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Rettungsring für die Kommunalfinanzen: Not der Städte und Gemeinden muss beendet werden

  • Die kommunalen Haushalte sind flächendeckend im Minus. Die Bundesregierung verzögert eine echte Lösung und sieht die Krise der Kommunalfinanzen als gelungenen Vorwand für Sozialabbau: Insbesondere bei der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und dem Unterhaltsvorschuss möchte der Kanzler kürzen. Zusätzlich legt er ein Gesetz vor zur vermeintlichen Kommunalentlastung. Mit diesem plant die Bundesregierung nun aber vor allem Geld an das finanzstarke Bayern zu verteilen.
  • Die Kommunen brauchen jetzt dringend eine Soforthilfe in Form eines höheren Anteils am Steueraufkommen. Diese Bundesregierung hat eine kommunalfreundliche Politik versprochen, doch sie bietet überhaupt keine Lösungen für die massiven Probleme in den Kommunen. Es gibt kein Geld für den Bus, für die Bibliothek und die Schwimmbadpreise steigen. Dieser Kurs ist nicht länger zu vermitteln und gefährdet mittelfristig auch die Kreditwürdigkeit unseres Landes durch eine höhere Gesamtverschuldung bedingt durch das kommunale Defizit.

Am 22. Juni haben die Kommunalen Spitzenverbände zum Aktionstag unter dem Motto „Kommunen am Limit“ aufgerufen. Dieser Hilferuf sollte auf die katastrophale Finanzlage der Städte und Gemeinden hinweisen. Mit einem Defizit von rund 32 Milliarden Euro befindet sich die kommunale Ebene in der schwersten Finanzkrise seit der Wiedervereinigung. Ursächlich für das Finanzloch sind dabei vor allem gestiegene Personal- und Zinsausgaben sowie steigende Bedarfe bei den Sozialausgaben. So hat der Bund den Kommunen über Jahre hinweg immer mehr Aufgaben übertragen, ohne sie entsprechend finanziell auszustatten. Die Folgen dieser Finanznot bekommen vor allem die Menschen vor Ort zu spüren: Es werden zum Beispiel öffentliche Angebote wie Busverbindungen oder Bibliotheksöffnungszeiten eingeschränkt. Wird eine Politik auf Kosten der kommunalen Ebene fortgesetzt, könnte dies mittelbar auch Konsequenzen für die Kreditwürdigkeit der gesamten Bundesrepublik haben, deren Gesamtverschuldung durch die Haushaltslöcher der kommunalen Ebene anwächst.

Es ist somit höchste Zeit zum Handeln! Die Menschen brauchen sichtbare Veränderungen vor Ort, um Vertrauen in die Problemlösungskompetenz der Politik zu haben. Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität wurden gute Voraussetzungen geschaffen; diese werden bislang jedoch leider von der Bundesregierung noch nicht konsequent für gute, zusätzliche Infrastruktur und Klimaneutralität genutzt. Doch neben Investitionen brauchen Städte und Gemeinde auch ausreichend Mittel zur Finanzierung ihrer Regelausgaben. Es braucht jetzt dringend eine fair durch Bund und Länder finanzierte Umverteilung von Steuereinnahmen hin zu den Kommunen. Hierfür bietet sich vor allem eine Anpassung der Umsatzsteuerverteilung an. Auch muss die Bundesregierung in Sachen Steuergerechtigkeit etwa bei der Gewerbe- und Erbschaftsteuer nachbessern und Steuerschlupflöcher wie bei der Immobilienbesteuerung schließen. Mittel- bis langfristig braucht es zudem eine Überprüfung und Neuaufstellung der föderalen Finanzbeziehungen. 

Die Bundesregierung muss jetzt aktiv werden! Doch aktuell versteckt sie sich hinter dem sog. Länder- und Kommunenentlastungsgesetz (LKEG) – ein Gesetzesname, der irreführend ist. Denn wer Kommunen entlasten will, muss gesetzlich sicherstellen, dass die bereitgestellten Mittel auch tatsächlich bei Städten, Gemeinden und Kreisen ankommen. Die Bundesregierung hat jedoch keine verbindliche Weitergabe der Mittel an die kommunale Ebene im Gesetz vorgesehen. Ohne eine solche Regelung wird das LKEG nicht zu einer spürbaren Verbesserung der kommunalen Finanzlage beitragen. Dazu kommt: Fast jeder zweite Euro geht an die wenigen finanzstarken Bundesländer - davon allein die Hälfte an Bayern. Gleichzeitig sollen einige Länder mit teilweise hoch verschuldeten Kommunen fast oder ganz leer ausgehen. Auch von einer Altschuldenlösung kann im Zusammenhang mit diesem Gesetz nicht die Rede sein, da tatsächlich nur 0,8 Prozent der bestehenden kommunalen Altschulden ausgeglichen würden. 

Was die Bundesregierung stattdessen tut, ist die Kommunen vorzuschieben, um ihre Kürzungsagenda im Sozialbereich zu rechtfertigen. So hat eine von der Bundesregierung initiierte Arbeitsgruppe Kürzungsvorschläge vor allem bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, bei der Jugendhilfe und beim Unterhaltsvorschuss erarbeitet, die der Kanzler jetzt mit den Ländern vereinbaren wollte. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni kamen die Kürzungsvorschläge nicht ganz vom Tisch. Auch wenn dadurch noch kein Gesetz beschlossen ist, gehen die Regierungschefs damit in die falsche Richtung. Statt Kürzungen braucht es verlässliche Leistungen für die betroffenen Gruppen und eine finanzielle Entlastung von Bund und Ländern. Die Vorschläge greifen teilweise tief in Grundrechte der Betroffenen ein und entlasten die Kommunen dennoch nicht wirksam. 

Wir Grüne im Deutschen Bundestag halten Reformen zur Vereinfachung der Sozialgesetzgebung grundsätzlich sinnvoll, doch es wird nicht funktionieren die öffentlichen Haushalte auf Kosten von Alleinerziehenden und Menschen mit Behinderung zu sanieren! Das Vorgehen der Bundesregierung unterstreicht, dass es hier tatsächlich gar nicht um die Belastung der kommunalen Haushalte ging. Anstelle einem ganzheitlichem Entlastungspfad für die Kommunen zu folgen, will die Bundesregierung Städten und Gemeinden an anderer Stelle, etwa bei der Reform der Pflege oder der gesetzlichen Krankenversicherung noch zusätzliche Kosten aufbürden. 

Im Koalitionsvertrag wurde den Kommunen ein kommunalfreundlicher Kurs zugesagt. Diesem Versprechen sollten nun auch endlich wirksame Taten folgen. Was es jetzt braucht sind Reformen bei der Finanzarchitektur und das schnell. Nur so können wir unser Gemeinwesen wieder stärken und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, die unser Grundgesetz verspricht, auch umsetzen. 

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