.
Darüber hinaus unterstützt der Bund die Länder und Kommunen im Jahr 2022 mit insgesamt 2 Milliarden Euro bei den Mehraufwendungen für die Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine. Darunter fallen die Kosten der Unterkunft, die bislang angefallenen Kosten der Lebenshaltung sowie übrige Kosten der Länder etwa für die Kinderbetreuung und Beschulung sowie Gesundheits- und Pflegekosten.
Außerdem stehen im Ergänzungshaushalt 105 Millionen Euro zusätzlich für berufsbezogene Sprachförderung durch das BAMF zur Verfügung, um die Integration ukrainischer Geflüchteter in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
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