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Weniger Bürokratie: Abschaffung des Hotelmeldescheins

  • Bisher mussten alle Reisende bei der Ankunft im Domizil ein Papierformular, den sogenannten „Hotelmeldeschein“, ausfüllen. Diesen Aufwand wollen wir ihnen wie auch den Unterkünften ersparen.
  • Jährlich mehr als 90 Millionen Formulare mussten Hotels und Gastbetriebe ausfüllen lassen und aufbewahren. Die Praxis hat gezeigt, dass der Aufwand dieser Zettelwirtschaft in keinerlei Verhältnis zum Nutzen für die Sicherheit stand. Daher werden wir den Hotelmeldeschein abschaffen.
  • Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wird der Schein ab 2025 für Inländer komplett entfallen. Einer gänzlichen Abschaffung steht bisher das EU-Recht entgegen. Das wollen wir ändern und eine digitale Erfassung erleichtern.

Nach einer anstrengenden Reise endlich ankommen und die Füße hochlegen. Doch der Check-in in der Herberge dauert mal wieder länger: Erst müssen noch der Personalausweis gezückt und alle Daten händisch in ein Papierformular überführt werden. Lange war das der Standard beim Reisen. Die Datenerfassung sollte vor allem die Strafverfolgung erleichtern. Doch hat sich gezeigt, dass sie sicherheitspolitisch keinen Mehrwert bietet und die erhobenen Daten inzwischen allenfalls der statistischen Erhebung von Gästeströmen und -zahlen dienen. 

Bürokratieentlastungsgesetz bringt Erleichterungen

Mit dem Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürger*innen, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie haben wir umfassende, ressortübergreifende Erleichterungen auf den Weg gebracht. Zu den Neuerungen gehören etwa die umfängliche digitale Bereitstellung von Steuerbescheiden oder Erleichterungen bei den Schrifterfordernissen im Arbeitsrecht. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes hat sich die Grüne Bundestagsfraktion mit Nachdruck für die Abschaffung des Hotelmeldescheins stark gemacht.

Auch für 80 Prozent der Reisenden ist das Bürokratieentlastungsgesetz eine gute Nachricht, denn ab dem nächsten Jahr entfällt die lästige Datenaufnahme auf dem Papierweg für Inländer. Auch die Beherbergungsbetriebe werden um die Vorhaltepflicht der Daten erleichtert, der sie jeweils für ein Jahr nachkommen mussten. Eine Maßnahme, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommt, welche die Mehrzahl der Betriebe ausmachen. 

EU-Recht verhindert gänzliche Abschaffung des Meldescheins

Leider ist aufgrund des EU-Rechts der Weg für eine gänzliche Abschaffung des Meldescheins noch nicht frei. Daher wollen wir uns in Brüssel für eine Änderung der vorhandenen Hürden einsetzen und den Weg für die komplette Abschaffung ebnen. Ein Etappenziel dabei ist eine digitale Erfassung der Meldedaten für ausländische Gäste. Um uns dem zu nähern, entfristen wir die Experimentierklausel für weitere Digitalisierungsbemühungen.

Städte und Gemeinden, welche die erhobenen Gästedaten für Tourismusabgaben, Kurbeiträge und Gästekarten genutzt haben, müssen nun umsteuern und ihre Satzungen einmalig anpassen. Wir Grüne im Bundestag haben dafür gekämpft, durch einen langen Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Neuregelung Kommunen ausreichend Zeit für diese notwendigen Anpassungen einzuräumen und sich auf die Novelle einzustellen. Inzwischen liegt auf unser Drängen hin auch eine Handreichung für alle Verantwortlichen auf Gemeindeebene vor, um sich über notwendige Satzungsänderungen und anstehende Anpassungen von Verwaltungsprozessen zu informieren. Einem erholsamen Urlaub sollte schließlich kein Zettel im Weg stehen.

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