Nur Ja heißt Ja – für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht
Parlamentarisches Frühstück beim 75. Deutschen Juristentag am 18.09. in Erfurt
Veranstaltungsdetails
Über die Veranstaltung
Im Rahmen des 75. Deutschen Juristentag lud die Grüne Bundestagsfraktion am 18.09.2026 zum Parlamentarischen Frühstück in Erfurt ein. Dr. Lena Gumnior stellte dabei den von der Fraktion im April eingebrachten Gesetzentwurf zu einem konsensbasierten Sexualstrafrecht vor:
Aktuell bestehen im Sexualstrafrecht erhebliche Schutzlücken, da bisher zum Beispiel eine Schockstarre oder ein Schweigen aus Angst als Zustimmung gewertet werden können. Betroffene sexualisierter Gewalt müssen also beweisen, dass sie deutlich Nein gesagt oder sich zur Wehr gesetzt haben und selbst dann erleben viele, dass ihr Verfahren eingestellt wird.
Eine wiederkehrende Diskussion unter Jurist*innen bei Strafrechtsreformen ist, ob die bisherige Gesetzeslage bereits ermöglicht, die Fälle unter Strafe zu stellen, die durch eine Reform erfasst werden sollen. Tatsächlich bestand jedoch in diesem Gespräch die einhellige Ansicht, dass eine Rechtsänderung, wie sie in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, notwendig ist. Gerade aus der Praxis wurde mehrfach berichtet, dass ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht wünschenswert ist. Lediglich der Umgang, auch in der Praxis, mit der Strafbarkeit der Fahrlässigen Vergewaltigung warf in der sehr fachlichen Diskussion Uneinigkeiten und Unsicherheiten auf. Hier stellte man sich insbesondere die Frage, wie sich diese Strafbarkeit auf die Beweisaufnahme im Strafverfahren auswirken wird.
Die Einigkeit über die Notwendigkeit eines konsensbasierten Sexualstrafrecht ist nicht nur in der fachlichen Auseinandersetzung zu sehen. Im vergangenen Sommer gab es sowohl im Bundesrat als auch im EU-Parlament eine erfolgreiche Abstimmung über eine solche Reform. Auch die Bundesjustizministerin selbst kündigte an sich mit der Union über eine “Nur Ja Heißt Ja”-Reform zu beraten. Passiert ist da bisher jedoch noch nichts. Dabei würde in Deutschland damit nur Realität, was in 15 europäischen Ländern längst Gesetz ist: Unter anderem in Schweden, Spanien und Frankreich gilt ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht.
Bereits am 6. November 1987 sagte Waltraud Schoppe, damals Abgeordnete unserer Fraktion, im Bundestag: “Wenn eine Frau nein sagt, dann meint sie nein, und wenn dieses Nein gefallen ist, dann darf der Mann nicht irgendeine andere Wertung hineinbringen. Die Wertung, die dahintersteckt, ist immer so, daß man denkt: Na Gott, die Frau hat nein gesagt, aber im Gegenteil, sie meint es ja gar nicht so, vielleicht will sie es ja doch. — Das wollen die Frauen nicht; wenn sie nein sagen, dann meinen sie nein. Ich denke, das müssen wir auch in unseren Gesetzen berücksichtigen.” Fast 30 Jahre hat es gedauert, bis “Nein heißt Nein” im Sexualstrafrecht 2016 schließlich Realität wurde. Feministische Rechtspolitik braucht einen langen Atem.
Davon lässt sich unsere Fraktion nicht entmutigen, unterstrich Dr. Lena Gumnior: Wir hören zusammen mit feministischen Initiativen und Verbänden nicht auf, die Bundesregierung unter Druck zu setzen, Täter nicht davon kommen zu lassen und endlich einen Paradigmenwechsel einzuleiten. Viel zu oft müssen Betroffene ihr Verhalten erklären, wird ihre Passivität hinterfragt. Hinterfragt werden sollten aber Täter, denen Zustimmung offensichtlich egal ist.
Ein Einfach-erklärt-Text zum Thema findet sich hier: Nur Ja heißt Ja: Unser Plan für echten Schutz vor sexueller Gewalt
- Veranstalter
FB 3-Koordinationsbüro (Demokratie und vielfältige Gesellschaft)
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
TEL 030/227 58900
Programm
Begrüßung
Dr. Lena Gumnior MdB
Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion
Diskussion
Zusammenfassung und Verabschiedung