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Keine Kürzungen beim Wohngeld
- Rund 7 Millionen Haushalte geben 30 bis 60 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen aus und sind erheblich überlastet. Dennoch wollen Finanzminister Klingbeil und Wohnungsministerin Hubertz von der SPD eine Milliarde Euro beim Wohngeld sparen.
- Gerade für Alleinerziehende und ältere Menschen mit kleinem Einkommen sind die Wohnkosten eine massive Belastung. Daher hatten wir in der Ampel mehr Menschen ermöglicht, Wohngeld zu beziehen, die regelmäßige Anpassung an die Preisentwicklung eingeführt und so die politische Festsetzung der Höhe des Wohngelds abgeschafft.
- Aufgrund der Wohnkostenbelastung darf das Wohngeld nicht gekürzt werden, sollte auch in Zukunft die echten Wohn- und Heizkosten abgebildet und die Antragstellung einfacher und digitaler werden.
Bürger*innen werden durch die steigenden Kosten für die Wohnung immer stärker belastet. Ihre finanziellen Spielräume für Kino, Theater, Konzerte, Restaurantbesuche oder Urlaube werden immer kleiner. Eine aktuelle Studie zeigt, dass fast 7 Millionen Haushalte durch die Kosten für die Wohnung überlastet sind. Also zwischen 30 bis 60 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen. Um diese Haushalte zu entlasten, wurde das Wohngeld eingeführt. Es richtet sich vor allem an Bezieher*innen niedriger Erwerbseinkommen, Altersrenten oder von Arbeitslosengeld (ALG I). Diese können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbstgenutzten Wohneigentums bekommen. Durchschnittlich bekommt ein wohngeldberechtigter Haushalt aktuell 287 Euro pro Monat. In einigen Fällen können Wohngeld auch Einzelpersonen beantragen, die mit nicht wohngeldberechtigten Menschen zusammenleben. Nicht berechtigt sind Bezieher*innen im ALG II, diese erhalten stattdessen die Kosten der Unterkunft bis zur Angemessenheitsgrenze komplett erstattet. Auch Studierende und Auszubildende haben oft keinen Wohngeldanspruch. Für sie müssen in der Regel die Wohngeldpauschalen in BAB und BAföG ausreichen, die ebenfalls viel zu niedrig sind.
Verbesserungen des Wohngeld-Plus-Gesetzes der Ampel in Gefahr
Aufgrund der seit Jahren steigenden Wohnkosten hatte die Ampel mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz das Wohngeld reformiert. Damit wurde der Kreis der Empfänger*innen auf zwei Millionen Haushalte ausgeweitet, die Heizkostenkomponente erhöht und eine Klimakomponente eingeführt.
Die Höhe der Heizkostenkomponente wurde so gewählt, dass die Mehrbelastungen durch die Verdoppelung der Heizkosten von 2020 zu 2022 ausgeglichen wurden. Mit der Heizkostenkomponente haben wir einen 1-Personen-Haushalt um 1320,- Euro und einen 5-Personen-Haushalt um 2704,- Euro im Jahr entlastet. Zusätzlich hatte die Ampel eine Klimakomponente eingeführt. So haben wir den Empfänger*innen von Wohngeld klimagerechtes Wohnen ermöglicht. Mit der Klimakomponente werden höhere Mieten beim sanierten Bestand und beim klimagerechten Neubau abgefedert. So werden 1-Personen-Haushalte um 230,- Euro und 5-Personen-Haushalte um 470,- Euro im Jahr entlastet.
Mit der Neuzuordnung der Gemeinden und Kreise zu den Mietstufen des Wohngeldes wurde erreicht, dass regionale Mieten berücksichtigt werden. Außerdem erfolgte eine Anpassung der Wohngeldhöhe an die allgemeine Preissteigerung, basierend auf dem Verbraucherpreisindex. Wichtig war die Einführung der dynamischen Anpassung an die Preisentwicklung. Dieses automatische System ersetzte die vorher bestehende Anpassung über politische Beschlüsse, die nicht die echte Preisentwicklung abbildeten. Die Reform des Wohngelds durch die Ampel hat eine echte Entlastung vor allem für Mieter*innen mit geringem Einkommen gebracht.
Keine Kürzung beim Wohngeld
Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 wurden Einsparungen von einer Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt. Um diese Einsparungsziele zu erreichen haben Finanzminister Lars Klingbeil und Bundesministerin Verena Hubertz, beide SPD, angekündigt, beim Wohngeld eine Milliarde Euro einzusparen. Was einer Kürzung um 42 % entspricht, fast der Hälfte des gesamten Budgets. Sie unterstützen also voll die Politik der Ungleichheit und sozialen Schieflage von Bundeskanzler Merz.
Wir stellen uns gegen die geplanten Kürzungen beim Wohngeld und setzen uns dafür ein, dass der Kreis der Berechtigten nicht verkleinert, die Heizkostenpauschale nicht gekürzt und die dynamische Anpassung des Wohngelds an die Preissteigerung beibehalten wird. Einsparpotenzial gibt es bei den hohen Verwaltungskosten aufgrund der aufwendigen Prüfung der Wohngeldanträge. Die Antragstellung des Wohngelds muss vereinfacht und weiter digitalisiert werden, ohne die Zahl der Berechtigten und die Auszahlungshöhen zu verringern oder die Heizkostenpauschale abzubauen. So können Kosten auf Verwaltungsseite eingespart und die aktuell oft mehrmonatigen Verfahren vereinfacht werden. Die Digitalisierung darf aber nicht dazu führen, dass Menschen Wohngeld nicht beantragen. Daher braucht es insbesondere für die Hauptbezugsgruppe der Rentner*innen mehr persönliche Unterstützungsangebote zur Antragstellung. Durch eine konsequente Vereinfachung der Anträge gemeinsam mit den Ländern können die dafür notwendigen Personalreserven freiwerden.
Aktuell haben noch nicht alle Wohngeldberechtigten Wohngeld beantragt. Ob ihr antragsberechtigt seid, könnt ihr über den Wohngeldrechner herausfinden.
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