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Keine Kürzungen beim Wohngeld

  • Rund 7 Millionen Haushalte geben 30 bis 60 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen aus und sind erheblich überlastet. Dennoch wollen Finanzminister Klingbeil und Wohnungsministerin Hubertz von der SPD eine Milliarde Euro beim Wohngeld sparen.
  • Gerade für Alleinerziehende und ältere Menschen mit kleinem Einkommen sind die Wohnkosten eine massive Belastung. Daher hatten wir in der Ampel mehr Menschen ermöglicht, Wohngeld zu beziehen, die regelmäßige Anpassung an die Preisentwicklung eingeführt und so die politische Festsetzung der Höhe des Wohngelds abgeschafft.
  • Aufgrund der Wohnkostenbelastung darf das Wohngeld nicht gekürzt werden, sollte auch in Zukunft die echten Wohn- und Heizkosten abgebildet und die Antragstellung einfacher und digitaler werden.

Bürger*innen werden durch die steigenden Kosten für die Wohnung immer stärker belastet. Ihre Spielräume für Kino, Theater, Konzerte, Restaurantbesuche oder Urlaube werden immer kleiner. Eine aktuelle Studie zeigt, dass fast 7 Millionen Haushalte durch die Kosten für die Wohnung überlastet sind. Also zwischen 30 bis 60 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen. Um diese Haushalte zu entlasten, wurde das Wohngeld eingeführt. Es richtet sich vor allem an Menschen mit niedrigem Einkommen, Altersrenten oder von Arbeitslosengeld. Diese können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen. Durchschnittlich bekommt ein wohngeldberechtigter Haushalt aktuell 287 Euro pro Monat.

Verbesserungen des Wohngeld-Plus-Gesetzes der Ampel in Gefahr

Aufgrund der seit Jahren steigenden Wohnkosten hatte die Ampel mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz das Wohngeld reformiert. Der Kreis der Empfänger*innen wurde auf zwei Millionen Haushalte ausgeweitet, die Heizkostenkomponente erhöht und eine Klimakomponente eingeführt.

Mit der Erhöhung der Heizkostenkomponente wurde die Mehrbelastung durch die Verdoppelung der Heizkosten von 2020 zu 2022 ausgeglichen. So wurde ein 1-Personen-Haushalt um 1320,- Euro und ein 5-Personen-Haushalt um 2704,- Euro im Jahr entlastet. Zusätzlich wurde eine Klimakomponente eingeführt und so den Empfänger*innen von Wohngeld klimagerechtes Wohnen ermöglicht. Mit der Klimakomponente werden höhere Mieten beim sanierten Bestand und beim klimagerechten Neubau abgefedert. Dies bedeutet für 1-Personen-Haushalte 230,- Euro und 5-Personen-Haushalte 470,- Euro Entlastung im Jahr.

Mit der Neuordnung der Mietstufen des Wohngeldes wurde erreicht, dass regionale Mieten berücksichtigt werden. Außerdem wurde eine dynamische Anpassung der Wohngeldhöhe an die allgemeine Preissteigerung eingeführt. Dieses automatische System ersetzte die vorher bestehende Anpassung über politische Beschlüsse, die nicht die echte Preisentwicklung abbildeten.

Die Reform des Wohngelds durch die Ampel hat eine echte Entlastung für Mieter*innen mit geringem Einkommen gebracht.

Die Kürzung beim Wohngeld ist unsoziale Politik der schwarz-roten Koalition

Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 wurden Einsparungen von einer Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt. Um diese Einsparungsziele zu erreichen wollen Finanzminister Lars Klingbeil und Bundesministerin Verena Hubertz, beide SPD, beim Wohngeld eine Milliarde Euro einzusparen. Mit dieser Kürzung um 42 % unterstützen sie die Politik der Ungleichheit und sozialen Schieflage von Bundeskanzler Merz. Von der Kürzung beim Wohngeld sind vor allem Familien mit kleinen Einkommen, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Geringverdiener betroffen.  

Keine Kürzung beim Wohngeld

Wir stellen uns gegen die geplanten Kürzungen beim Wohngeld. Bereits im Mai 2026 haben wir mit einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert die Kürzungen beim Wohngeld nicht weiter zu verfolgen. Angesichts der drohenden steigenden Kosten für Gas und Öl ist es nicht nachvollziehbar, die Heizkostenkomponente zu kürzen. Aus unserer Sicht sollte der Kreis der Berechtigten, die Heizkostenpauschale und die dynamische Anpassung des Wohngelds an die Preissteigerung beibehalten werden.

Einsparpotenziale heben ohne Unterstützung zu kürzen 

Einsparpotenzial gibt es bei den hohen Verwaltungskosten aufgrund der aufwendigen Prüfung der Wohngeldanträge. Die Antragstellung des Wohngelds muss vereinfacht und weiter digitalisiert werden, ohne die Zahl der Berechtigten und die Auszahlungshöhen zu verringern oder die Heizkostenpauschale abzubauen. So können Kosten auf Verwaltungsseite eingespart und die aktuell oft mehrmonatigen Verfahren vereinfacht werden. Die Digitalisierung darf aber nicht dazu führen, dass Menschen Wohngeld nicht beantragen. Daher braucht es insbesondere für die Hauptbezugsgruppe der Rentner*innen mehr persönliche Unterstützungsangebote zur Antragstellung. Durch eine konsequente Vereinfachung der Anträge gemeinsam mit den Ländern können die dafür notwendigen Personalreserven freiwerden.

Aktuell haben noch nicht alle Wohngeldberechtigten Wohngeld beantragt. Ob ihr antragsberechtigt seid, könnt ihr über den Wohngeldrechner herausfinden.

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