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Mehr günstige Wohnungen - dauerhaft bezahlbar
- Neben Familien und Menschen mit kleinen Einkommen suchen auch immer mehr Menschen mit mittlerem Einkommen eine bezahlbare Mietwohnung in ihrem Viertel. Dennoch haben sich die günstigen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus seit 1990 mehr als halbiert.
- Obwohl die Regierung Milliarden an Fördermitteln hierfür ausgibt, werden die günstigen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus immer weniger. Der Grund: Sozialwohnungen fallen nach etwa 20 bis 30 Jahren aus der Sozialbindung und können dann auf dem freien Markt vermietet werden.
- Wir setzen uns als Grüne Bundestagsfraktion schon lange für die Einführung der "Neuen Wohngemeinnützigkeit" mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen ein. Diese soll dafür sorgen, dass dauerhaft günstige Mietwohnungen in den Städten und Ballungsräumen geschaffen werden, die nicht mehr aus der Bindung fallen können.
Es gibt immer weniger günstige Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus. Die Anzahl der Wohnungen, die vom Staat für Mieter*innen mit geringen Einkommen gefördert werden, hat sich seit 1990 mehr als halbiert. Statt mehr als zwei Millionen geförderten Mietwohnungen stehen mittlerweile bundesweit nur noch knapp 1 Million bereit. Auch die drastisch erhöhten Fördermittel konnten den negativen Trend bisher nicht stoppen.
Ein Grund dafür ist die jahrelange Unterfinanzierung des sozialen Wohnungsbaus. Ein weiterer Grund ist, dass die Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus nach 10 bis 30 Jahren auf dem freien Markt vermietet werden können. Auf diese Weise fallen jedes Jahr mehr Wohnungen aus der sozialen Bindung, als neue geschaffen werden.
Wohnen ist ein Grundbedürfnis für alle Menschen. In zahlreichen Städten und Gemeinden steigen die Mieten rasant. Dabei ist es nicht egal, wo und wie Menschen wohnen: Niemand möchte gezwungen sein, aufgrund steigender Mieten seine langjährige Nachbarschaft verlassen zu müssen. Auch Wohnungen, die schlecht instandgehalten und unsaniert sind, können keine sozialverträglichen und dauerhaft bezahlbaren Mieten garantieren. Für bezahlbares Wohnen für alle zu sorgen, ist für uns jedoch eine Kernaufgabe staatlicher Daseinsfürsorge.
Sozialer Wohnungsbau ist wichtig aber keine dauerhafte Lösung
Wir setzen uns für mehr günstige Wohnungen ein. Hierfür ist es wichtig, dass mehr Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus geschaffen werden. Um das zu erreichen, haben wir in der Ampel die Mittel für die Fördermittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau kräftig erhöht. So wurde 2024 die Mittel auf 3,15 Milliarden Euro aufgestockt und geplant bis 2029 insgesamt 23,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen.
Viele Bundesländer fördern langfristige Miet- und Belegungsbindungen von 25 bis 55 Jahren mit höheren Fördersätze nach dem Motto: “je länger die Miet- und Belegungsbindung umso höher die Förderung”. Das begrüßen wir. Dennoch fallen auch diese Wohnungen irgendwann wieder aus den Miet- und Belegungsbindungen.
Wichtig ist auch, dass Sozialwohnungen auch vor der Heizkostenfalle schützen und hierfür gute energetische Standards erfüllen müssen. Es muss auch nicht jede Wohnung des sozialen Wohnungsbaus neu gebaut werden – oft können auch Wohnungen aus dem Bestand aufgekauft oder saniert und so in eine gemeinwohlorientierte Wohnung überführt werden.
So wichtig die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist: Sie kann die Wohnungskrise nicht dauerhaft lösen.
Dauerhaft günstiges Wohnen ist unser Ziel
Wir wollen mehr dauerhaft bezahlbare und gemeinwohlorientierte Wohnungen. Daher setzen wir uns schon lange für die Einführung der "Neuen Wohngemeinnützigkeit" ein. Unser Vorschlag sieht vor, dass gemeinwohlorientierte Investor*innen mit einem Förderprogramm „Neue Wohngemeinnützigkeit“ einen Investitionszuschuss bis zu 20 Prozent für jede neue dauerhaft günstige Wohnung erhalten. Für diese Unternehmen und ihre wohngemeinnützigen Aktivitäten entfallen zudem die Grunderwerbssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer und Umsatzsteuer. Im Gegenzug vermieten sie die geförderten Wohnungen an Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, auf Dauer unterhalb der ortsüblichen Miete. Oder auch, wenn sie zusätzlich Landes-Wohnraumförderung verwenden, zu den Sozialmieten der Länder, also meist zum Beispiel zwischen sechs und acht Euro pro Quadratmeter.
In der Ampel haben wir den ersten Schritt für eine Neue Wohngemeinnützigkeit geschafft: Die Einführung der Rechtsform der gemeinnützigen Vermietung in der Abgabenordnung. Seit dem 1. Januar 2025 wird die vergünstigte Vermietung von Wohnungen als gemeinnütziger Zweck anerkannt und steuerlich gefördert. Gemeinnützige Vermieter*innen können nun günstige Wohnungen anbieten und erhalten dafür Steuervorteile. Den Grundstein für einen gemeinnützigen Sektor auf dem Wohnungsmarkt haben wir also gelegt. Die Steuerbefreiung für die Sozialwirtschaft ist aber nur der erste Schritt zur Neuen Wohngemeinnützigkeit. Aber: Für eine Neue Wohngemeinnützigkeit mit Wumms braucht es noch Zuschüsse für die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Nur so können sie auch in den Bau von langfristig bezahlbaren Wohnungen für Millionen von Mieter*innen investieren.
Konzept für die Neue Wohngemeinnützigkeit liegt schon lange vor
Eine Grundlagenstudie von Kuhnert und Leps im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte bereits 2015 aufgezeigt, wie eine Neue Wohngemeinnützigkeit ausgestaltet und der Wohnungsmarkt entlastet werden kann. Am 7. Oktober 2020 fand im Bauausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit und unserem Gesetzentwurf statt.
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