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Sanierungsoffensive für Europa
- Der Gebäudesektor ist für rund ein Drittel der deutschen und europäischen Treibhausgasemissionen verantwortlich.
- Deswegen hat die EU die europäische Gebäuderichtlinie mit verbindlichen Sanierungszielen verabschiedet.
- Wir setzen uns für eine ambitionierte Umsetzung in Deutschland ein, damit alle ein warmes, gut gedämmtes und bezahlbares Zuhause haben.
Gut gedämmte Häuser schützen Bewohner*innen vor steigenden Energiekosten, Hitze und Kälte, aber auch gleichzeitig das Klima. Deshalb sollen bis 2050 alle Gebäude in der Europäischen Union Nullemissionsgebäude werden. Dazu hat die EU die Europäische Gebäuderichtlinie (kurz EPBD) überarbeitet, die seit dem 28.05.2024 in Kraft ist. Bis Ende Mai 2026 mussten die neuen Vorgaben auch in Deutschland umgesetzt werden. Die EU-Kommission hat auf die mangelhafte Umsetzung der Richtlinie in Deutschland bereits reagiert und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Unsere Forderung: Eine sozialverträgliche und ambitionierte Umsetzung der EPBD
Anfang Juli hat die schwarz-rote Koalition dann eine unzureichende Umsetzung im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes beschlossen. Sie wird dem Ziel der EPBD, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand in der EU zu erreichen, in keiner Weise gerecht. Außerdem wird mit dieser mangelhaften Umsetzung der EPBD und der gleichzeitigen Streichung der „erneuerbaren Paragraphen“ (§§ 71 und 72) im Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Weg zur Nutzung von fossilen Brennstoffen frei gemacht.
Die nationalen Klimaziele bis 2045 rücken in weite Ferne und die Menschen müssen die Kostenrisiken für das Heizen mit fossilen Brennstoffen tragen. Wir Grüne im Bundestag setzen uns daher weiterhin für eine sozialverträgliche und ambitionierte Umsetzung der EPBD ein, damit alle von der Wärmewende profitieren.
Europäischer Fahrplan für einen klimafreundlichen Gebäudebestand
Die EU gibt es verbindlich vor: bis 2030 sollen alle neuen Gebäude emissionsfrei sein und bis 2050 soll auch der bestehende Gebäudebestand emissionsfrei werden. Folgende Maßnahmen sind dazu unter anderem vorgesehen:
- Solaranlagen auf Dächern
- Renovierungsziele für Nichtwohngebäude
- Energieverbrauchsenkungen aller Wohngebäude
- Gebäuderegister
- Energiemanagementsysteme
- Gebäuderenovierungspläne (nationale Strategie, wie der Gebäudebestand des Landes bis 2050 auf ein entsprechendes energetisches Niveau saniert werden soll)
- Gebäuderenovierungspässe (Sanierungsfahrpläne für einzelne Gebäude bis auf Nullemissionsniveau)
- Ausstieg aus fossilen Brennstoffen
- Maßnahmen gegen Energiearmut
Im Detail - Anforderungen für neue Gebäude:
In der EU werden Nullemissionsgebäude zum Standard bei neuen Gebäuden: Ab dem 1. Januar 2028 dürfen öffentliche Gebäude keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr aufweisen. Ab dem 1. Januar 2030 gilt dies für alle Neubauten.
Ab 2030 müssen auf allen neuen Wohngebäuden Solaranlagen installiert werden. Ab 2027 müssen Solaranlagen bereits schrittweise auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden installiert werden, ab 2028 gilt dies auch für öffentliche Neubauten.
- Bewertung der Umsetzung: Im GModG ist der Einbau neuer fossiler Heizungen weiterhin erlaubt. Dies ist nicht konform mit der Anforderung an Nullemissionsgebäude, wonach diese am Standort keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen erzeugen dürfen.
Im Detail - Anforderungen für bestehende Gebäude:
Für Nichtwohngebäude gilt EU-weit, dass mindestens 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden sollen.
Für Wohngebäude legt jeder Mitgliedstaat einen eigenen nationalen Zielpfad fest, um den durchschnittlichen Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Dabei besteht ausreichend Flexibilität, um nationale Gegebenheiten zu berücksichtigen. Mindestens 55 Prozent der Senkung des durchschnittlichen Energieverbrauchs muss durch die Sanierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erfolgen.
- Bewertung der Umsetzung: Die EPBD verlangt verbindliche nationale Pfade zur Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von Wohngebäuden, diese fehlen vollständig im nun verabschiedeten GModG.
Ausstieg aus dem fossilen Heizen:
Die EU macht sich bereit für klimafreundliches Heizen: Bis 2040 sollen fossil betriebene Heizkessel abgeschafft werden. Um dies einzuleiten, dürfen ab dem 1. Januar 2025 keine rein fossil betriebenen Heizkessel mehr subventioniert werden.
- Bewertung der Umsetzung: Im GModG fehlt das Zieljahr 2040 für einen Ausstieg aus fossilem Heizen komplett.
Maßnahmen gegen Energiearmut:
Zur Minderung von Energiearmut und zur Senkung der Energiekosten müssen laut der Gebäuderichtlinie Finanzierungsmaßnahmen eingeführt werden, die Anreize für Sanierungen bieten und diese begleiten. Die finanziellen Unterstützungen müssen vor allem auf schutzbedürftige Personen und Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz ausgerichtet sein, da in diesen Gebäuden besonders viele von Energiearmut betroffene Menschen leben. Die genaue Umsetzung dieser Maßnahmen liegt bei den Mitgliedsstaaten. Durch geringere Energiekosten und mehr Klimaschutz profitieren alle: Bewohner*innen durch Hitze- und Kälteschutz, Geldbeutel und Klima.
- Bewertung der Umsetzung: anstatt stärkere Anreize für Sanierungen zu setzen, wird die Sanierungsförderung in der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) gekürzt.
Was es stattdessen braucht, zeigen wir in unserem Antrag zur Sanierungsoffensive:
Damit unsere Klimaziele erreicht werden, ohne dass die Kosten unkontrollierbar steigen, setzen wir Grüne im Bundestag auf eine strategische Reihenfolge: Die energetisch schlechtesten Gebäude müssen zuerst saniert werden („Worst First“).
Unsere konkreten Forderungen für eine wirksame Sanierung:
- Höhere Sanierungsrate: Wir wollen die Sanierungsrate auf mindestens 2 % pro Jahr anheben.
- Anlassbezogene Sanierungsfenster für Wohngebäude: bei Eigentumsübergang oder Neuvermietung des gesamten Gebäudes.
- Fokus auf Nichtwohngebäude: Für Büro- und Gewerbegebäude fordern wir, dass die ineffizientesten 40 % bis 2036 und 50 % bis 2040 saniert sind.
- Digitale Planung: Um den Überblick zu behalten, fordern wir ein digitales Gebäudeenergiekataster. Damit wissen wir genau, wo Sanierungen am dringendsten nötig sind, um gezielt fördern zu können.
- „One Stop Shops“: Wir fordern regionale Beratungszentren, die Bürger*innen an einem Ort durch den gesamten Prozess begleiten – von der ersten Energieberatung über die Finanzierung bis zur fertigen Sanierung.
- Individuelle Begleitung: Jede*r sollte kostenfreie, individuelle Sanierungsfahrpläne erhalten, die genau zeigen, welche Schritte für das eigene Haus sinnvoll sind.
Ausstieg aus fossilen Brennstoffen
Das Ziel der europäischen Vorgaben im Sinne des Klimaschutzes und der Bezahlbarkeit ist ein kompletter Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen bis 20240. Gesetzliche Änderungen - wie im aktuellen Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz -, die wieder Türen für fossile Brennstoffe öffnen, konterkarieren diese Planbarkeit.
- Festhalten an der 65-%-Regel für erneuerbares Heizen aus dem ehemaligen Gebäudeenergiegesetz (GEG).
- Um den Umstieg jetzt attraktiv zu machen, schlagen wir eine zeitlich befristete „Abwrackprämie“ für alte Öl- und Gasheizungen vor. Damit soll es deutlich finanziell attraktiver sein, die Heizung heute auszutauschen, als erst in fünf Jahren.
Soziale Gerechtigkeit: Niemand darf abgehängt werden
Eine energetische Sanierung darf nicht dazu führen, dass Menschen aus ihren Wohnungen verdrängt werden oder in eine Kostenfalle geraten. Besonders einkommensschwache Bewohner*innen in schlecht gedämmten Häusern sind gefährdet.
Unsere Maßnahmen gegen Energiearmut:
- Warmmietenneutralität (Drittelmodell): Damit Mieterinnen nicht durch Sanierungen überlastet werden, fordern wir ein Modell, das die Kosten fair zwischen Staat, Vermieter*innen und Mieter*innen aufteilt. Ziel ist es, dass die Warmmiete nach der Sanierung bezahlbar bleibt.
- Soziale Förderung: Die staatlichen Zuschüsse müssen stärker gestaffelt werden: Wer weniger verdient und in einem schlechteren Gebäude wohnt, soll die höchste Förderung erhalten (bis zu 80 %). Auch Lösungen wie „Social Leasing“ sollen grüne Wärme unabhängig von der Kreditwürdigkeit zugänglich machen.
Fazit: Was wir Grüne im Bundestag erreichen wollen
Wir unterstützen die europäische Gebäuderichtlinie und kritisieren daher die mangelhafte Umsetzung der aktuellen Bundesregierung. Wir fordern, dass Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit untrennbar zusammen gedacht werden. Eine echte Sanierungsoffensive bedeutet: die schlechtesten Gebäude priorisieren, den sozialen Schutz für Mieter*innen massiv ausbauen und die Abhängigkeit von fossilen Energien entschlossen und schnell beenden.
Weitere Texte und Dokumente zum Thema:
Die von der Koalition beschlossene Abschaffung des Heizungsgesetzes treibt viele Menschen in eine fossile Heizkostenfalle. Um Menschen langfristig vor Hitze, Kälte und steigenden Heizkosten zu schützen, setzen wir auf Heizungstausch und Sanierung.
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