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Patente auf Pflanzen können begrenzt werden

  • Wir wollen das Patentrecht so ausrichten, dass es keine Patente auf Lebewesen und ihre genetischen Anlagen mehr gibt.
  • Denn Lebewesen sind keine Erfindungen und gehören niemandem.
  • Das neue Patentgutachten zeigt, dass es rechtlich möglich ist, Patente auf Gene oder Eigenschaften, die bereits in der Natur vorkommen, auszuschließen.

Lebewesen sind keine Erfindungen und gehören niemandem. Dennoch sind Patente auf Pflanzen noch weit verbreitet, insbesondere wenn sie gentechnisch verändert wurden. Inzwischen hat das Europäische Patentamt auch auf hunderte von konventionell gezüchteten Pflanzen Patente erteilt. Wie kann dieser Entwicklung ein Riegel vorgeschoben werden? Unser Rechtsgutachten zeigt praktische Möglichkeiten auf. Wir wollen das Patentrecht so ausrichten, dass es keine Patente auf Lebewesen und ihre genetischen Anlagen mehr gibt. 

Patente auf Pflanzen oder ihre Gene behindern den Fortschritt in der Züchtung

Mit Pflanzenpatenten bestimmen immer weniger Unternehmen über unsere Ernährung. Patente auf Pflanzen oder ihre Gene behindern den Fortschritt in der Züchtung und führen zu weniger Sorten und teurerem Saatgut. Wer ein Patent besitzt, kann anderen deren Nutzung verbieten oder die Zahlung einer Lizenzgebühr verlangen. Das ist auch bei Kulturpflanzen erlaubt. Seit der Erfindung neuer gentechnischer Methoden wie CRISPR/Cas können genetische Pflanzeneigenschaften, die bereits in Wildpflanzen vorkommen, technisch nachgebaut und patentiert werden. Das zerstört die Grundlage für die Züchtung neuer Pflanzensorten. 

Eine möglichst breite und für alle Züchterinnen und Landwirte zugängliche Basis an Saatgut ist die Grundlage unserer Ernährung. Besonders in Zeiten von Klimakrise und Artensterben sollten wir es nicht zulassen, dass wenige Konzerne diesen Zugang beschränken. Laut FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations, Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) sind im vergangenen Jahrhundert bereits etwa 75 Prozent der Vielfalt auf dem Acker verloren gegangen. Dieser Entwicklung müssen wir entgegenwirken.

Kleine Unternehmen haben keine Chance

Ein Beispiel liefert die Tomate, Deutschlands beliebtestes Gemüse: Auf natürlich vorkommende Resistenzen gegen das grassierende Jordanvirus haben mittlerweile mehrere Unternehmen über 20 Patente angemeldet. Die Folge dieser Patentanmeldungen: ein unübersichtliches Patentdickicht, Rechtsunsicherheit und horrende Kosten für Lizenzgebühren. Darum verzichten kleine Züchtungsunternehmen nun auf Züchtungsprojekte mit resistenten Tomaten. Ein ganzer Züchtungsbereich bricht für sie weg.

Noch ist die Züchtungslandschaft in Europa mittelständisch geprägt. Fallen die kleinen und mittelständischen Unternehmen weg, weil sie sich teure Lizenzen und Patentanwälte nicht leisten können, stärkt dies das bestehende Oligopol aus vier weltgrößten Chemie- und Pestizidherstellern. Das bestehende Sortenrecht mit seinem Züchterprivileg garantiert freien Zugang zu Zuchtmaterial für alle Züchter*innen. Patente schlagen dort die Türen zu, wo wir open source dringend benötigen.

Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir den Patentrechtsexperten Prof. Dr. Axel Metzger von der Humboldt Universität Berlin beauftragt, mögliche Patentrechtsänderungen in einem Gutachten auszuarbeiten. Unsere Schlussfolgerungen:

Das Patentgutachten zeigt, dass es rechtlich möglich ist, Patente auf Gene oder Eigenschaften, die bereits in der Natur vorkommen, auszuschließen. Um das umzusetzen, müssten das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten die europäische Biopatentrichtlinie ändern. 

Die Wirkung von bestehenden und zukünftigen Patenten können wir laut unserem Gutachten beschränken

Auch die Wirkung von bestehenden und zukünftigen Patenten können wir laut unserem Gutachten beschränken. Zum Beispiel könnte die EU in der Biopatentrichtlinie klarstellen, dass der Patentschutz nicht greift, wenn ein Züchter eine zuvor patentierte Eigenschaft durch Selektion und biologische Kreuzung von Pflanzen erreicht. Die EU könnte auch festlegen, dass der Patentschutz nur für Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas selbst gilt, nicht aber für die dadurch erzeugte Eigenschaft. Wenn wir das tun, müssen Züchter*innen weniger Angst vor Patentrechtsstreitigkeiten haben, wenn sie an Eigenschaften arbeiten, an denen zugleich die Gentechnik-Industrie arbeitet.

Damit Patente die Züchtungsarbeit nicht durch zu hohe Lizenzgebühren blockieren, können wir auf nationaler Ebene Patentinhaber dazu verpflichten, ihre Lizenzen für einen durch Gerichte festgelegten Preis anzubieten. Außerdem können wir die Transparenz rund um bestehende Patente verbessern: Alle Patente auf Lebewesen oder Gene sollten in ein staatliches Register eingetragen werden. Das schafft Klarheit und Rechtssicherheit für Züchtungsunternehmen und Landwirte.

Dokument als Download

Rechtsgutachten „Rechtliche Möglichkeiten zur Änderung des Patentschutzes von Pflanzen in Deutschland, Europa und im internationalen Recht“ von Prof. Dr. Axel Metzger, Humboldt-Universität zu Berlin (PDF)

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