Petitionen
- Bürger*innen wollen gehört werden und Politik mitgestalten. Wirksame Instrumente für diese politische Teilhabe sind Petitionen. Mit einer Petition können Bürger*innen politisch direkt aktiv werden.
- Wir Grüne im Bundestag wollen mehr Sichtbarkeit und Wirksamkeit der Bürger*innenanliegen. Darum stärken wir das Petitionsrecht.
- Unser Ziel ist es, das Petitionsverfahren zu einem leicht zugänglichen Angebot zu gestalten, damit Mitwirkung an der Politik für alle leichter möglich ist.

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Darum machen wir das:
Demokratisches Engagement aufgreifen, politische Beteiligung allen Menschen zugänglich machen, inklusive Petitionsverfahren ausbauen – das ist und bleibt der richtige Weg für eine vitale Demokratie. Unser Grundgesetz sichert allen Menschen das Recht zu, sich mit Sorgen und Nöten, Beschwerden oder Vorschlägen zur Gesetzgebung per Petition an das Parlament zu wenden. Wir Grüne im Bundestag wollen die Menschen mit ihren Ideen und Vorschlägen hören und in den Mittelpunkt unserer Politik stellen.
Die schwarz-rote Koalition zeigt sich hier ideenlos und komplett unambitioniert. Die Bitten und Beschwerden der Bürger*innen sollen aber nicht folgenlos bleiben. Petitionen müssen mehr als bisher in die Entscheidungsfindung des Parlamentes einfließen. Der Petitionsausschuss ist mehr als ein Kummerkasten, er ist Labor und Werkstatt des Parlaments für Fortschritt und Verbesserung.
Immer wenn wir Grüne im Bundestag Teil einer Regierungskoalition waren, haben wir die Möglichkeit zu Verbesserungen im Petitionsbereich genutzt und wichtige Meilensteine gesetzt, damit Bürger*innen den politischen Prozess besser mitgestalten können.
Das haben wir umgesetzt:
- Öffentliche Petitionen eingeführt: Bereits in der rot-grünen Koalition hatten wir das Instrument der Öffentlichen Petitionen eingeführt. Vorher gab es das überhaupt nicht. So haben wir es erst ermöglicht, dass Eingaben von öffentlichem Interesse online eingereicht, diskutiert und mitgezeichnet werden können.
- Öffentliche Ausschusssitzungen etabliert: Wir haben es durchgesetzt, dass bei Erreichen einer bestimmten Anzahl von Unterstützer*innen (Quorum) Petitionen in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses beraten werden. (Fachtext)
- Öffentliche Petitionen gestärkt: Wir haben in der letzten Wahlperiode das Quorum zur Mitzeichnung von Petitionen gesenkt und die Mitzeichnungsfrist verlängert.
Das wollen wir anpacken:
- Petitionsausschuss als Ort der Mitgestaltung und des Dialogs: Der Ausschuss soll stärker ein Forum für den Austausch von Argumenten, für Zuhören und das gemeinsame Erarbeiten von Lösungen werden.
- Gleiche Teilhabe an politischer Partizipation: Wir wollen, dass unterschiedlichste Interessen im demokratischen Diskurs unabhängig von Ressourcen und Organisationsformen Zugang, Gehör und Resonanz im Parlament finden.
- Bürger*innenanliegen im Plenum: Wir wollen die Möglichkeit schaffen, öffentliche Petitionen auf Vorschlag des Petitionsausschusses im Plenum des Bundestages zu beraten, wenn eine Petition mindestens 100.000 Mitzeichnungen erreicht hat.
- Mehr Öffentlichkeit: Wir setzen uns dafür ein, dass Petitionen grundsätzlich öffentlich im Petitionsausschuss beraten werden können, wenn die Petent*innen dies wollen und keine datenschutz- oder persönlichkeitsrechtlichen Gründe dagegen sprechen.
- Mehr Verbindlichkeit und Klarheit: Wir wollen klarere Regeln schaffen, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Petition veröffentlicht wird und das Verfahren insgesamt straffen.
- Digitale Teilhabe: Wir wollen die effektive und transparente Bearbeitung der Petitionen auch durch ausreichend Personal und eine leichte digitale Teilhabe durch moderne digitale Infrastruktur sicherstellen.
- Starke Oppositionsarbeit: Wir werden die Oppositionsrechte im Petitionsausschuss ausschöpfen und die Regierung im Sinne der Bürger*innen kontrollieren und korrigieren.
Weitere Texte und Dokumente zu diesem Thema:
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Die Zahl der Petitionen, die Bürger*innen an den Deutschen Bundestag richten, hat sich stark erhöht. Als Anwalt der Bürger*innen trägt der Petitionsausschuss ihre Anliegen ins Parlament und Regierung.
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Gewalt gegen Frauen muss mit einem Gesamtkonzept bekämpft werden. Dafür setzt sich auch der Petitionsausschuss ein.