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Internationalen Strafgerichtshof schützen, Völkerrecht verteidigen

  • Die US-Sanktionen gefährden die finanzielle und operative Unabhängigkeit des IStGH. Eingefrorene Vermögen, gestoppte IT- und Finanzdienste, drohende „Over-Compliance“ – die Arbeit gegen Straflosigkeit bei schwersten Völkerrechtsverbrechen wird massiv behindert.
  • Die US-Sanktionen sind ein Angriff auf die völkerrechtsbasierte Ordnung und die Rechte der Opfer auf Gerechtigkeit. Die befristeten US-Ausnahmeregelungen sind kein Zeichen der Kooperation, sondern politisches Druckmittel, um den Gerichtshof zu einem Einlenken zu zwingen.
  • Die Bundesregierung muss die sofortige Aufhebung der US-Sanktionen einfordern und die Erweiterung der EU-Blocking-Verordnung vorantreiben. Schutz für Zahlungsverkehr und IT-Infrastruktur sowie konkrete Hilfe für betroffene Beschäftigte sind nötig. Wir kämpfen für die Stärke des Rechts, das über dem Recht des Skrupelloseren steht!

Am 9. Oktober haben die USA weitreichende Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verhängt. Damit wird nicht nur eine zentrale Institution im Kampf gegen Straflosigkeit angegriffen, sondern auch die Chance auf Gerechtigkeit für die Opfer schwerster Völkerrechtsverbrechen massiv gefährdet. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich entschlossen gegen diese Maßnahmen und die massiven Folgen dieser Sanktionen für das Gericht und seine Mitarbeiter*innen zu stellen beheben.

Die Unabhängigkeit der Justiz darf nicht dem politischen Druck unterliegen. Bereits unter der ersten Trump-Administration attackierte die US-Regierung den Internationalen Strafgerichtshof. Was unter Trump II im Februar 2025 mit Wirtschafts- und Einreisesanktionen gegen einzelne Beschäftigte und unterstützende Organisationen fortgesetzt wurde, hat am 9. Oktober 2026 eine neue, gefährliche Stufe erreicht: Erstmals wurden Sanktionen direkt gegen den IStGH als Institution verhängt.

Die US-Regierung begründet ihre Maßnahmen damit, dass die Rechtsprechung des IStGH politisiert sei und in die Souveränität der USA eingreife. Wir weisen diese Vorwürfe entschieden zurück. Der IStGH ist eine unverzichtbare Instanz, um sicherzustellen, dass schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht straflos bleiben – unabhängig von der politischen oder militärischen Macht und Staatsangehörigkeit der Täter*innen.

Hinter den juristischen Fachbegriffen steht die harte Realität der Arbeit am Gerichtshof. Es geht um forensische Arbeit an Massengräbern, um die Befragung von Zeug*innen und die Unterstützung von Opfern schwerster sexualisierter Gewalt. Die Mitarbeiter*innen am IStGH leisten einen anstrengenden und essenziellen Beitrag zur Aufarbeitung schwerster Völkerrechtsverbrechen und verdienen daher unsere volle Unterstützung.

Die aktuellen Sanktionen gefährden diese Arbeit unmittelbar:

  • Finanzielle Lähmung: 
    Durch das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot von Transaktionen drohen massive Einschränkungen beim internationalen Zahlungsverkehr, der Finanzierung und der Auszahlung von Gehältern.
  • Infrastrukturelle Risiken: 
    Die IT-Infrastruktur und der Zugang zu zentralen Dienstleistungen sind unmittelbar bedroht.
  • Das Risiko der Over-Complianc: 
    Es besteht das Risiko, dass Banken und Unternehmen die Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof präventiv einschränken (sog. „De-risking“), um US-Sanktionsfolgen zu vermeiden.

Die von der US-Regierung gewährten 180-Tage-Ausnahmeregelungen für bestimmte Bereiche des laufenden Gerichtsbetriebs sind kein Zeichen von Kooperation, sondern werden explizit als Druckmittel eingesetzt, um den Gerichtshof und dessen Mitgliedstaaten zu einem Einlenken zu zwingen.

Mit unserem Antrag „Völkerstrafrecht verteidigen – Internationalen Strafgerichtshof vor Sanktionen schützen“ fordern von der Bundesregierung daher entschlossenes und konkretes Handeln:

  1. Aufhebung der Sanktionen: 
    Die Bundesregierung muss die USA zur unverzüglichen Aufhebung aller Sanktionen gegen den IStGH, seine Beschäftigten und kooperierende zivilgesellschaftliche Organisationen drängen auffordern.
    1. Europäische Koordination: 
      Wir fordern eine abgestimmte Reaktion auf EU-Ebene. Das heißt konkret die Erweiterung der EU-Blocking-Verordnung auf die gegen den IStGH gerichteten Sanktionen sowie für ergänzende Maßnahmen zum Schutz europäischer Banken, Unternehmen und Dienstleister, die mit dem Gerichtshof zusammenarbeiten.
    2. Sicherung der Handlungsfähigkeit: 
      Gemeinsam mit europäischen Partnern muss die Bundesregierung wirksame Schutzmechanismen entwickeln, die den Gerichtsbetrieb – insbesondere Gehaltszahlungen und die IT-Infrastruktur – dauerhaft unabhängig von US-Ausnahmegenehmigungen absichern.
    3. Unterstützung der Betroffenen: 
      Den von Sanktionen betroffenen Richter*innen und Beschäftigten sowie ihren Familien muss im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konkrete Hilfe zukommen, um finanzielle oder berufliche Benachteiligungen abzufedern.

Deutschland hat die Errichtung des IStGH maßgeblich unterstützt und trägt als Vertragsstaat des Römischen Statuts eine besondere Verantwortung für dessen Schutz. Wir setzen uns dafür ein, dass die Stärke des Rechts über dem Recht des Skrupelloseren steht. Nur so können wir eine Weltordnung sichern, in der Gerechtigkeit für alle gilt – ohne Ausnahme.

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